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Kuratorium

Das Kuratorium der Studienstiftung wählt den Vorstand, bestimmt dessen Vorsitzenden (Präsidenten), seine Stellvertreterin oder seinen Stellvertreter und den Kämmerer oder die Kämmerin. Ihm obliegt die jährliche Entlastung des Vorstands. Das Kuratorium entscheidet über neue Programme der Studienstiftung und berät den Vorstand in allen grundsätzlichen inhaltlichen Fragen.

Mitglieder des Kuratoriums sind ein Vertreter/eine Vertreterin des Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (mit drei Stimmen) sowie vier Vertreter/-innen der Länderregierungen. Daneben senden die großen deutschen Wissenschaftsinstitutionen je einen Vertreter/eine Vertreterin, so die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, die Alexander von Humboldt-Stiftung, der Deutsche Akademische Austauschdienst, die Hochschulrektorenkonferenz und der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft.

Weitere Mitglieder sind bis zu zehn Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kunst, Schule, Politik, Verwaltung oder Wirtschaft, die nicht Vertreter von Organisationen sein sollen - darunter möglichst ein Mitglied des Auswahlausschusses, ein Vertrauensdozent/eine Vertrauensdozentin und ein ehemaliger Stipendiat/eine ehemalige Stipendiatin der Studienstiftung.

Mitglieder des Kuratoriums

Vorsitz

Entsandte Mitglieder

Zugewählte Mitglieder