Wer kann vorschlagen? / 

Schulleitungen

Die Studienstiftung sucht leistungsbereite junge Menschen, die an Universitäten oder Fachhochschulen im In- und Ausland studieren. Unsere Geförderten verfügen über einen breiten Horizont und setzen sich auf vielfältige Art und Weise für andere ein. Ausschlaggebend für einen Vorschlag sind deswegen sowohl eine hervorragende Abschlussnote als auch außerfachliche Aktivitäten sowie die Bereitschaft, sich für andere zu engagieren. Bei Ihrem Vorschlag können Sie sich an unseren Auswahlkriterien und Zugangsvoraussetzungen orientieren.

Jährlich im April schreiben wir die Schulleitungen der zur (Fach-)Hochschulreife führenden deutschen Schulen an und bitten darum, begabte Absolventinnen und Absolventen für ein Stipendium vorzuschlagen. Sollte Sie als Schulleitung unser Brief nicht erreicht haben, freuen wir uns über Ihren Hinweis.

Schulleitungen dürfen einen Vorschlag pro 30 angefangene Absolventinnen und Absolventen machen. Zugelassen für einen Vorschlag sind alle Abschlüsse, die zur Fachhochschul- oder Hochschulreife führen. Wir freuen uns auch über Vorschläge von beruflichen Schulen! Schulen, die mehrere Abschlüsse in unterschiedlichen Bildungsgängen vergeben, dürfen ihre Absolventinnen und Absolventen pro Bildungsgang vorschlagen.

Die kurze Begründung jedes Vorschlags sollte auf die Aspekte schulische Leistung, gesellschaftliches Engagement, außerfachliches Interesse und soziale Kompetenz eingehen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sie sollten die Absolventinnen und Absolventen auch dann vorschlagen, wenn diese nach dem Schulabschluss nicht direkt ein Studium aufnehmen. Der Vorschlag bleibt drei Jahre gültig, in denen ein Studium aufgenommen werden kann. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Absolventinnen und Absolventen im Jahr des Abschlusses vorschlagen. Danach bleiben wir mit den Bewerberinnen und Bewerbern in Kontakt.

Absolventinnen und Absolventen, die ein rein künstlerisches oder gestalterisches Fach (bspw. Kunst oder Klavier) studieren möchten, können nicht im Rahmen der Studienanfängerinnen und -anfängerauswahl zugelassen werden. Für sie gibt es eine hochschulinterne Vorauswahl und ein gesondertes Auswahlverfahren. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage.

Absolventinnen und Absolventen, die Musik oder Kunst im Lehramt studieren, können zugelassen werden, und zwar unabhängig davon, ob sie parallel ein wissenschaftliches Fach studieren.

Zusätzlicher Vorschlag für die „Vorabitur-Auswahl“

Schulleitungen dürfen zusätzlich zur ihrem regulären Vorschlagskontingent an Abiturientinnen und Abiturienten eine Person aus der Jahrgangsstufe vor dem Abschlussjahrgang vorschlagen, d.h. eine Person, die voraussichtlich 2027 ihren (Fach-)Hochschulabschluss erlangen wird. Dieser zusätzliche Vorschlag ist für talentierte Schülerinnen und Schüler gedacht, die in ihren Elternhäusern über geringe finanzielle Ressourcen oder anderweitig begrenzte Bildungschancen verfügen, z.B. weil beide Eltern nicht studiert oder nicht das deutsche Bildungssystem durchlaufen haben. Schulleitungen können frei entscheiden, welche Person aus Ihrer Sicht am meisten von einem Vorabitur-Vorschlag und einer möglichen frühen Förderzusage profitieren würde. Weitere Informationen zu dem Pilotprojekt „Vorabitur-Auswahl“, das in der Auswahlsaison 2025/2026 erstmals durchgeführt wurde, finden Sie hier.

Vom Vorschlag zur Bewerbung

Der Weg von Ihrem Vorschlag über die Bewerbung bis hin zum Auswahlseminar für die vorgeschlagenen Absolventinnen und Absolventen bzw. Schülerinnen und Schüler besteht aus folgenden Etappen:

  • Bis zum 15. Juli haben Sie Gelegenheit, Ihre Absolventinnen und Absolventen sowie eine Person aus der Jahrgangsstufe vor dem Abschlussjahrgang für ein Stipendium vorzuschlagen. Bitte nutzen Sie dazu unser Vorschlagsportal. Die Zugangsdaten versenden wir an alle Schulleitungen bis Mitte April per Brief.
  • Von Mitte August bis Januar laden wir die Vorgeschlagenen postalisch zur Bewerbung ein und versenden die dazu notwendigen Informationen. Die Vorgeschlagenen können dann über unsere Bewerbungsseite ihre Unterlagen einreichen und sich zum Auswahlverfahren sowie den formalen Voraussetzungen für die Bewerbung informieren.
  • Die Vorgeschlagenen bewerben sich bis Ende September/Anfang Oktober. Die aktuelle Bewerbungsfrist für das laufende Kalenderjahr veröffentlichen wir auf der Bewerbungsseite. Die Bewerberinnen und Bewerber werden dann im Zeitraum Oktober bis März zu einem Auswahlseminar eingeladen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich Bewerbung und Auswahl.
  • Haben Sie Ihre Vorschlagsquote für ein Jahr ausgeschöpft, möchten jedoch darüber hinaus Schülerinnen und Schüler für die Bewerbung um ein Stipendium motivieren, können Sie gern auf die Möglichkeit der Selbstbewerbung mit Auswahltest hinweisen.

Weitere Informationen

Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen

Unsere Telefonsprechzeiten sind am Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag und Freitag jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr. 

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass wir aufgrund des hohen Anrufaufkommens Ihren Anruf gegebenenfalls nicht umgehend annehmen können. Schreiben Sie uns diesem Fall gerne eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an die unten genannten Adresse. Gerne geben wir Ihnen dann zeitnah per E-Mail Auskunft. 

Leitung
Dr. des. Magnus Altschäfl und Laura Lizarazo

Kontakt
E-Mail: abi-auswahl(at)studienstiftung(dot)de

Sonja Hauschild
Telefon: +49 (0)228 820 96-376

Sophie Krings
Telefon: +49 (0)228 820 96-392

Gabriele Lichtenberg
Telefon: +49 (0)228 82096-375

Alina Maccaferri
Telefon: +49 (0)228 820 96-351