Finanzielle Förderung

Zeit für Ihre Promotion: Mit unserem Stipendium ermöglichen wir unseren Geförderten, sich ganz auf ihre Doktorarbeit zu konzentrieren.

Finanzielle Förderung im Inland

Mit derzeit 1.550 EUR pro Monat unterstützt die Studienstiftung ihre Stipendiat:innen der Promotionsförderung. Der im Oktober 2023 um 100 Euro erhöhte Betrag setzt sich aus dem monatlichen Stipendium von 1.450 EUR sowie einer Forschungskostenpauschale von 100 EUR zusammen. Die Höhe des Stipendiums wird gemäß Beschluss des BMBF in den Jahren 2024 und 2025 um weitere 100 Euro zum 1. Oktober, um insgesamt 300 Euro auf 1.750 Euro erhöht. 

Darüber hinaus können Promovierende ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (etwa über eine Viertelstelle in Forschung und Lehre) einen Krankenkassenzuschuss in Höhe von 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten beziehen; der maximale Beitrag liegt bei 100 EUR im Monat.

Promovierende mit Kindern erhalten ergänzend Familien- und Kinderbetreuungszuschläge. Zusätzliche Mittel für die Kinderbetreuung können bereitgestellt werden, indem Stipendiengelder des vierten Förderungsjahrs für Eltern umgewidmet werden („Zeit gegen Geld“).

Ergänzend zum Stipendium können wissenschaftliche Tätigkeiten im Umfang einer 25 Prozent-Stelle wahrgenommen werden, um die Einbindung in den Forschungskontext zu fördern. Genauer gilt: Die finanzielle Förderung ist vereinbar mit einer Nebentätigkeit entweder

  • im Umfang von maximal einem Viertel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeitim Bereich Forschung und Lehre an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung

oder

  • im Umfang von maximal fünf Stunden pro Woche im Fall jeder anderen Erwerbstätigkeit (z.B. in Unternehmen, Hochschulverwaltungen, nicht-wissenschaftlichen Einrichtungen).

In beiden Fällen spielt die Höhe der Entlohnung keine Rolle und wird nicht auf die Promotionsförderung angerechnet.

Für sonstige Einkünfte (bspw. aus Vermietung und Verpachtung, Renten, Kapitalerträgen) gilt nach Abzug der darauf entfallenden Einkommen- und Kirchensteuer sowie der steuerrechtlich anerkannten Vorsorgeaufwendungen ein Freibetrag von 3.070 EUR pro Jahr, der sich für jedes zu unterhaltende Kind um 1.025 EUR erhöht; darüber hinausgehende Einkünfte müssen auf die finanzielle Förderung angerechnet werden.

Finanzielle Förderung von Auslandsvorhaben

Promovierende, die für Recherchen, Laboraufenthalte oder Konferenzteilnahmen ins Ausland reisen, erhalten auf Antrag Zuschüsse zum Stipendium für Reise- und Lebenshaltungskosten sowie Studiengebühren.

Dauer der Förderung

Die Dauer der Förderung liegt ab Oktober 2023 bei drei Jahren. Auf Antrag kann eine sechsmonatige Förderverlängerung gewährt werden. Die Höchstförderungsdauer beträgt 42 Monate. Promovierende mit Kindern können bis zu 54 Monate gefördert werden.

Wird während der Förderungszeit ein Kind geboren, können Stipendiatinnen weitere drei Stipendienmonate für die Mutterschutzzeit in Anspruch nehmen.

Wir rechnen Laufzeiten anderer Stipendien für dasselbe Promotionsvorhaben auf unsere Höchstförderungsdauer an. Flexible Lösungen – z. B. beim vorübergehenden Aussetzen der Förderung – sind möglich.

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