Aufsätze, Grundsatzartikel und Reden /
Vielfalt in der Begabtenförderung: Der Beitrag der Studienstiftung
Wie fair sind die Auswahlverfahren der Studienstiftung? Haben Studierende aus nicht-akademischen Elternhäusern oder mit Migrationshintergrund die gleichen Chancen auf ein Stipendium wie andere Studierende? Und wie sind die Geförderten auf die Bundesländer verteilt? Antworten auf diese Fragen liefert die Studienstiftung seit vielen Jahren in ihrem Bericht „Vielfalt in der Begabtenförderung“ – basierend auf systematisch erhobenen Daten zu ihren Auswahlverfahren und Geförderten.
Themenübersicht
- Einleitung: Die Studienstiftung und ihre Werte
- Historische Einblicke in die Sozialerhebungen und Evaluationen
- Monitoring der Auswahlverfahren und Erfolgsquoten
- Abschneiden in den Auswahlverfahren der Studienstiftung
- Soziodemografische Zusammensetzung der Geförderten im Vergleich zu den 5 % notenbesten Studienberechtigten
- Die Studienstiftung in den Bundesländern
- Aus welchen Bundesländern kommen die Geförderten der Studienstiftung?
- In welchen Bundesländern studieren die Geförderten der Studienstiftung?
- Vielfalt in den Zugangswegen: Kooperationen der Studienstiftung
- Ein Pilotprojekt für faire Chancen: die Vorabitur-Auswahl
- Das Botschafter:innen-Programm der Studienstiftung
- Downloads
Einleitung: Die Studienstiftung und ihre Werte
Die Studienstiftung fördert Studierende und Promovierende, die in ihrer akademischen Ausbildung und ihrem Engagement Leistung, Initiative und Verantwortung für die Gesellschaft zeigen. Diese Trias, auf der das Leitbild der Studienstiftung fußt, wird von den Geförderten in vielfältiger Weise gelebt. Die Geförderten bilden das gesamte Spektrum politischer, religiöser und weltanschaulicher Haltungen ab, die sich im Rahmen der demokratischen Werteordnung bewegen.
Wichtig sind uns offene und faire Zugangswege zu einem Stipendium: Bei der Beurteilung des Potenzials junger Menschen betrachten wir in unseren Auswahlverfahren gelebtes Engagement und alles bislang Erreichte stets vor dem Hintergrund der individuellen Biografie.
Historische Einblicke in die Sozialerhebungen und Evaluationen
In den letzten knapp zwanzig Jahren hat die Studienstiftung regelmäßig im Rahmen umfassender Studien überprüft, ob und wie der Zugang bestimmter soziodemografischer Gruppen zu ihrer Förderung und ihren Bildungsangeboten verbessert werden kann – beispielsweise im Rahmen von zwei Sozialerhebungen 2007 und 2014, einer 2012 vom Zentrum für Evaluation und Methoden an der Universität Bonn durchgeführten externen Evaluation der Zugangswege und Auswahlverfahren sowie einer umfassenden Befragung aller Ehemaligen seit 1948, die zwischen Dezember 2023 und Januar 2024 anlässlich des 100. Gründungsjubiläums der Studienstiftung von der Gesellschaft für empirische Sozialforschung und Evaluation uzbonn durchgeführt wurde.
Monitoring der Auswahlverfahren und Erfolgsquoten
Darüber hinaus beobachtet die Studienstiftung die Fairness ihrer Auswahlverfahren seit knapp 15 Jahren systematisch und publiziert Daten zur Bildungsherkunft seit 2016 differenziert nach Zugangswegen in ihren Jahresberichten. Das Monitoring erfolgt dabei auf zwei verschiedenen Ebenen:
Abschneiden in den Auswahlverfahren der Studienstiftung
Bereits die Evaluation der Auswahlverfahren von 2012 belegte, dass Erstakademiker:innen und Studierende mit Migrationshintergrund in den Auswahlseminaren der Studienstiftung zum damaligen Zeitpunkt nicht benachteiligt wurden. Das seitdem etablierte Monitoring zeigt, dass in den Auswahlverfahren der Studienstiftung Erstakademiker:innen in den meisten Jahren statistisch leicht und Studierende mit Migrationshintergrund deutlich besser abgeschnitten haben als die jeweiligen Vergleichsgruppen.
Dagegen stellte die 2012 durchgeführte externe Evaluation der Auswahlverfahren eine Differenz zwischen Teilnahme- und Erfolgsquote von Frauen in den Auswahlverfahren von rund 6 Prozentpunkten zuungunsten von Frauen fest (51,6 % der Teilnehmenden vs. 46,0 % der Ausgewählten). Daraufhin wurden typische geschlechtsspezifische Beobachtungsverzerrungen – etwa aufgrund einer weniger offensiven Selbstrepräsentation von Frauen – kontinuierlich in Schulungen und bei den Hinweisen für Mitglieder der Auswahlkommissionen thematisiert.
Im Ergebnis konnte die o.a. Diskrepanz über die Jahre kontinuierlich verringert werden, und 2020 war der Frauenanteil unter den Aufgenommenen erstmals etwas größer als unter den Teilnehmenden. Im Jahr 2025 waren Frauen zu rund 52,7 % unter den Teilnehmenden vertreten und zu rund 54,7 % unter den Aufgenommenen der Auswahlseminare (Siehe hierzu Tabelle 5 im Jahresbericht 2025).
Soziodemografische Zusammensetzung der Geförderten im Vergleich zu den 5 % notenbesten Studienberechtigten
Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) legt im Rahmen des Hochschulberechtigten-Panels regelmäßig Daten zur soziodemografischen Zusammensetzung der 5 % notenbesten Studienberechtigten vor; die letzten hierzu vorliegenden Daten stammen aus dem Jahr 2022. Die Studienstiftung nutzt diese Daten, um zu überprüfen, ob sie Erstakademiker:innen und Studierende mit Migrationshintergrund mindestens in dem Umfang erreicht, wie sie unter den 5 % notenbesten Studienberechtigten vertreten sind.
Dies war in den letzten rund zehn Jahren der Fall: So befanden sich unter den 5 % notenbesten Studienberechtigten laut der letzten vom DZHW zur Verfügung gestellten Statistik 24,9 % Erstakademiker:innen – im Vergleich zu 29,0 % Erstakademiker:innen unter den Neuaufgenommenen der Studienstiftung 2025 (Siehe hierzu Tabelle 6 im Jahresbericht 2025). 25,4 % der Neuaufgenommenen hatten einen Migrationshintergrund – im Vergleich zu 15,6 % unter den notenbesten Studienberechtigten 2022.
Der Anteil weiblicher Geförderter ist in den letzten etwas mehr als zehn Jahren deutlich gestiegen – von 46,5 % im Jahr der Evaluation 2012 auf mittlerweile 55,1 %,[2] während ihr Anteil unter den 5 % notenbesten Studienberechtigten zuletzt bei 57,1 % lag (Siehe hierzu Tabelle 7 im Jahresbericht 2025).
Insgesamt widersprechen die Ergebnisse des studienstiftungsinternen Monitorings der Vorstellung, die Studienstiftung wähle nach Habitus aus und gewähre damit Personen mit akademischem Bildungshintergrund oder solchen der deutschen Mehrheitsgesellschaft unfaire Vorteile. Auch die häufig geäußerte Mutmaßung, dass die Studienstiftung überdurchschnittlich häufig Studierende aus finanziell bessergestellten Elternhäusern fördere, ist von den vorliegenden Daten nicht gedeckt, liegt doch der Anteil derer, die zusätzlich zur Studienkostenpauschale ein einkommensabhängiges Stipendium erhalten, mit 28,2 % deutlich höher als der Anteil der BAföG-Empfänger:innen unter den Personen, die dem Grunde nach für eine Förderung nach dem BAföG in Frage kommen (16 %).
Die Studienstiftung in den Bundesländern
Aus welchen Bundesländern kommen die Geförderten der Studienstiftung
Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in einem der fünf ostdeutschen Flächenländer erworben haben, waren unter den neu aufgenommenen Geförderten zuletzt ähnlich stark vertreten wie unter allen Studierenden an deutschen Hochschulen. Von den neu aufgenommenen Geförderten im Jahr 2025 haben 8,9 % ihre Hochschulzugangsberechtigung in Ostdeutschland erworben; unter allen Studierenden lag der Anteil dieser Gruppe im Wintersemester 2024/25 bei 9,4 %. Blickt man auf die letzten rund 15 Jahre, hat auch die extern durchgeführte und im Jahr 2025 veröffentlichte Absolventenstudie der Studienstiftung keine Anhaltspunkte für eine spezifische Unterrepräsentation ostdeutscher Länder ergeben (Studienstiftung des deutschen Volkes (Hrsg., 2025), Absolventenstudie der Studienstiftung des deutschen Volkes e. V. Ergebnisbericht. Bonn, Juli 2025. S. 92, S. 105-108; Direktlink).
Vergleicht man den Anteil der 2025 neuaufgenommenen Personen mit einer HZB aus einem spezifischen Bundesland mit dem korrespondierenden Anteil unter den Studierenden, so zeigt sich, dass es keine systematische Ost-West-Dichotomie in der Repräsentation gibt: Unterdurchschnittlich stark repräsentierte Bundesländer finden sich sowohl unter den ostdeutschen (Sachsen-Anhalt, Thüringen) als auch unter den westdeutschen Bundesländern (Saarland). Umgekehrt existieren sowohl in Ost- (z. B. Sachsen, Brandenburg) als auch in Westdeutschland (z. B. Baden-Württemberg, Hessen) besonders stark repräsentierte Bundesländer.
In welchen Bundesländern studieren die Geförderten der Studienstiftung?
Auch was die Wahl der Studienorte anbelangt, verzeichnet die Studienstiftung erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern: Zum Stichtag 15.03.2025 wurden im Bundesdurchschnitt insgesamt 0,34 % der Studierenden von der Studienstiftung gefördert. Deutlich nach oben weichen hiervon die Gefördertenquoten in Baden-Württemberg (0,55 %) und Sachsen (0,46 %) ab. Seltener als erwartbar sind Geförderte dagegen an Hochschulen in Bremen und Sachsen-Anhalt (jeweils 0,18 %) sowie dem Saarland (0,19 %) anzutreffen. Zwischen diesen Polen befindet sich ein breites Mittelfeld, in dem Thüringen (0,26 %, ohne Berücksichtigung der IU International University of Applied Sciences (IU), die zwar ihren Hauptsitz in Erfurt hat, deren Studierende jedoch an mehr als 30 Standorten deutschlandweit sowie häufig auch online am eigenen Wohnsitz studieren. Auch bei der Berechnung des Bundesdurchschnittes (0,34 %) wurde die IU nicht berücksichtigt.), Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg (beide 0,24 %) vor Hessen (0,23 %) und Rheinland-Pfalz (0,21 %) liegen (Ab 2025 berichtet die Studienstiftung diese Zahlen in Form von Tabelle 17 im Jahresbericht.)
Größere regionale Unterschiede beobachtet die Studienstiftung im Vorschlagsverhalten von Schulen: Im Mittel der Jahre 2015 bis 2024 haben 46,3 % aller Schulen in Deutschland, die zur (Fach-)Hochschulreife führen, ihr Vorschlagsrecht für die Studienstiftung wahrgenommen. Positiv von diesem Mittelwert weichen Bundesländer wie Bayern (57,0 %), Baden-Württemberg (54,6 %), Hessen (53,7 %), Schleswig-Holstein (51,1 %) und Nordrhein-Westfalen (49,5 %) ab. Die übrigen elf Bundesländer zeigen – teilweise erhebliche – Abweichungen nach unten. So nahmen im genannten Zeitraum die Schulen in den ostdeutschen Flächenländern im Mittel zu lediglich 28,6 % ihr Vorschlagsrecht wahr. Auch im Saarland und in Bremen beteiligte sich mit 36,4 % respektive 38,4 % nur ein relativ geringer Anteil der Schulen. Auch wenn Studierende mit einer HZB aus einem der ostdeutschen Bundesländern unter den neu aufgenommenen Geförderten der Studienstiftung angemessen repräsentiert sind, führt die relativ schwache Beteiligung der dortigen Schulen am Vorschlagsverfahren dazu, dass sie im Mittel relativ spät in die Förderung aufgenommen werden und entsprechend kürzer von ihr profitieren.
Durch gezielte Maßnahmen ist es in den letzten Jahren in nahezu allen Bundesländern gelungen, die Beteiligung der Schulen zu steigern. Besonders hohe Zuwachsraten verzeichnen sowohl westliche Bundesländer wie Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen als auch östliche Flächenländer wie Brandenburg und Sachsen.
Angesichts der bislang schwächeren Wahrnehmung der Vorschlagsmöglichkeiten durch ostdeutsche Schulen hat die Studienstiftung in den vergangenen Jahren ihre Präsenz und ihre Beratungsangebote bei Schul- und Bildungsmessen auf die ostdeutschen Bundesländer konzentriert, um dort gezielt Personen, die ihr Studium neu aufnehmen (sowie deren Eltern), über Stipendien zu informieren – mit dem Ergebnis, dass Studierende mit einer ostdeutschen HZB inzwischen überdurchschnittlich häufig die Möglichkeit einer Selbstbewerbung wahrnehmen. Darüber hinaus sucht die Studienstiftung gezielt den Austausch mit Verantwortlichen sowie Multiplikator:innen vor Ort, etwa im direkten Gespräch mit Ministerien oder Schulleitungen, beim digitalen Bildungskongress der Studienstiftung im Mai 2021 oder bei einer Tagung „Perspektive Ostdeutschland“ im Oktober 2022 in Halle. Zudem wurden die ostdeutschen Flächenländer in einen Pilotversuch mit einem zusätzlichen Zugangsweg, der Vorabitur-Auswahl (s.u.) gezielt einbezogen.
[1] Ohne Berücksichtigung der IU International University of Applied Sciences (IU), die zwar ihren Hauptsitz in Erfurt hat, deren Studierende jedoch an mehr als 30 Standorten deutschlandweit sowie häufig auch online am eigenen Wohnsitz studieren. Auch bei der Berechnung des Bundesdurchschnittes (0,34 %) wurde die IU nicht berücksichtigt.
[2] Ab 2025 berichtet die Studienstiftung diese Zahlen in Form von Tabelle 17 im Jahresbericht.
Vielfalt in den Zugangswegen: Kooperationen der Studienstiftung
Neben dem kontinuierlichen Monitoring unserer Verfahren sowie der Sensibilisierung und Schulung der Auswahlkommissionen bemüht sich die Studienstiftung auch mit weiteren Maßnahmen um eine möglichst große Vielfalt in den Zugangswegen. Jedes Jahr werden alle Schulen und alle Prüfungsämter angeschrieben und um Vorschläge gebeten. Ergänzend werden auch sämtliche Hochschulleitungen kontaktiert und über die individuelle Situation an ihrer Hochschule informiert.
In besonderer Weise tragen die Kooperationen mit Partnerorganisationen und das Botschafter:innen-Programm der Studienstiftung zur wachsenden Vielfalt der Geförderten bei: Um begabte Schüler:innen zu erreichen, die in der Vergangenheit seltener den Weg in die Förderung gefunden haben, räumt die Studienstiftung einer Reihe ausgesuchter Partnerorganisationen ein eigenes Vorschlagsrecht ein:
- So besteht bereits seit 2004 eine Kooperation mit der START-Stiftung sowie seit 2008 mit den beiden Programmen „Talent im Land – Bayern“ und „Talent im Land – Baden-Württemberg“. Diese Programme fördern besonders begabte und engagierte Schüler:innen, die beispielsweise aufgrund eines Migrationshintergrunds oder ihrer sozialen Herkunft Hürden zu überwinden haben, durch Stipendien und durch ein umfassendes Bildungsprogramm.
- Seit 2013 nutzt das gemeinsame Förderprogramm der Joachim Herz und Robert Bosch Stiftung „Grips gewinnt“ regelmäßig die Möglichkeit, Kandidat:innen für die Auswahlverfahren der Studienstiftung vorzuschlagen.
- Seit 2016 kooperiert die Studienstiftung mit der Roland Berger Stiftung, die Schüler:innen „mit schwierigen Startbedingungen“ unterstützt, sowie dem NRW-Zentrum für Talentförderung, das sich der Unterstützung junger Begabter aus bildungsfernen Familien widmet.
- Von 2017 bis 2021 konnten die Programmleitungen der vom DAAD geförderten „Integra“-Sprach- und Studienvorbereitungskurse besonders leistungsstarke und engagierte Programmteilnehmende für ein eigens dafür eingeführtes Auswahlverfahren für geflüchtete Studierende vorschlagen. Auch die besten Absolvent:innen des Tests für Ausländische Studierende (TestAS) wurden zu einer Bewerbung für dieses Verfahren eingeladen. Seit der Auswahlsaison 2021/2022 erreichen uns die Vorschläge von Studierenden mit Fluchterfahrung über die regulären Zugangswege.
- 2025 wurde eine zuvor nur auf das Bildungsprogramm beschränkte Kooperation mit der Claussen-Simon-Stiftung auch auf die Auswahlverfahren erweitert. Die Stiftung fördert mit verschiedenen Programmlinien Schüler:innen und Studierende , z.B. Erstakademiker:innen oder angehende Lehrkräfte mit Migrationsgeschichte. Ausgehend von diesen Programmen schlägt sie sowohl Studienanfänger:innen als auch fortgeschrittene Studierende für die Auswahlverfahren der Studienstiftung vor.
Die Erfolgsquoten der durch diese Kooperationen gewonnenen Bewerber:innen in den Auswahlseminaren der Studienstiftung waren in den vergangenen Jahren regelmäßig überdurchschnittlich.
Ein Pilotprojekt für faire Chancen: die Vorabitur-Auswahl
Mit dem Pilotprojekt „Vorabiturauswahl“ wurde 2025 ein neuer Zugangsweg neben dem regulären Schulvorschlag eingerichtet, der Schüler:innen noch vor dem Abitur eine Teilnahme am Auswahlseminar ermöglicht. Zielgruppe sind hierbei besonders leistungsbereite und motivierte Schüler:innen, deren Elternhäuser über geringe finanzielle Ressourcen oder anderweitig begrenzte Bildungschancen verfügen. Eine frühzeitige Stipendienzusage kann ihnen Rückenwind für die Entscheidung für ein Studium geben und ermöglicht idealerweise auch eine freie Studienfach- und Ortswahl unabhängig von finanziellen Zwängen.
Schulleitungen in sieben ausgewählten Bundesländern wurden daher ermutigt, neben den „klassischen“ Schulvorschlägen im Anschluss an das Abitur jeweils eine Person aus der Jahrgangsstufe vor dem (Fach-)Abitur zu nominieren, die aus ihrer Sicht in besonderem Maße von einer frühen Förderzusage profitieren würde. Zur Teilnahme am Pilotprojekt eingeladen waren Schulen in Bayern, wo 2025 die Umstellung von G8 zu G9 erfolgte, sowie mit den ostdeutschen Flächenländern und dem Saarland sechs Länder, in denen die Schulen ihr Vorschlagsrecht im Bundesvergleich bisher unterdurchschnittlich ausübten. Daneben durften sich auch das NRW-Zentrum für Talentförderung sowie das Programm Talent im Land – Bayern an dem Projekt beteiligen.
An den Auswahlseminaren der Vorabiturauswahl nahmen im ersten Durchgang 258 Schüler:innen teil, 70 von ihnen erhielten eine Förderzusage. Mit 64,3 % lag der Anteil von Neuaufnahmen aus einem nicht-akademischen Elternhaus mehr als doppelt so hoch wie bei den regulären Schulvorschlägen (2025: 28,4 %). Personen mit Migrationshintergrund waren bei der Vorabiturauswahl mit 51,4 % unter den Aufgenommenen mehr als doppelt so stark vertreten wie bei den regulären Schulvorschlägen (2025: 25,1 %).
Im Jahr 2026 findet die zweite Phase des Pilotprojektes statt, in dem die Vorabitur-Auswahl in sämtlichen Bundesländern erprobt wird.
Das Botschafter:innen-Programm der Studienstiftung
Im Rahmen des 2011 ins Leben gerufenen Botschafter:innen-Programms setzen sich Geförderte der Studienstiftung im persönlichen Kontakt mit Schüler:innen sowie mit Studienanfänger:innen dafür ein, mögliche Hemmschwellen unterrepräsentierter Gruppen für die Aufnahme eines Studiums und die Bewerbung um ein Stipendium abzubauen. Von der Geschäftsstelle werden die Teilnehmenden des Botschafter:innen-Programms bei diesem Engagement mit Informationsmaterialien sowie durch Fortbildungs- und Vernetzungstreffen unterstützt.
Bei selbst organisierten Schulbesuchen ermutigen die mittlerweile rund 1.000 Botschafter:innen interessierte Schüler:innen zur Aufnahme eines Studiums, klären über Möglichkeiten der Studienfinanzierung auf und stellen die Studienstiftung mit ihren verschiedenen Zugangswegen vor. Darüber hinaus vertreten sie die Studienstiftung bei Hochschul-, Studien- und Bildungsmessen und Stipendientagen mit Infoständen oder in Form von Vorträgen.
Seit Anfang 2023 gibt es zudem eine eigene Programmlinie für Ehemalige im Schuldienst, die an ihren Schulen den Vorschlagsprozess begleiten und im Austausch mit den stipendiatischen Botschafter:innen Informationsveranstaltungen organisieren.
Im Jahr 2025 haben die Botschafter:innen über 250 Informationsveranstaltungen für Schüler:innen und Studierende durchgeführt – viele davon vor Ort an Schulen oder Hochschulen, einige auch im digitalen Raum. Ein besonderer Fokus sind hier die von Prüfungsämtern vorgeschlagenen Studierenden, für die die Botschafter:innen entweder in Präsenz am Hochschulort oder digital Informationsformate anbieten. Zudem waren sie bei der Messe Vocatium Potsdam vertreten.
Das 2022 eingeführte Format der digitalen Informationsveranstaltungen für von den Schulen vorgeschlagene Bewerber:innen ist mittlerweile fest etabliert, so dass im letzten Jahr erneut rund 3.000 vorgeschlagene Schüler:innen mit diesem Angebot erreicht werden konnten. Ergänzend finden auch für andere Zugangswege zentral organisierte digitale Informationsveranstaltungen mit Botschafter:innen statt. Bei zwei Veranstaltungen zur Selbstbewerbung waren am Jahresanfang gut 400 Personen dabei, bei einer Veranstaltung zur Promotionsförderung im Herbst waren es mehr als 500 Teilnehmende.
Als weitere niedrigschwellige Möglichkeit, um potenzielle Bewerber:innen anzusprechen, postet die Studienstiftung auf ihrem Instagram-Kanal regelmäßig Informationen zu den verschiedenen Auswahlverfahren und vermittelt anschauliche Eindrücke des Förderangebots. Zudem gibt es seit 2024 auch individuelle Profile von einigen Botschafter:innen auf der Website der Studienstiftung, die so direkt kontaktiert werden können.
Bonn, Juni 2026

