Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Voraussetzungen, Bewerbung und Förderung der Promotionsförderung der Studienstiftung.

1. VORAUSSETZUNGEN
2. BEWERBUNG
3. FÖRDERUNG

1. Voraussetzungen

Fördert die Studienstiftung bevorzugt bestimmte Fächer, Themen oder Hochschulen?

Nein. Wir haben keine thematischen, fachlichen oder regionalen Schwerpunkte und auch keinerlei Quoten.

Muss ich mein Studium mit der Bestnote oder als Jahrgangsbeste(r) abgeschlossen haben, um eine Chance auf ein Promotionsstipendium der Studienstiftung zu haben?

Nein. Wir wünschen uns, dass Sie mit Ihrer Examensnote etwa zu den besten 10% Ihres Jahrgangs zählen. Dies ist nur ein grober Wert, wir berücksichtigen unterschiedliche Fächerkulturen.

Mit sehr guten Noten habe ich eine sehr gute Chance auf ein Stipendium.

Grundsätzlich ja. Wir legen jedoch auch Wert darauf, dass Sie Ihr Studium jenseits der universitären Vorgaben individuell gestaltet und trotzdem zügig abgeschlossen haben. Zudem erwarten wir aktiv verfolgte außerfachliche Interessen und gesellschaftliches Engagement.

Was meinen Sie mit „engagiertes und weit überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossenes Studium“?

Wir orientieren uns zunächst an den in den Prüfungsordnungen festgelegten Regelstudienzeiten und gehen davon aus, dass diese von besonders leistungsfähigen Studierenden einzuhalten sind. Zeiten für Praktika, Auslandsstudien oder andere studienrelevante Aktivitäten berücksichtigen wir angemessen, ebenso längere Krankheiten, Schwangerschaft, Kindererziehungszeiten oder besondere biographische Hindernisse.

Was verstehen Sie unter einer „individuellen Gestaltung des Studiums“?

Wir wünschen uns, dass Sie nicht nur den Vorgaben des allgemeinen Studienplans gefolgt sind, sondern Ihr Studium z.B. durch ein zusätzliches Praktikum, einen Auslandsaufenthalt, bewusste Studienortwechsel, Veranstaltungen im Bereich des Studium Generale oder Forschungsaktivitäten bereichert haben.

Was bedeutet für Sie „gesellschaftliches Engagement“?

Wir legen Wert darauf, dass sich Stipendiat(inn)en neben ihrem Studium auch für andere einsetzen und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Es gibt dabei keine vorgegebenen Kategorien, wir freuen uns über aktives Engagement, bei dem Sie Verantwortung übernehmen und sich für andere einsetzen in den Bereichen Sport, Politik, Umweltschutz, Kunst, in Schulen, an der Universität, im kirchlichen oder karitativen Bereich, im Rahmen von Sozialprojekten u.a.m. Dagegen genügt es nicht, Fachzeitschriften zu lesen oder regelmäßig die Oper zu besuchen oder Yoga zu betreiben.

Welchen Ansprüchen muss mein Promotionsprojekt genügen? Ist es in Ordnung, wenn ich dabei auf meine Examensarbeit aufbaue?

Ihr Promotionsprojekt soll einen innovativen wissenschaftlichen Beitrag zur aktuellen Forschung leisten und die Fachdebatte inhaltlich bzw. methodisch weiterbringen. In der zweiten Auswahlstufe lassen wir dies von zwei fachlich einschlägigen Personen überprüfen. Ob Sie Ihre Examensarbeit ausbauen oder sich einer neuen Frage zuwenden, ist zweitrangig. Es zählt allein die Qualität Ihres Projekts.

Mein letzter Studienabschluss liegt länger als vier Jahre zurück. Wird meine Bewerbung dennoch für das Auswahlverfahren angenommen?

Ja, das ist möglich, sofern Sie nachprüfbar darlegen und begründen, warum Sie nicht früher mit der Promotion beginnen konnten. Schwangerschaften, Kindererziehungszeiten, nachgewiesene längere Phasen schwerer Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit sowie eine nachgewiesene, in häuslicher Umgebung erfolgende Pflege eines oder einer nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 3 (vgl. § 15 Abs. 3 Nr. 2 BAföG) rechtfertigen die Überschreitung der 4-Jahres-Frist. Bitte beachten Sie: Vorbereitungsdienste wie Referendariate und Vikariate sowie längere Phasen der Berufstätigkeit können nicht als Begründung für die Überschreitung dieser Frist anerkannt werden. Die Abstandsfrist ist mit vier Jahren ja auch deshalb recht lang bemessen, damit innerhalb dieses Zeitraums sowohl Vorbereitungsdienste geleistet als auch Bewerbungen für anspruchsvolle Dissertationsprojekte erarbeitet werden können.

Wie sieht es mit der 4-Jahres-Frist für Humanmedizinerinnen und -mediziner sowie Pharmazeutinnen und Pharmazeuten aus – wird das Praktische Jahr auf die Frist angerechnet?

Nein, erst nach Abschluss des Praktischen Jahres setzt die Berechnung der 4-Jahres-Frist ein.

Derzeit finanziere ich meine Promotion mit einer Anstellung oder einem Stipendium einer anderen Förderorganisation. Ich würde die Förderung der Studienstiftung aber bevorzugen. Kann ich mich um die Förderung bewerben?

Ja. Sie wechseln einfach in die Finanzierung durch die Studienstiftung nach Zusage unserer Förderung. Wir erwarten, dass Sie die Förderung spätestens sechs Monate nach dem Zusagetermin antreten. Andernfalls verfällt die Förderzusage. Für Promovierende, die bereits im Studium von der Studienstiftung oder im Max Weber-Programm Bayern gefördert wurden, bieten wir auch die rein ideelle Förderung an.

Ich habe bereits eine Finanzierungszusage für die komplette Dauer meiner Promotion, würde aber gern am Förderprogramm der Studienstiftung teilnehmen. Kann ich mich ausschließlich um die ideelle Promotionsförderung der Studienstiftung bewerben, da ich keine finanzielle Unterstützung benötige? Gibt es dafür ein vereinfachtes Auswahlverfahren?

Eine ausschließlich ideelle Förderung ohne Stipendienzahlung bieten wir nicht an, es sei denn, Sie wurden bereits im Studium von der Studienstiftung oder im Max Weber-Programm Bayern gefördert. Für diese Gruppe ist eine Bewerbung um die rein ideelle Förderung möglich. Das Auswahlverfahren ist in diesem Fall identisch mit dem regulären Verfahren, da Sie nach der Aufnahme jederzeit in die finanzielle Förderung überwechseln können.

Ich habe nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, promoviere aber an einer Hochschule in Deutschland. Kann ich mich um die Promotionsförderung der Studienstiftung bewerben?

Ja, dies ist möglich.

Ich promoviere an einer Universität im Ausland, werde also nur dort meine Arbeit einreichen. Kann ich mich trotzdem um die Promotionsförderung der Studienstiftung bewerben?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen: Zum einen müssen Sie deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sein oder, wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erlangt haben. Zusätzlich zu den Bewerbungsunterlagen benötigen wir eine überzeugende Begründung (etwa eine Seite), warum die Arbeit thematisch am besten an der ausländischen Universität angesiedelt ist, welche Alternativen in Deutschland Sie erwogen und verworfen haben und ob und welche wissenschaftlichen Verbindungen Sie nach Deutschland pflegen. In diesem Sinne ist es nicht ausreichend, dass Sie bereits einen Studienabschnitt im Ausland verbracht haben und sich dort wohl fühlen.

Fördern Sie cotutelle-Promotionen? Welcher Betreuer soll den Betreuerfragebogen ausfüllen?

Wir fördern cotutelles. Der Fragebogen ist in diesem Fall von Ihrer Erstgutachterin oder Ihrem Erstgutachter an der deutschen Universität auszufüllen. Eine ergänzende Stellungnahme der Betreuerin oder des Betreuers an der ausländischen Universität begrüßen wir.

Mein Promotionsstudiengang/mein Ph.D.-Programm beinhaltet eine Kursphase, in der Leistungen eines Studienprogramms absolviert werden. Wann kann ich mich frühestens bewerben?

Sieht Ihr Promotionsstudiengang/Ihr Ph.D.-Programm eine klar abgegrenzte, als Vollzeit-Studienprogramm zu leistende Kursphase vor, an die sich die Vollzeit-Dissertationsphase anschließt, so ist eine Bewerbung ab dem letzten Semester dieser Kursphase möglich; für die einzureichenden Unterlagen gelten dann dieselben Bemerkungen wie für eine Bewerbung vor Studienabschluss. In anderen Konstellationen ist eine Bewerbung grundsätzlich möglich, sobald ein erster Studienabschluss vorliegt und der Einstieg in die Vollzeit-Dissertationsphase des Promotionsstudiengangs/des Ph.D.-Programms innerhalb der nächsten sechs Monate erfolgt.
Die Förderung kann erst einsetzen, sobald in Vollzeit promoviert wird.
In Zweifels- und Grenzfällen suchen Sie bitte noch im Vorfeld einer Bewerbung den Kontakt mit uns.

Ich promoviere im Rahmen eines Fast-Track-Modells. Wann kann ich mich frühestens bewerben?

Sieht der Fast-Track-Zugang eine klar abgegrenzte, als Vollzeit-Studienprogramm zu leistende Kursphase vor, so ist eine Bewerbung bereits im letzten Semester dieser Kursphase möglich; für die einzureichenden Unterlagen gelten dann dieselben Bemerkungen wie für eine Bewerbung vor Studienabschluss. Bei anderen Fast-Track-Modellen ist eine Bewerbung in der Regel möglich, sobald ein Studienabschluss vorliegt (z.B. Bachelor) und der Einstieg in die Vollzeit-Dissertationsphase innerhalb der nächsten sechs Monate erfolgt. Die Förderung kann erst einsetzen, sobald in Vollzeit promoviert wird. In Zweifels- und Grenzfällen suchen Sie bitte noch im Vorfeld einer Bewerbung den Kontakt mit uns.

Ich bin bereits promoviert. Kann ich für eine zweite Doktorarbeit gefördert werden?

In der Regel fördern wir nur die erste Promotion, es sei denn, Sie haben im Rahmen Ihres Medizinstudiums eine Dissertation angefertigt und streben nach dem Studienabschluss nun eine zweite (z.B. naturwissenschaftliche) Promotion an.

Ich studiere Medizin und arbeite an meiner Doktorarbeit parallel zum Studium. Kann ich mit einem Promotionsstipendium gefördert werden?

Nein. Solange Sie Ihr zweites Staatsexamen (und damit Ihr Medizinstudium) noch nicht abgeschlossen haben, können wir Sie im Rahmen der Promotionsförderung nicht unterstützen. Sie können aber bis drei Semester vor Ende Ihrer Regelstudiendauer für die Studienförderung vorgeschlagen werden.

2. Bewerbung

Wie hoch sind die Chancen, dass ich ein Promotionsstipendium bekomme?

Derzeit sind etwa ein Drittel der Bewerberinnen und Bewerber erfolgreich.

Gibt es Bewerbungstermine? Wie lange dauert das Auswahlverfahren?

Wir nehmen jederzeit Bewerbungen für die Promotionsförderung entgegen. Die erste Auswahlstufe (Vorauswahl) dauert etwa sechs Wochen. Wenn Sie diese erfolgreich durchlaufen haben, müssen Sie für die zweite Stufe (Hauptauswahl) mit etwa drei bis fünf Monaten rechnen. Im Einzelfall können Bewerbungsverfahren auch kürzer oder länger dauern.

Mein Projekt wird von einer Post-Doktorandin betreut, die aber nicht formale Erstgutachterin im Promotionsverfahren sein wird. Welche Person soll den Betreuerfragebogen ausfüllen?

Der Fragebogen soll vom Erstgutachter ausgefüllt werden, der Ihre Dissertation begutachten wird.

Meine Promotion findet in einem kooperativen Verfahren zwischen einer Universität / promotionsberechtigten Hochschule und einer Fachhochschule bzw. Hochschule für angewandte Wissenschaften statt. Von wem soll der Fragebogen für Erstgutachterinnen und Erstgutachter stammen?

Wir benötigen den Fragebogen in jedem Fall von Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer an der Universität / promotionsberechtigten Hochschule. Einen zweiten, ergänzenden Fragebogen vonseiten Ihrer Betreuungsperson an der FH/HAW begrüßen wir.

Muss ich zum Zeitpunkt der Bewerbung oder während der Förderdauer an der Universität als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent eingeschrieben sein?

Die Regelungen zur Immatrikulation sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich, von unserer Seite ist eine solche nicht zwingend erforderlich. Nur die Zulassung zur Promotion ist nach einer Förderzusage Voraussetzung für das Einsetzen der Förderung.

Kann ich meine Unterlagen auch auf Englisch einreichen?

Ja, Sie können die Unterlagen auch auf Englisch einreichen. Die englische Version des Fragebogens für Betreuerinnen und Betreuer können Sie von unserer Website herunterladen.

Ich möchte mich bereits in meinem letzten Studiensemester bewerben. Worauf soll ich im Resümee der schriftlichen Examensarbeit eingehen, wenn ich diese zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht fertiggestellt habe?

Sie sollten insbesondere auf Motivation, Problem- und Fragestellung sowie Methodik Ihrer Abschlussarbeit eingehen und deren aktuellen Stand erläutern – etwa in Form der bisher erzielten Ergebnisse, der weiteren Arbeitshypothesen und des damit verbundenen Vorgehens.

Ich habe gelesen, dass die Regelförderungsdauer drei Jahre beträgt. Muss ich meinen Zeitplan für das Promotionsprojekt auf drei Jahre anlegen, obwohl in vielen Fächern länger als drei Jahre an der Promotion gearbeitet wird?

Wir erwarten, dass Sie Ihr Projekt innerhalb der Höchstförderdauer von dreieinhalb Jahren (wenn Sie ein Kind haben, innerhalb von viereinhalb Jahren) abschließen können. Sie können Ihren Zeitplan also auch auf 3,5 anlegen; wichtig ist allerdings, dass der vorgelegte Plan realistisch ist.

Ich möchte mich auch bei einem der anderen Förderwerke des BMBF bewerben, bzw. habe ich das bereits getan. Kann ich mich dennoch parallel dazu um die Promotionsförderung der Studienstiftung bewerben, und hat das eventuell einen (negativen) Einfluss auf meine Erfolgschance?

Sich bei mehreren Förderwerken parallel um eine Promotionsförderung zu bewerben, ist aus unserer Sicht völlig unproblematisch. Sie sollten dabei nur folgendes beachten: Eine Doppelförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen, und das gilt bei den hier angesprochenen Begabtenförderungswerken des Bundes sowohl für die finanzielle als auch für die nur ideelle Förderung. Wenn Sie also bei bereits laufender Förderung durch eines der Werke eine Zusage von uns erhalten (oder umgekehrt), müssen Sie sich innerhalb einer bestimmten Frist für eine der beiden Förderzusagen entscheiden. Wir sind von unserem Geldgeber dazu verpflichtet, doppelte Förderung zu vermeiden. Das ist der Grund, dass wir auf unseren Bewerbungsbögen nach parallel laufenden Bewerbungsverfahren fragen, denn wir müssen die mögliche Doppelung von Förderzusagen früh in den Blick nehmen. Für die Auswahlentscheidung haben diese Prozesse keinerlei Einfluss.

Ich bin bereits im Studium von der Studienstiftung gefördert worden. Habe ich bessere Chancen auf ein Promotionsstipendium? Sehen Sie sich meine Unterlagen aus der Studienförderung an?

Statistisch gesehen haben Alumnae und Alumni der Studienförderung bessere Erfolgschancen. Wir geben allerdings keinen Bonus für Ehemalige, alle durchlaufen das gleiche Auswahlverfahren und werden nach denselben Kriterien beurteilt. Unterlagen und Informationen aus der Studienförderung berücksichtigen wir nicht. Senden Sie uns deshalb Ihre vollständige Bewerbung mit allen Angaben, einschließlich der Zeugnisse, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer früheren Förderung bereits nach Bonn geschickt haben.

Ich habe ein Kind oder mehrere Kinder. Wird dies bei der Bewerbung und den Förderbedingungen berücksichtigt?

Ja. Schwangerschafts- und Erziehungszeiten berücksichtigen wir im Rahmen des Auswahlverfahrens. Promovierende mit Kind erhalten zudem Zuschläge zum Stipendium und können eine längere Förderdauer in Anspruch nehmen.

Ich bin zu einem Auswahlgespräch in der zweiten Auswahlstufe eingeladen. Was wird der Inhalt des Gesprächs sein? Übernimmt die Studienstiftung die Kosten für die Anreise?

Im Gespräch werden Sie einerseits zu Ihrem Projekt befragt, andererseits wird es um Ihre Interessen und Aktivitäten jenseits Ihrer fachlichen Spezialisierung gehen. Die Reisekosten müssen Sie selbst tragen.

Kann ich mich ein zweites Mal bewerben, wenn meine Bewerbung um ein Promotionsstipendium der Studienstiftung abgelehnt wird? Wie verhält es sich, wenn ich meine Bewerbung während des laufenden Auswahlverfahrens zurückziehe?

Eine zweite Bewerbung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ablehnung in der Vor- oder Hauptauswahl ist endgültig. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihre Bewerbung im laufenden Auswahlverfahren zurückziehen. Eine zweite Bewerbung ist in diesen Fällen grundsätzlich nur dann möglich, wenn Sie von einer anderen Person betreut werden und zugleich ein anderes Thema bearbeiten als in der ersten Bewerbung dokumentiert; die weiteren formalen Bewerbungsvoraussetzungen gelten auch bei einer Wiederbewerbung unverändert.

3. Förderung

Ich habe die Arbeit an meiner Dissertation bisher mit einer Anstellung an der Universität bzw. einem Stipendium finanziert. Hat dies Auswirkungen auf die Förderdauer der Studienstiftung?

Ja. Wir rechnen die Zeiten einer Promotionsfinanzierung vor Beginn der Förderung durch die Studienstiftung in bestimmten Fällen auf die mögliche Höchstförderdauer von dreieinhalb Jahren (mit Kind viereinhalb Jahren) an. Die Laufzeit anderer Promotionsstipendien müssen wir zu 100 Prozent anrechnen, die Zeit einer Anstellung als Wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als Wissenschaftlicher Mitarbeiter sowie Hilfskraftstellen rechnen wir dagegen nicht an.

Ist die finanzielle Förderung durch die Studienstiftung vereinbar mit Stipendien von anderer Seite?

Neben dem Stipendium der Studienstiftung ist ein parallel bezogenes Promotionsstipendium durch andere Institutionen nicht zulässig. Zusätzlich kann auch eine auf Auslandsvorhaben bezogene finanzielle Förderung anderer Institutionen zur Unvereinbarkeit mit oder zur Anrechnung auf Stipendienleistungen der Studienstiftung führen.
Grundsätzlich sind Stipendiatinnen und Stipendiaten der Studienstiftung verpflichtet, es der Studienstiftung mitzuteilen, wenn sie ein Stipendium von anderer Seite erhalten oder angeboten bekommen, damit die Vereinbarkeit mit der finanziellen Förderung der Studienstiftung geprüft werden kann.
Sollte die Frage nach der Kompatibilität anderer Stipendien mit unserer Förderung bereits vor Ihrer Bewerbung wichtig für Sie sein, suchen Sie gern den Kontakt mit uns.

Darf ich als Stipendiatin oder Stipendiat einer Nebentätigkeit nachgehen?

Ja. Eine Nebentätigkeit in Forschung und Lehre ist bis zu einer Viertelstelle zulässig, in allen anderen Bereichen liegt die Grenze bei einem Umfang von maximal 5 Stunden pro Woche.

Kann ich die Förderung unterbrechen, um beispielsweise ein längeres Praktikum zu machen?

Ja. Eine Unterbrechung der Förderung ist auf Antrag für bis zu ein Jahr möglich, wobei in der Regel sechs Monate davon nicht auf die Förderdauer der Studienstiftung angerechnet werden. Erfolgt die Unterbrechung der Förderung aus gesundheitlichen oder familiären Gründen, kann die Förderung auch bis zu einem vollen Jahr unterbrochen werden, ohne dass dies auf die Höchstförderdauer angerechnet wird.

Darf ich während der Förderzeit ein Aufbau- oder Ergänzungsstudium absolvieren, z.B. einen LLM, MBA oder eine Psychotherapieausbildung?

Nein. Unsere Promotionsförderung ist nicht mit einem weiteren Studium oder einer Ausbildung kompatibel, auch nicht mit einem Teilzeitstudium.

Bin ich als Stipendiatin oder Stipendiat über die Studienstiftung krankenversichert und/oder unfallversichert?

Nein. Die Studienstiftung bietet keinen institutionellen Versicherungsschutz.

Gibt die Studienstiftung Zuschüsse zu Reisen, die für mein Promotionsprojekt wichtig sind?

Ja. Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrem Projekt zu Tagungen oder Forschungsaufenthalten ins Ausland reisen, können Sie einen Zuschuss zum Stipendium beantragen. Um Kosten für Reisen innerhalb Deutschlands abzudecken, erhalten Sie eine Forschungskostenpauschale von monatlich 100 Euro, die wir zusätzlich zum Promotionsstipendium zahlen.

Was geschieht, wenn ich während der Förderzeit ein Kind bekomme?

Wir freuen uns über die Geburt Ihres Kindes und sehen für Mütter und Väter eine um 12 Monate verlängerte Höchstförderdauer vor. Mütter können zusätzlich drei Monate Mutterschutz in Anspruch nehmen. Für Eltern gibt es zudem finanzielle Zuschüsse.

Kann ich von der Studienstiftung einen Zuschuss für die Veröffentlichung meiner Dissertationsschrift erhalten?

Nein. Die Studienstiftung zahlt keine Druckkostenzuschüsse, weder für Externe noch für Geförderte.