Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das älteste und größte Begabtenförderungswerk in der Bundesrepublik Deutschland. Gemäß ihrer Satzung fördert sie „die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit erwarten lassen.“ Die Auswahl und Förderung der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgen unabhängig von politischen, weltanschaulichen und religiösen Vorgaben.Die Studienstiftung wurde 1925 in Dresden gegründet, im Jahr 1934 aufgelöst und 1948 in Köln als eingetragener Verein neu gegründet. Unser wichtigster Geldgeber ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Darüber hinaus erhalten wir Zuschüsse von Ländern und Kommunen sowie, in der Regel im Rahmen von Kooperationsprogrammen, von Stiftungen und Unternehmen. Nicht zuletzt wird die Arbeit der Studienstiftung verlässlich und großzügig durch Spenden und Zustiftungen unserer Alumni sowie weiterer privater Spender unterstützt.
Ein umfangreiches Veranstaltungsangebot: Wir organisieren Sprachkurse im europäischen Ausland, wissenschaftliche Veranstaltungen in ganz Deutschland und am Studienort sowie Softskill-Seminare und Workshops zur Berufsorientierung. Im Zentrum aller Veranstaltungen steht der anregende Ideenaustausch unter engagierten und aufgeschlossenen Studierenden sowie das lebendige Miteinander über weltanschauliche, kulturelle, politische und soziale Grenzen hinweg. Eine sichere Studienfinanzierung: Jede Stipendiatin und jeder Stipendiat erhält eine "Studienkostenpauschale" in Höhe von 300 EUR monatlich, zusätzlich dazu ein vom Einkommen der Eltern abhängiges Stipendium. Weder die Studienkostenpauschale noch das sich an BAföG orientierende Grundstipendium müssen zurückgezahlt werden. Zusätzlich finanzieren wir Studium und Praktika im Ausland mit einem Auslandsstipendium und Zuschüssen zu Reisekosten und eventuell anfallenden Studiengebühren (bis zu 10.000 EUR pro Jahr). Ebenso unterstützen wir die Teilnahme am Veranstaltungsangebot. Zugang zum Netzwerk der Studienstiftung: Über unser Intranet können Sie sich mit Studierenden aus ganz Deutschland und im Ausland vernetzen und haben außerdem Zugang zu unserem Netzwerk von über 60.000 Alumni weltweit.
Leistung, Initiative, Verantwortung: Unter diesem Motto fördert die Studienstiftung des deutschen Volkes junge Menschen mit hoher wissenschaftlicher oder künstlerischer Begabung, die, geleitet durch Neugier und Freude an der Erkenntnis, erfolgreich studieren und forschen, die aus eigenem Antrieb Ideen entwickeln und umsetzen, die sich tatkräftig über die eigenen Belange hinaus engagieren – und von denen deshalb (wie es unsere Satzung formuliert) nach ihrer Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit zu erwarten sind. Weitere Informationen zu unserem Leitbild finden Sie hier.
Die Studienstiftung fördert Studierende, deren Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen. Unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten prägen und gestalten die Gesellschaft dabei auf vielfältige Weise mit und beweisen so auch: die typische Studienstiftlerin oder den typischen Studienstiftler gibt es nicht. Alle Geförderten eint jedoch:
Hier finden Sie Porträts einiger unserer Stipendiatinnen und Stipendiaten.
Informationen zu den Auswahlkriterien finden Sie hier auf unserer Homepage.
Für die Auswahlkommission ist es wichtig zu sehen, dass Sie sich neben dem Studium für andere Menschen und über Ihre eigenen Belange hinaus einsetzen. Dabei kann es sich um ein Engagement in einem Verein, im Freundes- oder Familienkreis oder der Nachbarschaft handeln.
Bitte lassen Sie Ihre Erziehungsberechtigten die Erklärung für Minderjährige ausfüllen und unterzeichnen. Vergessen Sie nicht, diese unterschriebene Erklärung Ihrem Bewerbungsbogen hinzuzufügen. Andernfalls können wir Sie nicht in unser Auswahlverfahren einbeziehen. Informieren Sie sich zusätzlich über Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen des Jugendschutzgesetzes.
Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung mit besonderen Herausforderungen bei der Bewältigung des Auswahlseminars konfrontiert sind, melden sich bitte frühzeitig direkt bei uns (nachteilsausgleich@studienstiftung.de): Wir werden uns dann gemeinsam darum bemühen, dass Sie ohne Probleme an einem Auswahlseminar teilnehmen können. Wenn Sie aufgrund physischer oder nicht-physischer Einschränkungen bestimmte Hilfsmittel benötigen, weitere Informationen zu den Gegebenheiten vor Ort brauchen oder die Räumlichkeiten vorab kennenlernen möchten, kommen Sie gerne auf uns zu, damit wir eine individuell passende Lösung finden. Schreiben Sie in diesem Fall bitte auch eine Nachricht an nachteilsausgleich@studienstiftung.de Wenn Sie einen Nachteilsausgleich benötigen, sollten Sie sich unbedingt frühzeitig darum kümmern und schnellstmöglich mit uns Kontakt aufnehmen.
Das kann ganz unterschiedlich sein. Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen teilen wir Sie für einen Auswahltermin zu. Dieser kann – je nach Zeitpunkt Ihrer Bewerbung, der Auslastung unserer Auswahlseminare und der fachlichen Zusammensetzung der Kommissionen – schon etwa einen Monat nach Eingang Ihrer Bewerbung stattfinden, in manchen Fällen jedoch auch sechs Monate später. Unsere Auswahlseminare finden im Zeitraum Oktober bis Dezember und Februar bis April statt.
Üblicherweise erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Auswahlseminar postalisch Nachricht über die Entscheidung der Kommission.
Auf unseren Auswahlseminaren gibt es keine feste Quote, Sie stehen also nicht in Konkurrenz zu den anderen Bewerberinnen und Bewerbern. Im Durchschnitt liegt die Aufnahmechance bei etwa einem Drittel.
Mit Ihrer Bewerbung geben Sie verschiedene personenbezogene Daten an, wie z. B. Name, Adresse und Geburtsdatum. Diese Daten unterliegen den Regelungen des Datenschutzes und werden stets unter Beachtung der geltenden Gesetzestexte, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG n.F.) und der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), erhoben und verarbeitet. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung Wir verarbeiten die Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung zukommen lassen, um das Bewerbungsverfahren durchführen zu können. Das Bewerbungsverfahren besteht aus einer formalen Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen sowie einer inhaltlichen Entscheidung auf einem Auswahlseminar. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung einer ‚vorvertraglichen Maßnahme' (Art. 6, Abs. 1, lit. b DS-GVO). Danach ist die Verarbeitung der Daten zulässig, die im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Vergabe eines Stipendiums erforderlich sind. Des Weiteren verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrnehmung eines ‚berechtigen Interesses' (Art. 6. Abs. 1, lit. f DS-GVO) der Studienstiftung, um sicherzustellen, dass Mehrfachbewerbungen nur in dem von der Studienstiftung vorgesehenen Zeitraum möglich sind. Angaben zum Migrationshintergrund und zu Ihrem Elternhaus erheben wir ausschließlich zu statistischen Zwecken. Diese Angaben sind freiwillig.Empfänger von personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten sind ausschließlich für eine begrenzte Anzahl von befugten Personen zugänglich, die die Daten für die Bereitstellung der oben genannten Verarbeitungszwecke kennen müssen. Das sind Beschäftigte der Studienstiftung und ehrenamtliche Mitglieder des Auswahlausschusses. Zur Wahrung des Verarbeitungszwecks beauftragen wir auch externe Dienstleister, die vertraglich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind und nur auf unsere Weisungen hin personenbezogene Daten verarbeiten. Empfänger personenbezogener Daten können daher auch Dienstleister (Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DS-GVO) sein, die Services im Bereich der Unterstützung und Wartung von EDV-Anwendungen oder der Datenvernichtung erbringen.Aufbewahrung und Speicherdauer Die Unterlagen abgelehnter Bewerberinnen und Bewerber werden für die Dauer von 15 Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses aufbewahrt bzw. gespeichert und anschließend vernichtet bzw. gelöscht. Der Grund dafür ist, dass sich abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber frühestens ein Jahr nach Abschluss des Auswahlseminars erneut für ein Stipendium vorschlagen lassen dürfen (Sperrfrist). Um sicherzugehen, dass die Sperrfrist eingehalten wird, ist die eindeutige Identifizierung von potenziellen Mehrfachbewerbern nötig. Eine darüber hinaus gehende längere Speicherung/Aufbewahrung kann durch gesetzliche Aufbewahrungsfristen begründet sein.
Sie können von einem habilitierten Mitglied Ihrer Fakultät (z.B. (Junior-)Professor o. (Junior-)Professorin, Senior Lecturer, Privatdozent/Privatdozentin) aus Ihrem Haupt- oder Nebenfach vorgeschlagen werden. Die Hochschullehrerin bzw. der Hochschullehrer sollte Sie aus einer Prüfung oder einem Seminar kennen und Ihre akademischen Leistungen einschätzen können. Dafür empfiehlt es sich, der vorschlagenden Person eine aktuelle Leistungsübersicht zur Verfügung zu stellen. Ebenso dürfen die Prüfungsämter die jeweils besten zwei Prozent eines Jahrgangs vorschlagen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Prüfungsamt auch für die Studienstiftung vorschlägt, so fragen Sie dort gerne nach. Weitere Informationen zum Vorschlag finden Sie hier auf unserer Webseite.
Der Vorschlag der Prüfungsämter hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Wenn Sie den Vorschlag nicht sofort in Anspruch nehmen können, schicken Sie uns bitte eine E-Mail. Der Vorschlag wird dann aufrechterhalten, solange Sie sich innerhalb der nächsten zwölf Monate bewerben.
Das ergänzende Gutachten kann von einem erfahrenen, mindestens promovierten wissenschaftlichen Mitglied der Fakultät Ihres Hauptfachs (z. B. (Junior-)Professor o. (Junior-)Professorin, Senior Lecturer, Privatdozent/Privatdozentin, Akademische Räte, promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter) ausgestellt werden.
Der Vorschlag einer Hochschulprofessorin/eines Hochschulprofessors hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Ja, denn unsere Förderzusage gilt im Falle einer Aufnahme auch für ein späteres konsekutives Masterstudium. Wenn Sie nach Ihrem Bachelorabschluss innerhalb von drei Jahren ein konsekutives Masterstudium aufnehmen, können wir Sie in diesem Falle weiterhin fördern.
Ja, Sie können erneut für eine Förderung vorgeschlagen werden. Wenn Sie beispielsweise bereits an einem Auswahlseminar für Studienanfänger*innen teilgenommen haben, haben Sie die Möglichkeit, von Ihrem Prüfungsamt oder durch eine Hochschulprofessorin bzw. einen Hochschulprofessor vorgeschlagen zu werden. Wurden Sie bei Ihrer ersten Bewerbung vom Prüfungsamt vorgeschlagen, ist ein erneuter Vorschlag durch das Prüfungsamt für das gleiche Fach jedoch nicht gestattet. Einem (ggf. erneuten) Vorschlag durch einen Hochschulprofessor bzw. durch eine Hochschulprofessorin steht aber nichts im Wege. Ein Jahr nach dem Auswahlseminar dürfen Sie sich nach einem erneuten Vorschlag wieder bewerben. Die Ablehnungsentscheidung nach Ihrem ersten Auswahlseminar wird Ihnen dabei selbstverständlich nicht negativ angelastet.
Ja. Wenn Sie deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin sind, können Sie auch während eines Studiums im Ausland durch die Studienstiftung gefördert werden. Sie sollten daher am Auswahlseminar teilnehmen. Auch wenn unsere Seminare in Deutschland stattfinden, bemühen wir uns doch, auch für Sie Seminartermin und –ort so zu wählen, dass Sie ohne zu großen Reiseaufwand teilnehmen können. Sehen Sie die formalen Voraussetzungen auch hier.
Wenn Sie sich in einer künstlerischen Ausbildung befinden, können wir Sie nicht in das reguläre Auswahlverfahren für Universitätsstudierende einbeziehen. Unser Auswahlverfahren ist für Studierende wissenschaftlicher Studiengänge konzipiert. Für Studierende der Fachbereiche Musik und darstellende Künste bieten wir separate Auswahlverfahren an, die in Kooperation mit der hochschulinternen Vorauswahl stattfinden. Deren erfolgreiches Bestehen ist Voraussetzung für die Teilnahme am eigentlichen Auswahlverfahren. Für Studierende der Fächer Kunst, Design oder Film bieten wir ebenso ein eigenes Auswahlverfahren an, unabhängig davon, ob Sie an einer Fachhochschule oder Kunsthochschule studieren.
Wenn wir Bewerbungen von Lehramtsstudierenden künstlerischer Fächer erhalten, prüfen wir, ob der Schwerpunkt im Studium ein theoretischer bzw. pädagogischer ist. Studierende mit dem angestrebten Abschluss "Lehramt Schulmusik", bzw. "Lehramt Kunst" können dann am Auswahlverfahren teilnehmen, wenn der Studiengang ein paralleles und gleichgewichtetes Studium eines wissenschaftlichen Fachs vorsieht.
Für eine Zulassung zum Bewerbungsverfahren der Studienstiftung müssen Sie eine EU-Staatsangehörigkeit* besitzen oder die Vorgaben desr §§ 8 Abs. 1 bis 3 oder 61 BAföG erfüllen. Kommen Sie aus einem Mitgliedstaat der EU, müssen Sie dauerhaft in Deutschland studieren und hier einen Abschluss anstreben, um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden. Die Förderung im Ausland bzw. die Förderung von Deutschen im Ausland regeln §5 und §6 des BAföG. Die Voraussetzungen nach §8 Abs. 1 bis 3 BAföG erfüllen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, in der Regel Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer sowie in Deutschland daueraufenthaltsberechtigte Personen; darüber hinaus auch anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte; Geduldete jedoch erst nach einer 15-monatigen Wartefrist.
Ja, Sie können bereits während des Bachelorstudiums und in den Monaten nach Abschluss von einer Professorin/einem Professor aus Ihrem Bachelorstudium vorgeschlagen werden, wenn der letzte Kontakt zum Zeitpunkt des Vorschlags nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Wir möchten Sie einladen, Ihre Bewerbungsunterlagen auch in der Unterbrechung zwischen Bachelor- und Masterstudium einzureichen und am Auswahlseminar vor Beginn des Masterstudiums teilzunehmen.
Die Zusage der Studienstiftung für eine Förderung im Masterstudium hat Bestand, solange Sie das Masterstudium spätestens drei Jahre nach Ihrem Bachelorabschluss aufnehmen. Ausnahmen sind für Schwangerschaft/Erziehungszeiten oder Erkrankungen möglich.
Das ist letztlich Ihre Entscheidung. Es kann sich für Sie immer noch lohnen, bis zum Ende Ihres Bachelorstudiums gefördert zu werden. Nach Abschluss Ihres Studiums können Sie noch bis zum Ende des Kalenderjahres unser Bildungsangebot nutzen. Zudem profitieren Sie von unserem großen Alumni-Netzwerk. Auch gilt unsere Zusage für eine Masterförderung, wenn Sie das Masterstudium innerhalb von drei Jahren nach Ihrem Bachelorstudium aufnehmen. Sollten Sie es sich also noch einmal anders überlegen, haben Sie mit unserer Zusage auch die Chance auf eine Masterförderung.
Für drei- oder viersemestrige Masterstudiengänge gilt: Sofern Sie sich noch im ersten Mastersemester befinden, können Sie sich für eine Förderung vorschlagen lassen.
Wenn Sie einen einjährigen Master anstreben, können Sie sich nur bewerben, wenn uns Vorschlag und Bewerbung vor Beginn des Masterstudiums vorliegen. Bei einem dreisemestrigen Master können Sie noch im ersten Mastersemester vorgeschlagen werden.
Bei einem Zweitstudium handelt es sich um ein weiteres grundständiges Studium, das nach erfolgreichem Abschluss eines ersten Studiums aufgenommen wird. Wenn Sie z.B. nach einem Bachelorstudium Biologie ein Medizinstudium aufnehmen, handelt es sich um ein Zweitstudium. Setzen Sie Ihr Studium hingegen mit einem vertiefenden Masterstudium Biologie fort, zählt dies nicht als Zweitstudium. Eine Bewerbung für ein Zweitstudium ist ausgeschlossen.
Eine Überschreitung der Regelstudienzeit steht einer Bewerbung nicht grundsätzlich im Wege. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung eine Begründung für die Verzögerung des Studienabschlusses bei.
Ja, wenn Sie an der Fernuniversität in Vollzeit studieren und die Hochschulreife eine Zulassungsvoraussetzung für dieses Studium ist.
Nein, die Studienstiftung kann lediglich Vollzeit-Studien fördern. Sobald Sie vom Teilzeit- ins Vollzeitstudium wechseln, können Sie aber wieder vorgeschlagen werden.
Duale Studiengänge können in der Regel nur dann durch die Studienstiftung gefördert werden, wenn diese in Vollzeit an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule absolviert werden. Einen Nachweis über die Studienform (Vollzeit vs. Teilzeit/berufsbegleitend) stellt Ihnen Ihre Hochschule in der Regel in Form einer Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG aus. Diese ist häufig als „Bescheinigung der Hochschule für das Amt für Ausbildungsförderung“ gekennzeichnet und sollte dann auch tatsächlich einen Hinweis auf die Studienform „Vollzeit“ enthalten. Wenn Ihnen eine solche Immatrikulationsbescheinigung nicht vorliegt oder in dieser nicht die Studienform ausgewiesen wird, können Sie alternativ die Seite 2, Punkt C vom BAföG-Formblatt 2 von Ihrer Hochschule ausfüllen lassen. Bitte schicken Sie uns mit Ihrer Bewerbung eine Kopie der Immatrikulationsbescheinigung nach § 9 BAföG oder das von Ihrer Hochschule ausgefüllte Formblatt mit dem Hinweis auf die Studienform zu, damit wir die Förderfähigkeit Ihres Studiums überprüfen können. In seltenen Fällen gibt es auch duale Studiengänge in Teilzeit, die ab einem bestimmten Fachsemester identisch zum Studium in Vollzeit verlaufen. Sollte dies auf Ihren Studiengang zutreffen, können Sie Ihre Studiengangskoordinatorin bzw. Ihren Studiengangskoordinator um ein erklärendes Begleitschreiben bitten, welches Sie uns ebenfalls zusenden.
Im Rahmen unserer Auswahlverfahren sind wir an bestimmte Förderrichtlinien gebunden. Das bedeutet, wenn Sie an einer Hochschule (des Bundes) für öffentliche Verwaltung studieren und im Rahmen Ihrer Ausbildung Bezüge erhalten, können Sie sich zwar bewerben, aber im Falle einer Aufnahmen wäre nur eine ideelle Förderung möglich (d. h. Teilnahme an allen Veranstaltungen der Studienstiftung außer Sprachkursen und keine Auslandsförderung).
Im Rahmen unserer Auswahlverfahren sind wir an bestimmte Förderrichtlinien gebunden. Das bedeutet, wenn Sie an einer der beiden Universitäten der Bundeswehr im Rahmen einer Offizierslaufbahn studieren, können Sie sich zwar bewerben, aber im Falle einer Aufnahmen wäre nur eine ideelle Förderung möglich (d. h. Teilnahme an allen Veranstaltungen der Studienstiftung außer Sprachkursen und keine Auslandsförderung). Als zivil Studierende an den Universitäten der Bundeswehr können Sie ggfs. im Falle einer Aufnahme sowohl die ideelle als auch die finanzielle Förderung erhalten (bei der Stipendienberechnung werden Ihre Einkünfte berücksichtigt).
Mit Studiensemestern ist die Anzahl der Semester gemeint, die Sie schon an einer Hochschule verbracht haben. Die Anzahl der Fachsemester bezieht sich auf die Semester, die Sie in Ihrem Studiengang eingeschrieben sind. Wenn Sie zum Beispiel nach zwei Semestern Medizin zum Fach Biologie gewechselt haben und sich dort im 5. Semester befinden, beträgt die Zahl Ihrer Studiensemester 7, die Zahl Ihrer Fachsemester 5.
Im Feld "Studiengang" tragen Sie bitte, analog zu Ihrer Immatrikulationsbescheinigung, den Namen Ihres Studiengangs ein, z. B. Bachelor Germanistik. Im Feld "Studienfächer" können Sie dann einzelne Fächer spezifizieren, z. B. Hauptfach Germanistik, Nebenfach Kommunikationswissenschaften.
Hierbei handelt es sich um eine Urkunde Ihrer Hochschulreife, die Sie zum Studium an einer Hochschule in Deutschland berechtigt. Beispiele sind das Abiturzeugnis, das Zeugnis über die Fachhochschulreife, die Matura oder das internationale Bakkalaureat.
Bitte tragen Sie hier sämtliche Studienabschnitte ein, die Sie seit Erhalt Ihrer Hochschulreife an einer Universität verbracht haben. Hierzu zählen auch Semester, die Sie in einem anderen Fach als dem aktuellen studiert haben, sowie Semester, die Sie an einer Hochschule im Ausland verbracht haben. Sollte der Platz auf dem Bewerbungsbogen nicht ausreichen, schreiben Sie bitte auf einem separaten Blatt weiter.
SoSe steht für „Sommersemester“, WS für „Wintersemester“.
Geben Sie hier bitte Ihren nächsten geplanten Studienabschluss an.
Bitte senden Sie uns nur diejenigen Zeugnisse und Leistungsnachweise zu, die Sie in Ihrem Studium erworben haben. Referenzschreiben für ehrenamtliches Engagement, Bescheinigungen über Sprachkurse, die nicht für das Studium abgelegt wurden oder Praktikumszeugnisse benötigen wir daher nicht.
Bitte aktualisieren Sie die Unterlagen durch eventuell neu vorliegende Leistungsnachweise. Gern können Sie uns auch einen aktualisierten Lebenslauf zusenden.
Der Bewerbungsbogen fragt diese Merkmale zu statistischen Zwecken ab. Wir möchten Studierende, die als erste ihrer Generation ein Studium aufnehmen oder einen Migrationshintergrund haben, ausdrücklich zur Bewerbung einladen. Um zu erfahren, ob dieses Ziel erreicht wurde, benötigen wir die Angaben auf dem Bewerbungsbogen. Sie können diese Statistiken zu unseren Auswahlverfahren im Jahresbericht ab Tabelle 4 nachlesen.
Bitte laden Sie gemäß der Hinweise Ihre Bewerbungsunterlagen als ein zusammenhängendes PDF in Dropbox hoch. Die Zugänge zum Hochladen erhalten Sie von uns im Laufe des Bewerbungsprozesses. Eine Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung und Zugang zu unserem Intranet erhalten Sie, sobald uns alle Bewerbungsunterlagen (inklusive des fachlichen Gutachtens bei Prüfungsamtvorschlägen) vorliegen. Sobald wir Sie einem Auswahlseminar zugeordnet haben, senden wir Ihnen den Termin des Seminars zu.
Ja, Sie können und sollten an unserem Seminar teilnehmen, auch wenn Sie Stipendiat oder Bewerber bei einem anderen Begabtenförderwerk sind. Das Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes schließt eine gleichzeitige (finanzielle wie ideelle) Förderung durch das Deutschlandstipendium oder ein Stipendium der anderen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierten Begabtenförderwerke aus. Nach einer etwaigen Förderzusage durch die Studienstiftung haben Sie drei Monate Zeit, unser Stipendium anzutreten und ggf. die Mitgliedschaft in einem der anderen Förderwerke zu beenden.
Ja, Sie können und sollten am Auswahlseminar der Studienstiftung teilnehmen, auch wenn Sie Aussicht auf eine Förderung im Max-Weber-Programm haben oder bereits Stipendiat sind. Max-Weber-StipendiatInnen sind nicht automatisch StipendiatInnen der Studienstiftung, und die Studienstiftung bietet ein Netzwerk und ein Programm, das oft - auch in finanzieller Hinsicht - umfangreicher ist als die Förderung im Max-Weber-Programm.
Das Seminar beginnt am Samstag um 12:00 Uhr mit einem gemeinsamen Mittagessen. Die letzten Auswahlgespräche am Sonntag dauern bis ca. 13:00 Uhr. Sollten Sie im Ausland studieren und unbedingt früher abreisen müssen, z. B. um ein Flugzeug zu bekommen, nehmen Sie bitte zu uns Kontakt auf. Ihre Ansprechpartner finden Sie unter dem Link "Begrüßungstext" bzw. - nachdem wir Sie zu einem Seminar eingeladen haben - unter "Allgemeine Informationen".
In der Tagungsstätte werden Sie durch die Seminarleitung in den Ablauf eingeführt. Ein genauer Zeit- und Organisationsplan informiert Sie über die Zeiten der Gespräche und Gruppendiskussionen. Das Wochenende findet in strukturierter Seminarform statt. Sie nehmen mehrfach an einer Gruppenrunde teil, in der alle Teilnehmenden abwechselnd einen Vortrag halten. Außerdem führen Sie zwei Einzelgesprächen mit Kommissionsmitgliedern. Jede Bewerberin und jeder Bewerber führt ein fachnahes Gespräch mit einem Kommissionsmitglied aus einer ähnlichen Fachrichtung sowie ein allgemeines Gespräch mit einem weiteren Kommissionsmitglied. Die Fragen der Kommissionsmitglieder beziehen sich auf den persönlichen Werdegang, die Studienmotivation, das Studium wie auch auf gesellschaftliche, naturwissenschaftliche oder geisteswissenschaftliche Themen. Das Programm lässt Ihnen viel freie Zeit, die Sie zum Beispiel für Gespräche untereinander oder Prüfungsvorbereitung nutzen können.
Sie dürfen mit Hilfsmitteln, Handreichungen und Anschauungsmaterial arbeiten - es ist jedoch nicht erforderlich. Wir bitten Sie zudem keine technischen Hilfsmittel (z. B. Beamer oder Laptop) zu verwenden. Auch stehen Ihnen weder Tafel noch Flipchart zur Verfügung.
Die Seminarsprache ist Deutsch. Auf Antrag bei der Studienstiftung (spätestens zwei Wochen vor Ihrem Auswahlseminar) können Einzelgespräche auf Englisch geführt werden und auch der eigene Vortrag in der Gruppenrunde auf Englisch gehalten werden. Die Diskussion in allen Gruppenrunden findet auf Deutsch statt, lediglich eigene Wortbeiträge des Antragsstellers/ der Antragstellerin können in Englisch erfolgen.
Im Laufe des Seminarwochenendes haben Sie etwa acht halbstündige Termine und Ihre Zeit ansonsten frei zur Verfügung. Diese freie Zeit können Sie selbstverständlich auch zum Lernen nutzen.
Ab einer Höhe von 50 EUR (2. Klasse) bezuschusst die Studienstiftung Ihre Reisekosten anteilig gemäß Bundesreisekostengesetz. Für das Auswahlseminar müssen Sie eine Eigenbeteiligung von 20 EUR zahlen. Die Studienstiftung übernimmt für die An- und Abreise wie auch für die Teilnahme am Auswahlseminar keine Haftung. Wenn Ihre Reisekosten mit der deutschen Bahn 45 EUR pro Fahrt innerhalb Deutschlands übersteigen, empfehlen wir die Nutzung unseres Veranstaltungstickets der Deutschen Bahn, das Ihnen die Anreise zu einem vergünstigten Festpreis ermöglicht. Die Buchung eines Veranstaltungstickets können Sie hier auf unserer Webseite vornehmen. Sie können über den Button den Bestpreis für Ihre Fahrt buchen; neben dem Veranstaltungsticket werden dort alle zur Verfügung stehenden Bahnangebote (z. B. auch Sparpreise, BahnCard-Tickets usw.) angezeigt. Es gibt sowohl zuggebundene als auch flexible Tickets, die zu unterschiedlichen Preisen gebucht werden können. Falls Ihnen kein Veranstaltungsticket angezeigt wird, bedeutet das, dass dies nicht die günstigste Option wäre. Bitte beachten Sie, dass für die Buchung des Veranstaltungstickets eine Kreditkarte notwendig ist. Für Personen bis einschließlich 25 Jahre gilt ein niedrigerer Preis/Tarif von 45 EUR. Personen über 25 Jahre bezahlen für das Ticket einen etwas höheren Preis von 55 EUR. Auf der Seite finden Sie auch weitere Informationen zum Ticket und der Buchung. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den dort angegebenen Kontakt der Deutschen Bahn. Zur Nutzung des Tickets reicht es, eine Einladung der Studienstiftung, z.B. als E-Mail, zu unserem Auswahlseminar digital oder ausgedruckt mitzuführen.
Bettwäsche steht in den Tagungshäusern zur Verfügung, und Handtücher können in den allermeisten Fällen zumindest ausgeliehen werden. Bitte fragen Sie bei Unsicherheiten direkt bei der Tagungsstätte nach. Die Kontaktdaten der Tagungsstätte finden Sie im Daidalosnet unter dem Link "Auswahlseminar", sobald wir Sie zu einem Auswahlseminar eingeladen haben.
Hierzu besteht keine Verpflichtung. Die Eigenbeteiligung in Höhe von 20 EUR müssen Sie jedoch trotzdem entrichten. Bitte informieren Sie auch vor Ort den Seminarleiter darüber, dass Sie nicht im Tagungshaus übernachten.
In der Regel ist dies möglich. Bitte kontaktieren Sie das Tagungshaus in dieser Angelegenheit selbst. Die Kosten für die zusätzliche Übernachtung können wir nur in begründeten Ausnahmefällen übernehmen.
Ja. Wenn Sie für die Dauer des Seminars keine Betreuung für Ihr Kind organisieren können, dürfen Sie es gerne mitbringen. Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir organisatorische Details mit Ihnen besprechen können. Ihre Ansprechpartner finden Sie im Daidalosnet unter dem Link "Begrüßungstext", bzw. - nachdem wir Sie zu einem Seminar eingeladen haben - unter "Allgemeine Informationen".
Sie haben die Möglichkeit, sich mit anderen Seminarteilnehmern über das Daidalosnet zu vernetzen und eine gemeinsame Anreise zu planen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir keine Daten anderer Bewerber weitergeben dürfen.
Wenn Sie an dem vorgesehenen Termin eine wichtige Prüfung schreiben, sich praktika- oder studienbedingt im Ausland aufhalten oder krank sind, gelten Sie als entschuldigt und können einem anderen Termin zugewiesen werden. Bitte bedenken Sie aber, dass es in vielen Fällen bis zum nächsten Semester dauern kann, bis Sie eine erneute Einladung erhalten. Bitte senden Sie uns im Krankheitsfalle ein Attest zu. Vorbereitungs- und Lernzeiten können wir leider nicht als Absagegrund akzeptieren.
Vorbereitungs- und Lernzeiten können wir leider nicht als Absagegrund akzeptieren.
Sie müssen innerhalb der Anmeldefrist verbindlich zu- oder absagen. Wenn Sie bis dahin nicht wissen, ob Sie teilnehmen können oder nicht, dann müssen Sie Ihre Seminarteilnahme mit einer Begründung absagen.
Ja, insofern die Veranstaltung am Seminarwochenende stattfindet. Außerdem benötigen wir einen Nachweis.
Ja, bitte schicken Sie uns spätestens innerhalb einer Woche nach dem Auswahlseminar eine Kopie Ihres Attests (gerne auch per E-Mail).