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Vielfalt in der Begabtenförderung: Der Beitrag der Studienstiftung

Wie fair sind die Auswahlverfahren der Studienstiftung? Haben Studierende aus nicht-akademischen Elternhäusern oder mit Migrationshintergrund die gleichen Chancen auf ein Stipendium? Und wie sind die Geförderten über die Bundesländer verteilt? Antworten auf diese Fragen liefert die Studienstiftung seit vielen Jahren in ihrem jährlichen Bericht „Vielfalt in der Begabtenförderung“ – basierend auf systematisch erhobenen Daten zu ihren Auswahlverfahren und Geförderten.

Themenübersicht

Einleitung: Die Studienstiftung und ihre Werte

Die Studienstiftung fördert Studierende und Promovierende, die in ihrer akademischen Ausbildung und ihrem Engagement Leistung, Initiative und Verantwortung für die Gesellschaft zeigen. Diese Trias, auf der das Leitbild der Studienstiftung fußt, wird von den Geförderten in vielfältiger Weise gelebt. Die Geförderten bilden das gesamte Spektrum politischer, religiöser und weltanschaulicher Haltungen ab, die sich im Rahmen der demokratischen Werteordnung bewegen. 

Wichtig sind uns offene und faire Zugangswege zu einem Stipendium: Bei der Beurteilung des Potenzials junger Menschen betrachten wir in unseren Auswahlverfahren gelebtes Engagement und alles bislang Erreichte stets vor dem Hintergrund der individuellen Biografie.

Historische Einblicke in die Sozialerhebungen und Evaluationen

In den letzten knapp zwanzig Jahren hat die Studienstiftung regelmäßig im Rahmen umfassender Studien überprüft, ob und wie der Zugang bestimmter soziodemografischer Gruppen zu ihrer Förderung und ihren Bildungsangeboten verbessert werden kann –  so im Rahmen von zwei Sozialerhebungen 2007 und 2014, einer 2012 vom Zentrum für Evaluation und Methoden an der Universität Bonn durchgeführten externen Evaluation der Zugangswege und Auswahlverfahren sowie einer umfassenden Befragung aller Ehemaligen seit 1948, die 2024 anlässlich des 100. Gründungsjubiläums vom uz Bonn durchgeführt wurde. 

Monitoring der Auswahlverfahren und Erfolgsquoten

Darüber hinaus monitort die Studienstiftung die Fairness ihrer Auswahlverfahren seit knapp 15 Jahren systematisch und publiziert Daten zur Bildungsherkunft seit 2016 differenziert nach Zugangswegen in ihren Jahresberichten. Das Monitoring erfolgt dabei auf zwei verschiedenen Ebenen: 

Abschneiden in den Auswahlverfahren der Studienstiftung

Bereits die Evaluation der Auswahlverfahren von 2012 zeigte, dass Erstakademiker:innen und Studierende mit Migrationshintergrund in den Auswahlseminaren der Studienstiftung zum damaligen Zeitpunkt nicht benachteiligt wurden. Das seitdem etablierte Monitoring dokumentiert, dass in den Auswahlverfahren der Studienstiftung Erstakademiker:innen in den meisten Jahren statistisch leicht und Studierende mit Migrationshintergrund deutlich besser abgeschnitten haben als die jeweiligen Vergleichsgruppen. 

Dagegen stellte die 2012 durchgeführte externe Evaluation der Auswahlverfahren eine Differenz zwischen Teilnahme- und Erfolgsquote von Frauen in den Auswahlverfahren von rund 8 Prozentpunkten zuungunsten von Frauen fest (54 % der Teilnehmenden vs. 46 % der Ausgewählten). Daraufhin wurden typische geschlechtsspezifische Beobachtungsverzerrungen – etwa aufgrund weniger offensiver Selbstrepräsentation von Frauen – kontinuierlich in Schulungen und bei den Hinweisen für Mitglieder der Auswahlkommissionen thematisiert. 

Im Ergebnis konnte die o.a. Diskrepanz über die Jahre kontinuierlich verringert werden, und 2020 war der Frauenanteil unter den Aufgenommenen erstmals etwas größer als unter den Teilnehmenden. Im Jahr 2024 waren Frauen zu rund 52 % unter den Teilnehmenden vertreten und ebenso zu rund 52 % unter den Aufgenommenen der Auswahlseminare. 

Soziodemografische Zusammensetzung der Geförderten im Vergleich zu den 5 % notenbesten Studienberechtigten

Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) legt im Rahmen des Hochschulberechtigten-Panels regelmäßig Daten zur soziodemografischen Zusammensetzung der 5 % notenbesten Studienberechtigten vor; die letzten hierzu vorliegenden Daten stammen aus dem Jahr 2022. Die Studienstiftung nutzt diese Daten, um zu überprüfen, ob sie Erstakademiker:innen und Studierende mit Migrationshintergrund mindestens in dem Umfang erreicht, wie sie unter den 5 % notenbesten Studienberechtigten vertreten sind. 

Dies war in den letzten rund zehn Jahren der Fall: So befanden sich unter den 5 % notenbesten Studienberechtigten laut der letzten vom DZHW zur Verfügung gestellten Statistik 2022 24,9 % Erstakademiker:innen – im Vergleich zu 26,5 % Erstakademiker:innen unter den Neuaufgenommenen der Studienstiftung 2024. 25,7 % der Neuaufgenommenen hatten einen Migrationshintergrund – im Vergleich zu 15,6 % unter den notenbesten Studienberechtigten 2022. 

Der Anteil weiblicher Geförderter ist in den letzten etwas mehr als zehn Jahren deutlich gestiegen – von 46,5 % im Jahr der Evaluation 2012 auf mittlerweile 55 % (vgl. Jahresbericht 2024), während ihr Anteil unter den 5 % notenbesten Studienberechtigten zuletzt bei 57,1 % lag. 

Insgesamt widersprechen die Ergebnisse des studienstiftungsinternen Monitorings der Vorstellung, die Studienstiftung wähle nach Habitus aus und gewähre damit Personen mit akademischem Bildungshintergrund oder solchen der deutschen Mehrheitsgesellschaft unfaire Vorteile. Auch die häufig geäußerte Mutmaßung, dass die Studienstiftung überdurchschnittlich häufig Studierende aus finanziell bessergestellten Elternhäusern fördere, ist von den Daten, die die Studienstiftung regelmäßig vorlegt, nicht gedeckt, liegt doch der Anteil derer, die zusätzlich zur Studienkostenpauschale ein einkommensabhängiges Stipendium erhalten, mit 28 % doch deutlich höher als der Anteil von BAföG-Empfänger:innen unter den innerhalb der Regelstudienzeit Studierenden (12,1 %). 

Die Studienstiftung in den Bundesländern

Aus welchen Bundesländern kommen die Geförderten der Studienstiftung: Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in einem der fünf ostdeutschen Flächenländer erworben haben, waren unter den neu aufgenommenen Geförderten zuletzt so stark vertreten wie unter allen Studierenden an deutschen Hochschulen. Von den neu aufgenommenen Geförderten im Jahr 2024 haben 9,9 % ihre Hochschulzugangsberechtigung in Ostdeutschland erworben; unter allen Studierenden lag der Anteil dieser Gruppe im Vergleichszeitraum (Wintersemester 2023/24) bei 9,3 %. Blickt man auf die letzten rund 15 Jahre, hat auch die extern durchgeführte und im Jahr 2025 veröffentlichte Absolventenstudie der Studienstiftung keine Anhaltspunkte für eine spezifische Unterrepräsentation ostdeutscher Länder ergeben. [1]

Unabhängig von einer Ost-West-Differenzierung gibt es zwischen einzelnen Bundesländern große Unterschiede: Seltener als es ihrem Anteil unter allen Studierenden entspricht, waren unter den Neuaufnahmen im Jahr 2024 Studierende mit HZB aus den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Saarland, Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vertreten, häufiger dagegen Studierende aus Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Sachsen.

In welchen Bundesländern studieren die Geförderten der Studienstiftung: Auch was die Wahl der Studienorte anbelangt, verzeichnet die Studienstiftung erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Zum Stichtag 15.03.2025 wurden im Bundesdurchschnitt 0,33 % der Studierenden von der Studienstiftung gefördert. Deutlich nach oben weichen hiervon die Gefördertenquoten in Baden-Württemberg (0,54 %) und Sachsen (0,46 %) ab. Seltener als erwartbar sind Geförderte dagegen an Hochschulen in Bremen (0,17 %), dem Saarland (0,18 %) und Sachsen-Anhalt (0,18 %) anzutreffen. Zwischen diesen Polen befindet sich ein breites Mittelfeld, in dem Thüringen (0,26 %) [2], Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg (beide 0,24 %) vor Hessen (0,23 %) und Rheinland-Pfalz (0,21 %) liegen.

Größere regionale Unterschiede beobachtet die Studienstiftung im Vorschlagsverhalten von Schulen: Im Mittel der Jahre 2014 bis 2023 haben 46 % aller Schulen in Deutschland ihr Vorschlagsrecht für die Studienstiftung wahrgenommen. Positiv von diesem Mittelwert weichen bevölkerungsstarke Bundesländer wie Bayern (56 %), Baden-Württemberg (54 %), Hessen (53 %), Schleswig-Holstein (51 %) und Nordrhein-Westfalen (48 %) ab. Die übrigen elf Bundesländer zeigen – teilweise erhebliche – Abweichungen nach unten. So nahmen im genannten Zeitraum die Schulen in den ostdeutschen Flächenländern im Mittel zu lediglich 28 % ihr Vorschlagsrecht wahr. Auch im Saarland und in Bremen beteiligte sich mit 28 % respektive 37 % nur ein relativ geringer Anteil der Schulen. Auch wenn also Studierende aus den ostdeutschen Bundesländern unter den neu aufgenommenen Geförderten der Studienstiftung angemessen repräsentiert sind, führt die relativ schwache Beteiligung der dortigen Schulen am Vorschlagsverfahren dazu, dass sie im Mittel relativ spät in die Förderung aufgenommen werden und entsprechend kürzer von ihr profitieren.

Durch gezielte Maßnahmen ist es in den letzten Jahren in nahezu allen Bundesländern gelungen, die Beteiligung der Schulen zu steigern. Besonders hohe Zuwachsraten verzeichnen sowohl westliche Bundesländer wie Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen als auch östliche Flächenländer wie Brandenburg und Sachsen. 

Angesichts der bislang schwächeren Wahrnehmung der Vorschlagsmöglichkeiten durch ostdeutsche Schulen hat die Studienstiftung in den vergangenen Jahren ihre Präsenz und ihre Beratungsangebote bei Schul- und Bildungsmessen auf die ostdeutschen Bundesländer konzentriert, um dort gezielt Personen, die ihr Studium neu aufnehmen (sowie deren Eltern) über Stipendien zu informieren – mit dem Ergebnis, dass Studierende mit einer ostdeutschen HZB inzwischen überdurchschnittlich häufig die Möglichkeit einer Selbstbewerbung wahrnehmen. Darüber hinaus sucht die Studienstiftung gezielt den Austausch mit Verantwortlichen sowie Multiplikator:innen vor Ort, etwa im direkten Gespräch mit Ministerien oder Schulleitungen, beim digitalen Bildungskongress der Studienstiftung im Mai 2021 oder bei einer Tagung „Perspektive Ostdeutschland“ im Oktober 2022 in Halle.


[1] Studienstiftung des deutschen Volkes (Hrsg., 2025), Absolventenstudie der Studienstiftung des deutschen Volkes e. V. Ergebnisbericht. Bonn, Juli 2025. S. 92, S. 105-108.

[2] Ohne Berücksichtigung der IU International University of Applied Sciences (IU), die zwar ihren Hauptsitz in Erfurt hat, deren Studierende jedoch an mehr als 30 Standorten deutschlandweit sowie häufig auch online am eigenen Wohnsitz studieren. Auch bei der Berechnung des Bundesdurchschnittes (0,33 %) wurde die IU nicht berücksichtigt.

Vielfalt in den Zugangswegen: Kooperationen der Studienstiftung

Neben dem kontinuierlichen Monitoring unserer Verfahren sowie der Sensibilisierung und Schulung der Auswahlkommissionen bemüht sich die Studienstiftung auch mit weiteren Maßnahmen um eine möglichst große Vielfalt in den Zugangswegen. Jedes Jahr werden alle Schulen und alle Prüfungsämter angeschrieben und um Vorschläge gebeten. Ergänzend werden auch sämtliche Hochschulleitungen kontaktiert und über die individuelle Situation an ihrer Hochschule informiert. 

In besonderer Weise tragen die Kooperationen mit Partnerorganisationen und das Botschafter:innen-Programm der Studienstiftung zur wachsenden Vielfalt der Geförderten bei: Um begabte Schüler:innen zu erreichen, die in der Vergangenheit seltener den Weg in die Förderung gefunden haben, räumt die Studienstiftung einer Reihe ausgesuchter Partnerorganisationen ein eigenes Vorschlagsrecht ein: 

  • So besteht bereits seit 2004 eine Kooperation mit der START-Stiftung sowie seit 2008 mit den beiden Programme „Talent im Land – Bayern“ und „Talent im Land – Baden-Württemberg“. Beide Programme ebenso wie die START-Stiftung fördern besonders begabte und engagierte Schüler:innen mit Migrationshintergrund durch Stipendien und durch ein umfassendes Bildungsprogramm.
  • Seit 2016 kooperiert die Studienstiftung mit der Roland Berger Stiftung, die Schüler:innen „mit schwierigen Startbedingungen“ unterstützt, sowie dem NRW-Zentrum für Talentförderung, das sich der Unterstützung junger Begabter aus bildungsfernen Familien widmet.
  • Darüber hinaus hat bis zum Jahr 2025 auch das gemeinsame Förderprogramm der Joachim Herz und Robert Bosch Stiftung „Grips gewinnt“ regelmäßig die Möglichkeit genutzt, Kandidat:innen für die Auswahlverfahren der Studienstiftung vorzuschlagen.
  • Von 2017 bis 2021 konnten die Programmleitungen der vom DAAD geförderten „Integra“-Sprach- und Studienvorbereitungskurse besonders leistungsstarke und engagierte Programmteilnehmende für ein eigens dafür eingeführtes Auswahlverfahren für geflüchtete Studierende vorschlagen. Auch die besten Absolvent:innen des Tests für Ausländische Studierende (TestAS) wurden zu einer Bewerbung für dieses Verfahren eingeladen. Seit der Auswahlsaison 2021/2022 erreichen uns die Vorschläge von Studierenden mit Fluchterfahrung über die regulären Zugangswege.
  • Ab 2025 wird eine zuvor nur auf das Bildungsprogramm beschränkte Kooperation mit der Claussen-Simon-Stiftung auch auf die Auswahlverfahren erweitert. Die Stiftung fördert mit verschiedenen Programmlinien Schüler:innen und Studierende in und aus Hamburg, z.B. Erstakademiker:innen oder angehende Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte. Ausgehend von diesen Programmen schlägt sie sowohl Studienanfänger:innen als auch fortgeschrittene Studierende für die Auswahlverfahren der Studienstiftung vor.

Die Erfolgsquoten der durch diese Kooperationen gewonnenen Bewerber:innen in den Auswahlseminaren der Studienstiftung waren in den vergangenen Jahren regelmäßig überdurchschnittlich.

Das Botschafter:innen-Programm der Studienstiftung

Im Rahmen des 2011 ins Leben gerufenen Botschafter:innen-Programms setzen sich Geförderte der Studienstiftung im persönlichen Kontakt mit Schüler:innen sowie mit Studienanfänger:innen dafür ein, mögliche Hemmschwellen unterrepräsentierter Gruppen für die Aufnahme eines Studiums und die Bewerbung um ein Stipendium abzubauen. Von der Geschäftsstelle werden die Teilnehmenden des Botschafter:innen-Programms bei diesem Engagement mit Informationsmaterialien sowie durch Fortbildungs- und Vernetzungstreffen unterstützt. 

Bei selbst organisierten Schulbesuchen ermutigen die mittlerweile über 1.050 Botschafter:innen interessierte Schüler:innen zur Aufnahme eines Studiums, klären über Möglichkeiten der Studienfinanzierung auf und stellen die Studienstiftung mit ihren verschiedenen Zugangswegen vor. Darüber hinaus vertreten sie die Studienstiftung bei Hochschul-, Studien- und Bildungsmessen und Stipendientagen mit Infoständen oder in Form von Vorträgen. 

Seit Anfang 2023 gibt es zudem eine eigene Programmlinie für Ehemalige im Schuldienst, die an ihren Schulen den Vorschlagsprozess begleiten und im Austausch mit den stipendiatischen Botschafter:innen Informationsveranstaltungen organisieren. 

Im Jahr 2024 haben die Botschafter:innen über 250 Informationsveranstaltungen für Schüler:innen und Studierende durchgeführt – viele davon vor Ort an Schulen oder Hochschulen, einige auch im digitalen Raum. Ein besonderer Fokus sind hier die von Prüfungsämtern vorgeschlagenen Studierenden, für die die Botschafter:innen entweder in Präsenz am Hochschulort oder digital Informationsformate anbieten. Zudem waren sie bei verschiedenen Messen in den neuen Bundesländern mit Ständen vertreten. 

Das 2022 eingeführte Format der digitalen Informationsveranstaltungen für von den Schulen vorgeschlagene Bewerber:innen ist mittlerweile fest etabliert, so dass im letzten Jahr 3.064 vorgeschlagene Schüler:innen mit diesem Angebot erreicht werden konnten. Ebenfalls gut angenommen werden die digitalen Informationsveranstaltungen zur Selbstbewerbung am Jahresanfang. 2024 haben hieran 317 Personen teilgenommen und 2025 waren es 412.

Als weitere niedrigschwellige Möglichkeit, um potenzielle Bewerber:innen anzusprechen, postet die Studienstiftung auf ihrem Instagram-Kanal regelmäßig Informationen zu den verschiedenen Auswahlverfahren und vermittelt anschauliche Eindrücke des Förderangebots. Zudem gibt es seit 2024 auch individuelle Profile von einigen Botschafter:innen auf der Website der Studienstiftung, die direkt kontaktiert werden können.