Wer kann vorschlagen? / 

Prüfungsämter

Der Vorschlag durch die Prüfungsämter an Universitäten und Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Deutschland ist ein wichtiger Zugangsweg in die Förderung der Studienstiftung. Jährlich schreiben wir im Mai die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Prüfungsämtern der Hochschulen an und bitten sie, leistungsstarke Studierende zu benennen, die sich durch hervorragende Studienleistungen in ihrem jeweiligen Fach auszeichnen.

Wer darf vorschlagen?

Vorschlagsberechtigt sind die Prüfungsämter aller wissenschaftlichen Studiengänge an staatlichen bzw. staatlich anerkannten Universitäten und Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Deutschland. Die Landesprüfungsämter für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie werden separat angeschrieben und zu Vorschlägen aufgefordert. In Modellstudiengängen der Medizin oder Zahnmedizin sowie Pharmaziestudiengängen mit alternativen Prüfungsverfahren können die Vorschläge frühestens im 4. Fachsemester erfolgen. Die Vorgeschlagenen werden i.d.R. in ihrem fünften Fachsemester zu Auswahlseminaren eingeladen. Für künstlerische bzw. gestalterische Studiengänge gibt es ein gesondertes Vorschlagsprozedere und Auswahlverfahren.

Welche Voraussetzungen gelten für einen Vorschlag?

Zu beachten sind die formalen Voraussetzungen der Studienstiftung für Bewerberinnen und Bewerber. Darüber hinaus gelten für Vorschläge durch Prüfungsämter folgende Voraussetzungen und Hinweise:

  • Die Studierenden müssen sich im Sommersemester des Vorschlagsjahres im 3. oder 4. Fachsemester (Bachelor, Staatsexamen, Diplom) befinden und im langfristigen Vergleich zur Spitzengruppe gehören (top 2%). Pro angefangene 50 Studierende dieser Kohorte eines Studiengangs kann maximal eine Person vorgeschlagen werden. Ein Beispiel: Wenn das 4. Fachsemester des Studiengangs „Maschinenbau“ an einer Hochschule zum Vorschlagszeitpunkt 120 Studierende umfasst, könnte das zuständige Prüfungsamt 3 Personen aus diesem Semester für die Förderung durch die Studienstiftung vorschlagen.
  • Die erbrachten Studienleistungen (ECTS-Punkte) sollten im erwartbaren Bereich liegen (möglichst 30 ECTS-Punkte pro Semester, insgesamt mindestens 40 ECTS-Punkte zu Beginn des 3. Fachsemesters bzw. mindestens 60 ECTS-Punkte zu Beginn des 4. Fachsemesters). Die Noten aus dem aktuellen Sommersemester müssen für die Nominierung nicht berücksichtigt werden.
  • Wir sind damit einverstanden, dass Prüfungsämter rein schematisch nach Notenliste vorschlagen.
  • Vorschläge im Masterstudium sind nur per Einzelvorschlag durch eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer möglich.

Vom Vorschlag zur Bewerbung

Den folgenden Weg geht ein Vorschlag über die Bewerbung bis hin zur Einladung zum Auswahlseminar:

  • Nachdem ein Vorschlag eingegangen ist, prüfen wir, ob alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind und ob der Nominierungsbogen alle erforderlichen Informationen enthält. Bei Rückfragen oder fehlenden Informationen kontaktieren wir das vorschlagende Prüfungsamt.
  • Nach Prüfung des Vorschlags nehmen wir Kontakt zu der vorgeschlagenen Person auf und bitten um Einreichung der Bewerbungsunterlagen. Dazu gehören ein Bewerbungsformular (das die Vorgeschlagenen von uns erhalten), ein tabellarischer sowie ein ausformulierter Lebenslauf, Zeugnisse, Leistungsnachweise und ggf. weitere Unterlagen.
  • Nach Einreichung und erfolgter Prüfung der vollständigen Bewerbungsunterlagen erhalten die Vorgeschlagenen eine Einladung zu einem Auswahlseminar.

Zu beachten ist: Ein Vorschlag durch das Prüfungsamt einer Hochschule hat eine Gültigkeit von einem Jahr; die vorgeschlagene Person muss also innerhalb eines Jahres nach Eingang des Vorschlages die vollständigen Bewerbungsunterlagen an die Geschäftsstelle der Studienstiftung verschickt haben. Ist dies nicht der Fall, verfällt der Vorschlag.

Mit der Nominierung von Studierenden werden personenbezogene Daten an die Studienstiftung übermittelt. Das Einholen einer datenschutzrechtlichen Einwilligung zur Weitergabe dieser personenbezogenen Daten der nominierten Kandidatinnen und Kandidaten an die Studienstiftung ist grundsätzlich nicht notwendig. Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung der personenbezogenen Daten der Studierenden an uns richtet sich, sofern hierzu eine landesrechtliche Norm erlassen wurde, nach dem jeweiligen Landesrecht, anderenfalls nach § 1 Abs. 1 S1 Nr. 2 i. V. m. § 25 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BDSG. Die an uns übermittelten Daten werden allein zum Zwecke der Prüfung zur Zulassung zum Bewerbungsverfahren und – sofern die Kandidatinnen und Kandidaten es wünschen – zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens verwendet. Unser berechtigtes Interesse ist hierbei die wissenschaftliche, ideelle und finanzielle Förderung von Studierenden. Sollten die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Prüfungsämtern die Studierenden vor einer Nominierung über den Vorschlag und die Weitergabe der personenbezogenen Daten informieren wollen, haben wir ein Informationsschreiben vorbereitet, dass die Prüfungsämter den vorgeschlagenen Studierenden aushändigen können. Dieses Informationsschreiben wird mit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einmal jährlich an die Prüfungsämter verschickt.

Es ist der Studienstiftung ein wichtiges Anliegen, allen hervorragenden Studierenden in Deutschland eine Chance auf ein Stipendium zu geben. Zögern Sie daher nicht, sich an uns zu wenden, wenn Sie Fragen zum Verfahren haben oder sich darüber austauschen möchten, wie Sie geeignete Studierende besser ansprechen können!

Ansprechpartnerinnen für die Prüfungsämter der Universitäten

Dr. Alla Keuten
Telefon: +49 (0)228 820 96-366
E-Mail:keuten(at)studienstiftung(dot)de

Sekretariat

Diana Kottenkamp
Telefon: +49 (0)228 820 96-371
E-Mail: kottenkamp(at)studienstiftung(dot)de

Andrea Peters
Telefon: +49 (0)228 820 96-373
E-Mail: a.peters(at)studienstiftung(dot)de

Ansprechpartnerinnen für die Prüfungsämter von Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Dr. Michael Navratil
Telefon: +49 (0)228 820 96-379
E-Mail: navratil(at)studienstiftung(dot)de

Sekretariat

Zemarei Fazli
Telefon: +49 (0)228 820 96-474
E-Mail: fazli(at)studienstiftung(dot)de