Professorin Rübsamen-Schaeff-Stipendium – Start-Finanzierung für Postdoc-Vorhaben von Mathematikerinnen und Naturwissenschaftlerinnen

Programmziel

Mit einer projektbasierten Anschub-Finanzierung möchte die Studienstiftung erfolgreich promovierte Mathematikerinnen und Naturwissenschaftlerinnen bei ihrem nächsten Schritt hin zu einer leitenden Position in Forschung und Lehre unterstützen und einen Beitrag dazu leisten, dass sich mehr Frauen für eine berufliche Zukunft im Hochschulbereich oder in anderen Forschungsinstitutionen inklusive der Industrie entscheiden. Die finanziellen Mittel hierfür stellt die „Studienstiftung Professorin Rübsamen-Schaeff“ bereit.

Bewerbungsvoraussetzungen und Fristen

Um das Professorin Rübsamen-Schaeff-Stipendium können sich ehemalige Stipendiatinnen der Grund- oder Promotionsförderung der Studienstiftung bewerben, die ihre mathematisch-naturwissenschaftliche Promotion mindestens mit dem Prädikat „magna cum laude“ abgeschlossen haben (ausländische Promotionen: äquivalente Beurteilung).

Erwartet wird ein schlüssig geplantes Vorhaben, das auf die nächste wissenschaftliche Qualifikationsstufe vorbereiten soll. Unterstützt werden beispielsweise die Vorbereitung und Erstellung eines Antrags auf

  • ein Postdoc-Stipendium
  • eine Postdoc-Stelle
  • die Finanzierung einer Nachwuchsgruppe
  • ein Praktikum in einer Arbeitsgruppe an der Universität, in einer außeruniversitären Forschergruppe oder in der industriellen Forschung
  • eine DFG-Einzelförderung mit den dazugehörigen qualifizierenden Vorarbeiten etc.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf der Abschluss des Promotionsverfahrens (Termin der letzten Prüfung) nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Der für den Beginn des Stipendiums gewünschte Termin muss in der Bewerbung angegeben werden; dieser Termin darf maximal 15 Monate nach Abschluss der Promotion liegen.

Die Bewerbung ist bis zum 15. Oktober 2024 einzureichen.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen erreichen uns im portablen Dokumentenformat (PDF) in einer Datei zusammengefasst und in der unten angegebenen Reihenfolge als Anhang einer E-Mail an postdocstipendium(at)studienstiftung(dot)de. Zu diesen Unterlagen gehören

  • der ausgefüllte Bewerbungsbogen (PDF, 0.1 MB oder DOC, 0.2 MB),
  • ein unterstützendes Gutachten einer/eines ausgewiesenen Wissenschaftler:in/s, das sich sowohl auf die Person der Bewerberin als auch auf das Projekt bezieht (ggf. separat an obige Adresse übermittelt),
  • ein tabellarischer akademischer Lebenslauf (inkl. Noten der Studienabschlüsse),
  • eine Kopie des (vorläufigen) Abschlusszeugnisses, auf dem die Promotionsnote bzw. eine äquivalente Bewertung (siehe oben) ersichtlich ist,
  • eine maximal vierseitige Skizze
    (a) des konkreten Vorhabens, für das die Förderung beantragt wird (inklusive Zeitplan), sowie (b) der damit verfolgten beruflichen Perspektive und der weiteren dafür geplanten Schritte.

Laufzeit und Ausstattung des Stipendiums

Das jährlich zu vergebende Stipendium kann für bis zu sechs Monate verliehen werden. Bei sechsmonatiger Laufzeit erhalten Stipendiatinnen ohne Kinder eine Fördersumme von insgesamt 10.000,- Euro, und Stipendiatinnen mit Kindern von 11.500,- Euro. Diese Summen umfassen

  • ein Lebenshaltungsstipendium in Höhe von 1.500,- Euro pro Monat
  • einen pauschalen Zuschuss für Projektkosten und Auslandsreisen in Höhe von 1.000,- Euro
  • für Stipendiatinnen mit Kindern einen Zuschuss für Kinderbetreuung in Höhe von 1.500,- Euro.

Bei einer kürzeren als einer sechsmonatigen Laufzeit werden das Lebenshaltungsstipendium und der Kinderbetreuungszuschuss entsprechend prozentual gekürzt.

Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren ist zweistufig: Nach einer Vorbewertung in der Geschäftsstelle wird im Falle mehrerer gleichermaßen geeigneter Kandidatinnen per Los über die Vergabe des Stipendiums entschieden.

Für eine erfolgreiche Bewerbung erwarten wir

  • eine aktive und zielgerichtete Gestaltung von Studium und Promotion mit exzellenten Leistungen,
  • eine ausgeprägte wissenschaftliche Produktivität sowie Hinweise auf die wissenschaftliche und / oder gesellschaftliche Relevanz und Qualität der bisherigen Forschungsleistungen,
  • die sichtbare Entwicklung eines eigenständigen Forschungsprofils,
  • ein anspruchsvolles und überzeugend geplantes Vorhaben zur Vorbereitung des nächsten wissenschaftlichen Karriereschrittes, zu dessen Realisierung die beantragte Förderung einen substanziellen Beitrag leisten kann.

Eine Entscheidung wird bis zum 31. Oktober 2024 getroffen. Das Stipendium kann ab November 2024 beginnen.

Vereinbarkeit mit Nebentätigkeiten / Förderung durch andere Institutionen

Das Professorin Rübsamen-Schaeff-Stipendium ist kombinierbar ohne Anrechnung der Einkünfte mit einer Nebentätigkeit bis zu einem Viertel des tariflich vorgesehenen wöchentlichen Stellenumfangs.

Anstellungen, die den Umfang einer Viertelstelle überschreiten, sind mit dem Stipendium nicht kompatibel. Wenn sich für eine Stipendiatin die Möglichkeit ergibt, eine umfangreichere als eine Viertelstelle anzutreten, kann die Förderung auf Wunsch vorzeitig beendet werden.

Sonstige Einkünfte (z.B. aus Vermögen) werden nicht angerechnet.

Neben dem Professorin Rübsamen-Schaeff-Stipendium ist die parallele finanzielle Förderung durch andere Institutionen für denselben Zweck nur dann zulässig, wenn sie die notwendigen Sachkosten des Projekts als Fehlbedarfsfinanzierung sichert.

Vor Antritt der Förderung bezogene andere Stipendien werden nicht angerechnet.

Ansprechpartnerin in der Geschäftsstelle der Studienstiftung

Dr. Katharina Knäpper
Team Promotionsförderung
Telefon: +49 228 82096 288
E-Mail: knaepper(at)studienstiftung(dot)de