Programmheft 2014 - page 268-269

1. Studienaufenthalt
im Ausland
2. Forschungsaufenthalt
im Ausland
3. Kurzstipendium
4. Auslandsförderung für
Medizin-Studierende
im PJ
5. Zuschuss zu Studien-
gebühren im Ausland
6. Auslandsförderung
Promotion
Allgemeine
Informationen
für selbstorganisierte
Studienaufenthalte
oder Aufenthalte im
Rahmen von
Hochschul-
kooperationen
Studienplatzzusagen
können zum Zeitpunkt der
Bewerbung noch ausstehen
für qualifizierende Mitarbeit
in Forschungsprojekten
z.B. Anfertigung von
Masterarbeiten und
medizinischen
Dissertationen
nicht oder nur gering
vergütete Praktika sowie
Famulaturen
ab 6 Wochen
Archiv- und
Forschungsaufenthalte,
Pflichtexkursionen
Kongressreisen (nur bei
eigenem Forschungs-
beitrag)
keine Sprachkurse,
Sommerschulen,
Simulationsveranstaltungen
und Krankenpflegepraktika
Auslandsstipendien für
Studierende der Medizin,
die ein (Teil-) Tertial oder
mehrere Tertiale des
Praktischen Jahres im
Ausland absolvieren
Gewährung reiner
Gebührenzuschüsse für
Studienanfänger im
Ausland und zur
Aufstockung von DAAD-
Gebührenzuschüssen
Zuschüsse bis zu einer
Höhe von 10.000,- € pro
Studienjahr und bis zu
einem Maximalbetrag von
20.000,- € in einem
mehrjährig geförderten
Studium
für Forschungsaufenthalte
an ausländischen
Institutionen, Recherchen,
Feldforschungen,
Kongressteilnahmen
Dauer
1-4 Semester
(3-24 Monate)
4-12 Monate
bis zu 4 Monate
2-12 Monate
bis max. 12 Monate
(ggf. mehrmalig)
bis zu 6 Monate
Studienphase
in allen Phasen des
Studiums
im fortgeschrittenen
Studium (nach Abschluss
des 4. Fachsemesters)
in allen Phasen des
Studiums
Praktisches Jahr im
Medizinstudium
in allen Phasen des
Studiums
in allen Phasen der
Doktorarbeit
zwischen BA
und MA
Ja
Ja
Nein
___________________
Ja
___________________
nach dem
Examen
Ja (für eine Dauer von
4-12 Monaten, der
Aufenthalt muss innerhalb
eines Jahres nach dem
Examen angetreten
werden)
promotionsvorbereitende
Forschungsaufenthalte
können nur als
„Studienaufenthalte nach
dem Examen“ (1)
gefördert werden (Fristen
beachten!)
Nein
___________________
Ja, aber für nur ein
Studienjahr
während der Doktorarbeit
Förderung
fortlaufende
Inlandsförderung +
monatlicher
Auslandszuschlag +
Fahrtkostenzuschuss +
Gebührenzuschuss
fortlaufende
Inlandsförderung +
monatlicher
Auslandszuschlag +
Fahrtkostenzuschuss +
Gebührenzuschuss
fortlaufende
Inlandsförderung +
monatlicher
Auslandszuschlag +
Fahrtkostenzuschuss
oder Pauschale –
kein
Gebührenzuschuss
fortlaufende
Inlandsförderung +
monatlicher
Auslandszuschlag +
Fahrtkostenzuschuss +
Gebührenzuschuss
nur Gebührenzuschuss,
kein Auslandszuschlag,
kein Fahrtkostenzuschuss
fortlaufende
Inlandsförderung +
monatlicher
Auslandszuschlag +
Fahrtkostenzuschuss;
bei Kongressen auch
Gebührenzuschuss
Bewerbungsfrist
15. April für Vorhaben ab
Herbst
15. Oktober für Vorhaben
ab Frühjahr
keine (Bewerbung muss
vor Antritt des
Aufenthalts erfolgen)
keine (Bewerbung muss
vor Antritt des
Aufenthalts erfolgen)
Bewerbung muss
2 Monate vor dem ersten
Arbeitstag erfolgen
15. April für Vorhaben ab
Herbst
15. Oktober für
Vorhaben ab Frühjahr
keine (Bewerbung muss
vor Antritt des Aufenthaltes
erfolgen)
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