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Volle Zeit für die Promotion: Für die Vielfalt in den wissenschaftlichen Qualifikationswegen
Eine Replik der Studienstiftung des deutschen Volkes auf das Plädoyer der Jungen Akademie
Bonn, 22. September 2020. In ihrem Plädoyer für einen Tarifvertrag Promotion sprechen sich die Mitglieder der Jungen Akademie dafür aus, als einheitlichen Finanzierungs- und Beschäftigungsrahmen für Promovierende ein tarifliches Vollzeitarbeitsverhältnis festzulegen. Auch die Stipendien sollen hier einbezogen werden: Als tariflich geregeltes Anstellungsverhältnis könne so die „Schlechterstellung der Stipendiatinnen und Stipendiaten“ behoben werden, die durch die „mit Stipendien einhergehenden Nachteile in der Sozial- und Rentenversicherung sowie einer geringeren Bezahlung“ entstünde.
In dem Versuch, eine vergleichbarere Finanzierung zu erreichen, – was wir grundsätzlich begrüßen – ebnet das vorgeschlagene Modell indes auch alle Vorteile ein, die eine Promotion mit Stipendium und dafür ohne Dienstherrn bietet.
Dies betrifft zuallererst die ungewöhnliche Mischung aus Freiheit und Berechenbarkeit, die für eine Stipendienfinanzierung charakteristisch ist: Über einen abgesicherten Zeitraum von drei (bei Promovierenden mit Kind: vier) Jahren können Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten sich konzentriert und – falls gewünscht – ohne abhängige Beschäftigung und den damit einhergehenden Restriktionen der eigenen Forschung widmen. Das Stipendium erlaubt es zudem, Themen und Betreuer*innen unabhängig von der finanziellen Ausstattung von Lehrstühlen und/oder dort laufenden Auftrags- oder Verbundprojekten zu wählen, was – wie eine Absolventenstudie der Studienstiftung zeigt – ein entscheidender Prädiktor für einen späteren Verbleib in der Wissenschaft ist.
Aus unserer Absolventenstudie wissen wir auch: Der hohe Freiheitsgrad und die Möglichkeit, sich mit vollem Zeiteinsatz auf die Promotion konzentrieren zu können, zahlen sich aus: 55 Prozent unserer Promovierenden schließen ihre Dissertation mit Bestnote ab (das sind dreieinhalb mal so viele wie unter allen Promovierenden), die Abbruchquote liegt mit 1 bis 2 Prozent weit unter derjenigen an deutschen Hochschulen insgesamt und die Absolventinnen und Absolventen sind gut zwei Jahre jünger.
Ein weiterer Vorteil der Promotionsstipendien besteht darin, dass das Stipendium schon jetzt mit einer Viertelstelle im Wissenschaftsbetrieb kombiniert und so die in dem Plädoyer angesprochene Lehrerfahrung gesammelt werden kann – wenn dies denn von dem oder der Promovierenden gewünscht ist. Seit dem Sommer 2020 haben Promotionsgeförderte der Studienstiftung an bayerischen Hochschulen zudem die Möglichkeit, eine zentral vom Bundesland Bayern finanzierte Viertelstelle unabhängig von etwaigen Ressourcen einzelner Hochschulen oder Lehrstühle einzuwerben. Aus guten Gründen entscheidet sich aber aktuell auch ein größerer Teil der Geförderten, sich ausschließlich auf ihre Promotion zu konzentrieren.
Wir freuen uns, dass die Junge Akademie die Debatte um bestehende Promotionsbedingungen erneut aufgreift, warnen aber vor zu einfachen Lösungsmodellen. Die Vorteile unterschiedlicher Formen des Promovierens müssen bewahrt werden, um so den vielfältigen individuellen Bedürfnissen und Konstellationen von Doktorandinnen und Doktoranden auch weiterhin Rechnung tragen zu können.
Die Studienstiftung ist eines von 13 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierten Begabtenförderungswerken und Trägerin einer stipendienfinanzierten Promotionsförderung. Damit unterstützte sie 2019 über 1.300 Doktorandinnen und Doktoranden bei ihrer wissenschaftlichen Qualifizierung. Die Ergebnisse der Absolventenstudie hier zum Nachlesen.
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