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Hygienekonzept für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen der Studienstiftung
Während der Coronapandemie hat die Studienstiftung umfassende Schutzmaßnahmen für ihre Präsenzveranstaltungen im Bildungsprogramm und bei der Auswahl neuer Stipendiat:innen vorgesehen – mit den beiden Zielen, größere Infektionsausbrüche auf Veranstaltungen und Auswahlseminaren zu vermeiden und individuelle Spielräume für den Selbstschutz zu erhalten.
Im Februar 2023 sind in den letzten Bundesländern umfassende Schutzmaßnahmen wie die Pflicht zum Tragen einer Maske im Öffentlichen Personennahverkehr oder die Isolationspflicht für positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen entfallen. Im Zuge dessen hat auch die Studienstiftung ihre Corona-Schutzmaßnahmen angepasst.
Wir appellieren nach wie vor an die gegenseitige Rücksichtnahme aller Teilnehmenden an unseren Veranstaltungen und Auswahlseminaren, um insbesondere vulnerablen Personen und denjenigen, die sich vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und eventuellen Langzeitfolgen schützen möchten, eine möglichst uneingeschränkte und risikoarme Teilnahme zu ermöglichen.
Bitte nehmen Sie die folgenden Hinweise zur Kenntnis:
- Wer erkrankt ist, sollte auf eine Anreise verzichten, insbesondere bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.
- Für alle, die freiwillig sich und andere vor Ansteckungen schützen möchten, stellen wir auf Veranstaltungen mit Übernachtungen FFP2-Masken bereit.
- Für alle, die auf Veranstaltungen mit Übernachtungen Symptome entwickeln oder Kontaktpersonen möglicherweise infizierter Personen sind, stellen wir Schnelltests zur Verfügung. Im Rahmen von Akademien, Wissenschaftlichen Kollegs und vergleichbar langen Veranstaltungen halten wir außerdem für auf der Veranstaltung infizierte Personen eine gewisse Zahl von Einzelzimmern bereit.
- Sprechen Sie die Veranstaltungsleitung im Vorfeld an, wenn Sie zu einer vulnerablen Personengruppe gehören und sich individuell schützen möchten, damit wir entsprechende Vorkehrungen besprechen und treffen können – wie beispielsweise die Schutzmaßnahme, Mahlzeiten außerhalb geschlossener Räume einzunehmen.