Bewerbung

Wir suchen exzellente und besonders motivierte Promovierende mit weit überdurchschnittlichem Studienabschluss und wissenschaftlich anspruchsvollem Dissertationsprojekt. Bewerbungen sind jederzeit möglich.

Laut ihrer Satzung fördert die Studienstiftung "die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen". Wofür wir im Einzelnen stehen, wen und wie wir fördern entnehmen Sie bitte unserem Leitbild.

Die Promotionsförderung ist Teil dieses Programms. Sie bietet ein hohes Maß an Flexibilität bei der Ausgestaltung individueller Wege hin zur Promotion. Das Stipendium bietet finanzielle Sicherheit für die gesamte Promotionsphase von drei Jahren und ermöglicht so wertvolle Freiräume bei der Wahl von Thema und Betreuung. Dabei  verfügen die Promovierenden über ein hohes Zeitbudget für die wissenschaftliche Arbeit am Dissertationsprojekt.

Hochqualifizierte und engagierte Promovierende aller Fachbereiche können sich mit Unterstützung ihrer/s  Betreuer:in um Promotionsförderung bewerben. Ein Antrag ist jederzeit möglich, es gibt keine Fristen. Eine frühere Förderung durch die Studienstiftung ist nicht erforderlich.

Stipendienleistungen

Die Promotionsförderung beinhaltet eine ideelle und finanzielle Förderung.

Bewerbungsvoraussetzungen

Wir erwarten von den Bewerber:innen

  • ein wissenschaftlich außergewöhnlich anspruchsvolles und innovatives Dissertationsprojekt, das innerhalb einer Förderdauer von drei Jahren abschließbar ist,
  • eine zielführende und dem Projekt sowie der/ dem Promovierenden angemessene Betreuung,
  • ein engagiertes und weit überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossenes Studium,
  • ein in der Promotions- oder Studienphase nachhaltig verfolgtes Engagement über die eigenen Belange hinaus sowie ein breites Interessenspektrum jenseits des fachlich Geforderten.

Im Einzelnen gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf der letzte Studienabschluss nicht länger als vier Jahre zurückliegen (monatsweise Rechnung). Die vierjährige Abstandsfrist soll es ermöglichen, vor einer Bewerbung um ein Promotionsstipendium ggf. Vorbereitungsdienste wie Referendariate) oder Vikariate abzuleisten. Ausnahmen von der vierjährigen Abstandsfrist können durch Schwangerschaften, Kindererziehungszeiten, nachgewiesene längere Phasen schwerer Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit sowie durch die nachgewiesene, in häuslicher Umgebung erfolgende Pflege eines oder einer nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 3 (vgl. § 15 Abs. 3 Nr. 2 BAföG) begründet werden.
  • Eine Bewerbung kann bereits im letzten Studiensemester unter Vorlage einer Bescheinigung über bereits erbrachte Leistungen erfolgen. Die finale Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums im Auswahlausschuss für Promovierende erfolgt erst nach Einreichen des Abschlusszeugnisses. Auch bei einer Bewerbung vor dem Studienabschluss erwarten wir ein wissenschaftlich tragfähiges und sorgfältig ausgearbeitetes Exposé des Dissertationsvorhabens.
  • Sofern das Promotionsverfahren an einer deutschen Hochschule durchgeführt wird, spielt die Staatsbürgerschaft keine Rolle. In begründeten Fällen (siehe auch FAQ - Häufige Fragen) können auch Auslandspromotionen gefördert werden; dies setzt bei Promovierenden die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine in Deutschland erworbene Hochschulzugangsberechtigung voraus.
  • Die Förderung muss spätestens sechs Monate nach dem Zusage des Stipendiums angetreten werden. Andernfalls verfällt die Förderzusage.

Darüber hinaus gilt:

  • Eine rein ideelle Promotionsförderung ist nur für Bewerber:innen möglich, die bereits im Studium von der Studienstiftung oder im Max Weber-Programm Bayern gefördert wurden. Das Auswahlverfahren ist für alle Bewerber:innen gleich.
  • Liegt von anderer Seite eine Finanzierungszusage für das Promotionsvorhaben vor, muss diese spätestens sechs Monate nach der Förderzusage aufgegeben werden; andernfalls verfällt die Förderzusage.
  • Studienbegleitende Doktorarbeiten innerhalb des Medizinstudiums werden nicht im Rahmen der Promotionsförderung unterstützt; es gelten die Regeln der Studienförderung.
  • Die Förderung berufsbegleitender Promotionen ist nicht möglich; dies gilt auch für die oben genannten Vorbereitungsdienste sowie für Fachausbildungen (bspw. psychologische:r Psychotherapeut:in).

Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Für alle am Bewerbungs- und Auswahlprozess beteiligten Personen gelten die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, wie sie an den Hochschulen bzw. im Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG verankert sind.

Wir erwarten, dass das mit der Bewerbung eingereichte Exposé des Dissertationsvorhabens von den Bewerber:innen verfasst wurde.

Auf einen Blick:

Bewerbungsprozess

Vorauswahl

Die Begutachtung erfolgt zweistufig: in der Vorauswahl wird in der Geschäftsstelle geprüft, ob die formalen Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen der Studienstiftung erfüllt sind. Hierzu gehören u.a.:

  • ein engagiertes und weit überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossenes Studium,
  • die Unterstützung der/des Betreuer:in,
  • ein weiter Interessenhorizont sowie Hinweise darauf, dass die Bewerber:innen sich in ihrem oder seinem Werdegang über die eigene Person hinaus engagiert hat.

In diesem Stadium wird das Exposé zum Promotionsvorhaben nicht in die Beurteilung einbezogen.

Begutachtung

Nach erfolgreicher Vorauswahl werden zwei schriftliche, externe Gutachten eingeholt – ein Fachgutachten und ein Gesprächsgutachten. Grundsätzlich sollten beide Gutachten zur fachlichen und außerfachlichen Qualifikation der Bewerber:innen sowie zur Qualität und den Rahmenbedingungen des beantragten Promotionsvorhabens Stellung nehmen.

Um Fachgutachten bitten wir den Dissertationsthemen fachlich nahestehende Gutachter:innen, die ihre Einschätzungen auf der Basis der schriftlichen Unterlagen formulieren und besonders die fachliche Qualifikation der Bewerber:innen sowie das vorgelegte Exposé in ihren Gutachten berücksichtigen.

Mit dem Gesprächsgutachten werden Personen betraut, die nicht unbedingt in gleicher Weise fachnah sind. Sie stützen ihre Eindrücke neben den schriftlichen Unterlagen auf ein persönliches Gespräch mit den Bewerber:innen. Um einen übermäßig hohen Zeit- und Kostenaufwand zu vermeiden, finden die Auswahlgespräche i.d.R. digital und videobasiert statt. Bei einer Anreise von unter 2 Stunden können die Gespräche auch in Präsenz durchgeführt werden.

Bewerber:innen, die aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung mit besonderen Herausforderungen bei der Bewältigung des Auswahlgesprächs konfrontiert sind, melden sich bitte nach erfolgreich durchlaufener Vorauswahl bei Dr. Katharina Knäpper aus dem Promotionsteam der Studienstiftung. Wir werden uns dann gemeinsam darum bemühen, dass Sie ohne Probleme an einem Auswahlgespräch teilnehmen können.

Entscheidung

Sobald beide Gutachten vorliegen, wird über den Förderantrag in der jeweils nächsten Sitzung des Auswahlausschuss für Promovierende beraten und entschieden. Der Ausschuss tagt viermal im Jahr.

Das Auswahlverfahren beansprucht im Schnitt etwa vier bis sechs Monate, kann im Einzelfall aber auch kürzer oder länger dauern.

Auf einen Blick:

Bewerbungsunterlagen

Um die Bearbeitungszeiten gering zu halten, bitten wir darum, uns gleich zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wir benötigen:

  • den ausgefüllten Bewerbungsbogen, als Deckblatt der Bewerbung verwenden (DOC, 2.1 MB oder PDF, 0.1 MB),
  • den Fragebogen für Bewerber:innen (DOC, 2.1 MB oder PDF, 0.3 MB),
  • den Fragebogen für Erstgutachter:innen (DOC, 2.1 MB oder PDF, 0.2 MB);
  • optional den englischen Fragebogen für Erstgutachter:innen (DOC, 0.1 MB oder PDF, 0.1 MB);
  • falls vorhanden, eine Kopie der Betreuungs- oder Promotionsvereinbarung,
  • den Lebenslauf der  Bewerber:innen sowohl tabellarisch als auch ausformuliert;
  • eine Kopie des Abschlusszeugnisses der  Bewerber:innen (bzw. eine vorläufige Bescheinigung) mit sämtlichen Einzelnoten der examensrelevanten Leistungen, Prüfungen und der Abschlussarbeit sowie der gewichteten Gesamtnote;
  • falls vorhanden, eine Kopie des Bachelor-Zeugnisses, mit sämtlichen Einzelnoten der examensrelevanten Leistungen, Prüfungen und der Abschlussarbeit sowie der gewichteten Gesamtnote;
  • ein Resümee der schriftlichen Examensarbeit (sofern im jeweiligen Fach die Anfertigung einer Abschlussarbeit üblich ist) – auf zwei bis drei Seiten;
  • das Exposé des Dissertationsvorhabens, (deutsch oder englisch; maximal 20 Seiten inkl. Literaturverzeichnis), welches folgende Teile umfassen sollte:
    • Arbeitstitel,
    • Abstract (ca. eine halbe Seite),
    • Schlüsselbegriffe, die das Arbeitsgebiet umreißen,
    • Einführung,
    • Forschungsfrage / Problemstellung / Arbeitshypothese,
    • Forschungsstand / eigene Vorarbeiten,
    • Methodik / vorläufige Gliederung,
    • Zeit- und Arbeitsplan,
    • Literaturliste bzw. Korpus der einzubeziehenden Archivalien;
  • Vorschlagsformular für Fachgutachter:innen (DOC, 0.1 MB oder PDF, 0.2 MB).

Alle Unterlagen benötigen wir in Papierform mit Originalunterschriften. Die Dokumente sollten uns in der unten angegebenen Reihenfolge erreichen.

Bitte verwenden Sie KEINE doppelseitigen Ausdrucke, Heftungen, Klarsichtfolien, Büroklammern oder Bewerbungsmappen.

Alle Unterlagen sollten in einer Sendung per Post an die folgende Adresse gesandt werden:

Studienstiftung des deutschen Volkes
Promotionsförderung
Ahrstraße 41
53175 Bonn

Weitere wichtige Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen:

  • Hinweise, wer als Fachgutachter:in in Frage kommt sowie unsere Befangenheitsregeln, entnehmen Sie bitte dem Vorschlagsformular (PDF, XY MB).
  • Da wir nicht in allen Fällen auf die genannten Vorschläge zurückgreifen, sollten weder die Betreuer:in noch Promovierende zu den genannten Gutachter:innen im Vorfeld Kontakt aufnehmen.
  • Zusätzliche Unterlagen (bspw. Fortbildungszertifikate, Referenzschreiben oder Sonderdrucke eigener Publikationen) benötigen wir nicht.
  • Kann keine Förderzusage gegeben werden, verbleiben die Dokumente für eine Frist von einem halben Jahr bei der Studienstiftung und werden im Anschluss vernichtet. Die Unterlagen werden nicht zurückgesandt.

Auf einen Blick:

Benachrichtigungen

Wir möchten um Ihr Verständnis bitten, dass wir Ihnen den Eingang der Bewerbungsunterlagen nicht bestätigen. Nur vollständig eingegangene Bewerbungen werden weiterbearbeitet und in die Vorauswahl einbezogen. Unvollständige Bewerbungsunterlagen bleiben unbearbeitet, in diesem Fall werden die jeweiligen Absender hierzu nach einiger Zeit benachrichtigt.

Nachdem die Vorauswahl (Dauer ab Eingang der vollständigen Unterlagen ca. sechs Wochen) abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Mitteilung, ob Sie in die Hauptauswahl einbezogen werden oder nicht.

Sobald der Antrag begutachtet wurde, informieren wir darüber, in welcher Sitzung des Auswahlausschusses für Promovierende über den Antrag entschieden wird.

Nach der Sitzung des Auswahlausschusses für Promovierende erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung Ihres Antrags.

Individuelles Feedback zur Entscheidung kann die Studienstiftung leider nicht gewährleisten.

Kontakt

Dr. Thomas Ludwig

Teamleiter Promotionsförderung

Weitere Informationen