Programmheft 2014 - page 196

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Gesellschaftswissenschaftliches Kolleg
1. Von der Rechtslage zur Rechtsentwicklung – Recht als
dynamischer Prozess
Leitung
Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht,
Arbeitsrecht und Europäische Privatrechtsentwicklung, Universität
zu Köln
Dr. Anne Sanders
Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht
und Europäische Privatrechtsentwicklung, Universität zu Köln
PDDr. Markus Ogorek
Öffentliches Recht, Umweltrecht und Verwaltungswissenschaft,
Universität Frankfurt/Main
„Wie ist die Rechtslage?“, lautet die typische Fragestellung im rechtswissenschaftlichen
Studium und im Examen. Es überrascht daher nicht, dass die Studierenden sich darauf
konzentrieren, das geltende Recht zu erlernen und in der Falllösung anzuwenden. Dabei
geraten die Prozesse der Veränderung und Weiterentwicklung des Rechts und ihre Ak-
teure aus dem Blick: Europäische und nationale Normsetzung, Rechtsfortbildung durch
die beteiligten Verkehrskreise, beispielsweise im Wege der Vertragsgestaltung, richterli-
che Rechtsfortbildung und schließlich die Wissenschaft. In der Arbeitsgruppe sollen die
Funktionsweise der verschiedenen Akteure und ihr komplexes Zusammenspiel aus wis-
senschaftlicher und praktischer Sicht – ausgehend von besonders wichtigen, aus dem Stu-
dium bekannten Themenfeldern – beleuchtet und analysiert werden: Schuldrechtsreform,
Entwicklung der Inhaltskontrolle von AGB im B2B-Geschäft, Aktienreform in Perma-
nenz, Corporate Governance Kodex, Compliance; gern können die Teilnehmer auch eige-
ne Vorschläge aus ihrem Interessenschwerpunkt einbringen.
Die Diskussionen in der Arbeitsgruppe werden durch Impulsreferate der Teilnehmer vor-
bereitet. In Gesprächen mit Praktikern aus Verwaltung, Wirtschaft und Rechtsprechung
(u.a. MdB, Ministerialbeamter, Lobbyist, Richter, Mitglied der Corporate Governance
Kommission etc.) sollen die in den Diskussionen erarbeiteten Ergebnisse auf ihre Reali-
tätstauglichkeit überprüft und aus methodischer Sicht reflektiert werden. Ein besonderes
Augenmerk gilt dabei der Frage, ob und welche Konsequenzen sich aus den Ergebnissen
der Arbeitsgruppe für den Gebrauch des in Studium und Examen überkommenen juristi-
schen Handwerkszeugs/der Methodenlehre ergeben.
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