Wer kann vorschlagen? / 

Musik

Auswahlverfahren für Musikstudierende

Vorschlag und Vorauswahl

Vorschlagsberechtigt für die Musiker:innenauswahl der Studienstiftung sind ausschließlich die Leitungen der Musik- und Kirchenmusikhochschulen in Deutschland. Dem Vorschlag geht eine hochschulinterne Auswahl voraus, die von den Vertrauensdozent:innen der Studienstiftung vor Ort organisiert wird. Die hochschulinterne Vorauswahl besteht aus dem Vorspiel/Vorsingen zur Beurteilung der künstlerischen Fähigkeiten und einem Gespräch. Beide Teile – das Vorspiel bzw. das Vorsingen und das Gespräch – sind für die Vorschlagsentscheidung maßgeblich.

Auswahlverfahren

Alle Vorgeschlagenen werden nach Prüfung der formalen Voraussetzungen zur Bundesauswahl eingeladen, die im September an einer gastgebenden Musikhochschule in Deutschland stattfindet. Eine unabhängige Auswahlkommission entscheidet auf der Basis eines Vorspiels/Vorsingens und eines Gesprächs über die Aufnahme.

Kandidat:innen der Elementaren Musikpädagogik/Rhythmik stellen sich nach einem verkürzten musikalischen Vortag mit einer ca. fünfminütigen (Bewegungs-) Performance zu einem frei gewählten Thema vor, in der die eigenen Fertigkeiten im gestalterischen Umgang mit Stimme, Bewegung und elementarem Instrumentalspiel gezeigt werden sollen.

Schulmusiker:innen werden nach ihrer Hochschulnominierung (wie Lehramtsstudierende generell) zu einem unserer bundesweiten „Auswahlverfahren für Fortgeschrittene“ eingeladen. Bei diesen Wochenendseminaren erfolgen keine erneuten Vorspiele oder Vorsingen (vgl. hier). Die jeweilige Exzellenz im praktischen/musikalischen Bereich sehen wir mit der erfolgreichen Nominierung durch die Hochschulen als bereits erwiesen an. Die Präsentation vor einer Jury bei unserer zentralen Musiker:innenauswahl entfällt.

Schulmusiker:innen und Musikpädagog:innen konkurrieren nicht mit Studierenden in der künstlerischen Ausbildung.

Studierende der Kompositionsklassen können von den Hochschulleitungen ohne interne Vorauswahl gemeinsam mit den Hochschulnominierungen vorgeschlagen werden. Partituren von mindestens zwei Werken sowie Einspielungen und/oder Links zu Aufnahmen und Videos sind zusammen mit einem Vorschlagsgutachten über die besondere künstlerische Persönlichkeit und fachlich-künstlerische Exzellenz einzureichen.

Voraussetzungen für einen Vorschlag

Höchstsemesterzahl: In Bachelorstudiengängen kann der Vorschlag bis zum Ende des Studiums erfolgen. Studierende in einem viersemestrigen Masterstudium müssen in ihrem ersten Mastersemester vorgeschlagen werden. Studierende in Staatsexamens-Studiengängen können bis zu drei Semester vor Ende der Regelstudienzeit vorgeschlagen werden. Es gilt die Fachsemesterzahl laut Immatrikulationsbescheinigung. Maßgeblich ist dabei weiterhin die normale Regelstudienzeit des Studiengangs, nicht die aufgrund der COVID-19-Pandemie landesrechtlich erhöhte Regelstudienzeit. Individuelle Regelstudienzeiten dürfen zum Zeitpunkt des Vorschlags nicht zugrunde gelegt werden.

WICHTIG:

Studierende können sich nicht selbst bewerben, sondern müssen von ihren Hauptfachlehrer:innen vorgeschlagen werden! Bewerber:innen dürfen vor dem Studium, für das sie vorgeschlagen werden, in anderen Fächern bzw. Fächerkombinationen bis zu maximal drei Semester studiert haben. Studierende, die einen Fach(richtungs)wechsel nach Beginn des 4. Hochschulsemesters vorgenommen haben, können nicht gefördert werden. Maßgeblich bei der Prüfung ist die Einstufung in das Fachsemester im neuen Studiengang gemäß Immatrikulationsbescheinigung. Ein Fachwechsel im Masterstudium schließt eine Förderung ebenfalls aus.

Zweit-, Zusatz-, Weiterbildungs- oder Aufbaustudien können nicht gefördert werden. Ein vorher abgeschlossenes anderes Studium (Master/Diplom/Staatsexamen) führt zum Bewerbungsausschluss. Einzige Ausnahme gilt für Studierende im (max. 4-semestrigen) Studienabschnitt von Konzertexamen bzw. Solo- oder Meisterklasse (nicht aber für Studierende in einem zweiten Masterstudiengang), wenn dieses Ergänzungsstudium innerhalb von einem Jahr oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss des vorhergehenden Studienabschnitts aufgenommen wurde und sie in ihrem ersten Semester dieses Studiengangs vorgeschlagen werden.

Nur ein Studium in Vollzeit kann von der Studienstiftung gefördert werden, nicht jedoch Teilzeitstudiengänge. Für die Bewerbung gibt es keine formalen Altersgrenzen.

Vorgeschlagene müssen eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen oder die Vorgaben der §§ 8 Abs. 1 bis 3 oder 61 BAföG erfüllen. Kommen Sie aus einem Mitgliedstaat der EU, müssen Sie dauerhaft in Deutschland studieren und hier einen Abschluss anstreben, um zum Auswahlverfahren zugelassen zu werden. Die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 1 bis 3 BAföG erfüllen alle deutschen Staatsbürger:innen, in der Regel Bildungsinländer:innen sowie in Deutschland daueraufenthaltsberechtigte Personen; darüber hinaus auch anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte, die einen Anspruch auf BAföG haben; Geduldete jedoch erst nach einer 15-monatigen Wartefrist. Internationale Studierende können nur dann vorgeschlagen werden, wenn sie die Voraussetzungen gem. § 8 BAföG erfüllen (www.bafög.de/bafoeg/de/rechtsgrundlagen/allgemeine-verwaltungsvorschriften-zum-bafoeg-bafoeg-vwv/abschnitt-ii-persoenliche-voraussetzungen/zu-8-staatsangehoerigkeit/zu-8-staatsangehoerigkeit_node.html). Bei Studierenden aus Nicht-EU-Ländern benötigen wir unbedingt den Nachweis, dass sie die Voraussetzungen gem. § 8 BAföG erfüllen.

Der Vorschlag muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname; Geburtsdatum; Adresse, Telefon, E‑Mail; Studienfach; Angabe von Hochschul- und Fachsemesterzahl; Angabe und Dauer eventuell bereits zuvor studierter Fächer; Name und Gutachten der Hauptfachlehrer:innen; aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, ggf. Nachweis gem. § 8 BAföG (s.o.)

Hinweise zum Auswahlverfahren

Die hochschulinterne Vorauswahl im Wintersemester orientiert sich am Verfahren der Bundesauswahl und sollte aus dem Vorspiel/Vorsingen zur Beurteilung der künstlerischen Fähigkeiten und einem Gespräch mit der Kandidat:innen bestehen. Zur Durchführung dieses Gesprächs mag ein Hinweis auf die Satzung der Studienstiftung nützlich sein, in der es heißt: „Die Studienstiftung fördert die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit erwarten lassen; sie ist bestrebt, zu einem über die Berufsausbildung hinausgehenden umfassenden Studium hinzuführen.“

Wiederholungsvorschläge sollten nur dann erfolgen, wenn die Bewerber:innen klare Fortschritte gegenüber dem Vorjahr gemacht hat. Bewerber:innen, die bereits zweimal in der Endauswahl nicht erfolgreich waren, können nicht wieder in das Verfahren aufgenommen werden.

Programm der Vor- und Hauptauswahl:

  • Vorspielen bzw. Vorsingen dreier vorbereiteter Werke unterschiedlicher Stilepochen analog zur Bundesauswahl (Dauer max. 20 Minuten)
  • Allgemeines Auswahlgespräch (Dauer ca. 10-15 Minuten)

Hinweise zur Programmgestaltung für die Bundesauswahl

Instrumentalist:innen müssen komplette Werke – keine Einzelsätze – aus mindestens drei großen Stilepochen mehrerer Jahrhunderte (Renaissance; Barock; Klassik; Romantik inklusive Spätromantik und Impressionismus; Moderne/Neue Musik) vorbereiten. Darunter muss ein Werk dezidiert zeitgenössischer Musik (komponiert nach 1945; Werke etwa von Schostakowitsch und Prokofjew passen zwar zeitlich, sind aber stilistisch für diesen Bereich nicht geeignet) oder ein bedeutendes Werk aus dem Schaffen von Messiaen, Schönberg, Berg oder Webern sein. Entscheidend sind verschiedene Epochen, nicht lediglich Unterschiede in der Stilistik. Gewünscht wird eine musikalisch möglichst vielseitige Präsentation.

Bei Studierenden aus dem Bereich „Alte Musik“ sollten die Kompositionen ein stilistisch breit gefächertes Spektrum (möglichst) vom 16. bis 18. Jahrhundert abdecken.

Für Nicht-Pianist:innen (Ausnahme: Akkordeon, Gitarre, Mandoline, Harfe, Cembalo, Orgel und Schlagzeug, die auch ein rein solistisches Programm anbieten können) gilt zudem, dass das Programm ein Werk der Kammermusik enthalten muss (in der Regel aus der Sonatenliteratur).

Das Programm der Studierenden des Fachs Gesang muss die Bereiche Oper, Oratorium und Lied umfassen. Dabei müssen drei bis vier Epochen in mindestens drei Sprachen berücksichtigt werden, darunter Werke von Schönberg, Berg, Webern oder Kompositionen nach 1945.

Bei Kandidat:innen im Bereich Jazz/Rock/Popularmusik sollte das Programm Stücke aus mindestens drei unterschiedlichen Stilrichtungen umfassen, darunter dürfen selbstverständlich auch Eigenkompositionen sein.

WICHTIG für alle Studienrichtungen: Die der Kommission zur Auswahl angebotenen Programme sollten eine Dauer von mindestens 40-45 Minuten haben, auch wenn die reine Aufführungsdauer während des Auswahlverfahrens 20 Minuten nicht überschreiten wird.

Bei Studierenden der künstlerisch-pädagogischen Ausbildung (KPA/IP) folgt nach einem 15‑minütigen Vorspiel ein 15‑minütiges allgemeines Auswahlgespräch mit Schwerpunkt auf die praxisnahe pädagogische Ausbildung. Hier darf das Programm in seiner Länge auf die Vortragsdauer abgestimmt werden (Einzelsätze sind zulässig), wobei die Erwartung einer musikalisch möglichst vielseitigen Präsentation selbstverständlich bestehen bleibt.

Für Dirigentinnen und Dirigenten gliedert sich das Verfahren in folgende Teile:

  • Vorspiel auf dem Hauptinstrument (max. 5 Minuten) und Vom-Blatt-Spiel und/oder -Singen (ca. 10 Minuten)
  • Simulation einer Chor- bzw. Orchesterprobe mit einem von uns gestellten (Kammermusik-) Ensemble oder zwei Klavieren und/oder Arbeitsprobe mit Sängern vom Klavier aus. Das zu erarbeitende Stück wird (erst im September) vorher bekanntgegeben (ca. 20-25 Minuten).
  • Allgemeines Auswahlgespräch (ca. 10 Minuten)

Für Studierende der Elementaren Musikpädagogik/Rhythmik gliedert sich die Vorstellung vor der Auswahlkommission wie folgt:

  • Vorspiel bzw. Vorsingen eines vorbereiteten Werkes eigener Wahl und/oder einer Instrumental- oder Vokalimprovisation mit Vorlage eines max. einseitigen Improvisationskonzepts (ca. 10 Minuten)
  • 5-minütige (Bewegungs-) Performance zu einem frei gewählten Thema, in der Fertigkeiten im gestalterischen Umgang mit Stimme, Bewegung und elementarem Instrumentalspiel gezeigt werden
  • Allgemeines Auswahlgespräch mit Schwerpunkt auf die praxisnahe künstlerisch-pädagogische Ausbildung (Dauer ca. 15 Minuten)

Die Nichterfüllung dieser formalen Voraussetzungen kann zur automatischen Disqualifikation für das Verfahren ohne Vorspiel bzw. Vorsingen führen. Die Qualität des Vorspiels/Vorsingens kann das Fehlen einer geforderten Epoche nicht kompensieren.

Ansprechperson für das hochschulinterne Vorspiel sind die jeweiligen Vertrauensdozent:innen der Hochschule.

Kontakt

Programmleiter

Dr. Marcus Chr. Lippe
Telefon: +49 30 203 70 440
E-Mail: lippe(at)studienstiftung(dot)de

Mitarbeiterin

Janine Braun
Telefon: +49 30 203 70 660
E-Mail: janine.braun(at)studienstiftung(dot)de

Weitere Informationen

"Young Stars"-Konzerte

Die Studienstiftung bietet Stipendiatinnen und Stipendiaten die Möglichkeit, ein eigenes Konzert im Kammermusiksaal des Beethoven-Hauses zu bestreiten.» Mehr erfahren

Kompositionsresidenz

Die Studienstiftung vergibt fünfwöchige Residenzstipendien für junge Komponistinnen und Komponisten. » Mehr erfahren