Jahresbericht 2013 - page 7

5
Vorwort des Präsidenten
Leistungen befähigen? „Verdienen“ wir wirklich zu sein, wer wir sind,
und zu haben, was wir haben? Und ist nicht angesichts dessen ganz ir-
relevant, ob es mehr oder weniger unverdient ist, was andere sind oder
haben? Unverdient ist unverdient. Soviel zur Empfängerperspektive.
Was nun die Perspektive desjenigen betrifft, der gibt, so ist ein priva-
ter Gutsbesitzer im Prinzip frei, wem er wieviel zu geben verspricht.
Der Staat darf sich jedoch nicht wie ein Gutsherr gerieren. Er muss
sich, wenn er bestimmte Personen oder Personengruppen mit Zuwen-
dungen bedenkt, auf gute Gründe stützen können. Diese liegen in der
Förderung allgemeiner Interessen. Darüber wird vom Staat Rechen-
schaft verlangt. So fördert der Bund den Spitzensport in Deutschland
pro Jahr mit etwa 200 Millionen Euro (darunter 70 Millionen Euro
für die Förderung von Spitzensportlern, die im Dienst der Bundes-
wehr stehen). Er möchte damit, nach Angaben des für Sport zustän-
digen Bundesinnenministeriums, „eine herausragende Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland an internationalen Wettbewerben im
In- und Ausland sicherstellen“. In demselben Sinne meint einer der
führenden deutschen Sportrechtler, dass „nur der internationale Er-
folg eine Förderung durch Steuermittel rechtfertigt“. Für die Deutsche
Welle werden jährlich 270 Millionen Euro ausgegeben, um „Deutsch-
land als europäisch gewachsene Kulturnation und freiheitlich verfass-
ten demokratischen Rechtsstaat verständlich [zu] machen“. Für den
deutschen Film und die deutsche Filmwirtschaft stehen jährlich knapp
über 100 Millionen Euro zur Verfügung, um „nicht nur Qualität und
Vielfalt des deutschen Films, sondern auch die dichte Kinolandschaft
in Deutschland [zu fördern]“.
Auch für die Begabtenförderung gibt der Bund viel Geld aus; im Jahre
2013 erhielten die in diesemBereich tätigenWerke rund 200 Millionen
Euro. Davon gingen etwa 71 Millionen Euro an die Studienstiftung des
deutschen Volkes. Diese Mittel dienen der Hochschulbildung junger
Menschen, „derenhohewissenschaftliche oder künstlerischeBegabung
und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allge-
meinheit erwarten lassen“. So steht es in der Satzung der Studienstiftung.
Wer hochbegabt ist, kann Besonderes leisten. Doch diese Leistung ist
nicht Selbstzweck. Hohe Begabung ist mit besonderer Verantwortung
verbunden: Verantwortung für sich selbst, für andere Menschen und
für die Welt, in der wir leben. Es ist für die Arbeit der Studienstiftung,
1,2,3,4,5,6 8,9,10,11,12,13,14,15,16,17,...252
Powered by FlippingBook