Musik
Auswahlverfahren für Musikstudierende
Vorschlag und Vorauswahl
- Studierende können sich nicht selbst bewerben, sondern müssen vorgeschlagen werden. Vorschlagsberechtigt für die Musiker:innenauswahl der Studienstiftung sind ausschließlich die Leitungen der Musik- und Kirchenmusikhochschulen in Deutschland. Dem Vorschlag geht eine hochschulinterne Auswahl voraus, die von den Vertrauensdozent:innen der Studienstiftung vor Ort organisiert wird. Die hochschulinterne Vorauswahl besteht aus dem Vorspiel/Vorsingen zur Beurteilung der künstlerischen Fähigkeiten und einem Gespräch. Beide Teile – das Vorspiel bzw. das Vorsingen und das Gespräch – sind für die Vorschlagsentscheidung maßgeblich. Ausgewählt werden sollen Studierende, die neben der fachlichen Exzellenz über einen weiten Horizont über die Grenzen des Fachs hinaus verfügen und mit hoher Motivation, Beharrlichkeit und Zielstrebigkeit ihr Studium und ihre künstlerische Entwicklung verfolgen. Wir erwarten von den nominierten Studierenden gelebtes gesellschaftliches Engagement und ein breites Interessenspektrum.
Formale Voraussetzungen
- Die Förderung der Studienstiftung richtet sich grundsätzlich nach den Vorgaben des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).
- Gefördert werden können Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule, Kunst- und Musikhochschule).
- Förderfähig sind nur Vollzeitstudiengänge, keine Teilzeitstudiengänge.
- Es gibt keine Altersgrenze.
- Es müssen die Vorgaben der §§ 8 Abs. 1 bis 3 oder 61 BAföG erfüllt werden: Die Voraussetzungen nach §8 Abs. 1 bis 3 BAföG erfüllen neben deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in der Regel Studierende, die in Deutschland dauerhaft aufenthaltsberechtigt sind sowie zur Niederlassung berechtigte Personen; darüber hinaus zum Beispiel auch anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Geflüchtete, subsidiär Schutzberechtigte oder Geduldete nach einer 15-monatigen Wartefrist. Bei Studierenden aus Nicht-EU-Ländern benötigen wir unbedingt den Nachweis, dass sie die Voraussetzungen gem. § 8 BAföG erfüllen (www.bafög.de/bafoeg/de/rechtsgrundlagen/allgemeine-verwaltungsvorschriften-zum-bafoeg-bafoeg-vwv/abschnitt-ii-persoenliche-voraussetzungen/zu-8-staatsangehoerigkeit/zu-8-staatsangehoerigkeit_node.html). Wir bitten um Verständnis, dass gegebenenfalls eine Kopie des Aufenthaltstitels angefragt wird, um zu prüfen, ob die Nominierung formal zulässig ist.
- Studierende, die die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der EU oder eines EU-Beitrittskandidaten haben, aber nicht §§ 8 Abs. 1 bis 3 oder 61 BAföG, erfüllen, können vorgeschlagen werden, wenn Sie dauerhaft in Deutschland studieren und hier einen Abschluss anstreben. Dies gilt mittlerweile auch für Studierende aus der Ukraine und der Republik Moldau.
- Höchstsemesterzahl: Studierende am Ende des BA-Studiums können vorgeschlagen werden, wenn das Masterstudium angestrebt wird. Studierende in einem viersemestrigen Masterstudium müssen in ihrem ersten Mastersemester vorgeschlagen werden. Studierende in Staatsexamens-Studiengängen können bis zu drei Semester vor Ende der Regelstudienzeit vorgeschlagen werden. Es gilt die Fachsemesterzahl laut Immatrikulationsbescheinigung. Maßgeblich ist dabei weiterhin die übliche Regelstudienzeit des Studiengangs, nicht die aufgrund der COVID-19-Pandemie landesrechtlich erhöhte Regelstudienzeit. Individuelle Regelstudienzeiten dürfen zum Zeitpunkt des Vorschlags nicht zugrunde gelegt werden.
- Grundsätzlich gilt, dass eine Teilnahme am Auswahlverfahren möglich ist, wenn ein vorheriger Fachrichtungswechsel bis spätestens zu Beginn des fünften Hochschulsemesters vorgenommen wurde (also max. 4 Vorsemester in einem anderen Fach bis zum aktuellen künstlerischen Studium, für das jemand vorgeschlagen wird, studiert wurden). Studierende, die einen Fach(richtungs)wechsel nach Beginn des fünften Hochschulsemesters vorgenommen haben, können nicht gefördert werden. Maßgeblich bei der Prüfung ist die Einstufung in das Fachsemester im neuen Studiengang gemäß Immatrikulationsbescheinigung. Ein Fachwechsel im Masterstudium schließt eine Förderung ebenfalls aus.
- Studierende in einem Zusatz-, Weiterbildungs- oder Aufbaustudium, können nicht nominiert werden. Einzige Ausnahme gilt für Musikstudierende im (max. 4-semestrigen) Studienabschnitt von Konzertexamen bzw. Solo- oder Meisterklasse (nicht aber für Studierende in einem zweiten Masterstudiengang), wenn dieses Ergänzungsstudium innerhalb von einem Jahr oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss des vorhergehenden Studienabschnitts aufgenommen wurde und sie in ihrem ersten Semester dieses Studiengangs vorgeschlagen werden. Ein konsekutives Masterstudium, das auf ein abgeschlossenes Bachelorstudium folgt, zählt nicht als Zusatz-, Weiterbildungs- oder Aufbaustudium und ist grundsätzlich förderfähig, sofern es sich um das erste Masterstudium handelt und alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Wiederholungsvorschläge sollten nur dann erfolgen, wenn die Bewerber:innen klare Fortschritte gegenüber dem Vorjahr gemacht haben. Bewerber:innen, die bereits zweimal in der Endauswahl nicht erfolgreich waren, können nicht wieder in das Verfahren aufgenommen werden.
- ANDERE STIPENDIEN: Das Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes schließt eine gleichzeitige (finanzielle wie ideelle) Förderung durch das Deutschlandstipendium, ein Stipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) oder ein Stipendium der anderen vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt finanzierten Begabtenförderwerke aus. Der aktuelle Erhalt eines dieser Stipendien stellt jedoch keinen Hinderungsgrund für einen Vorschlag und eine nachfolgende Bewerbung dar. Im Fall einer Förderzusage durch die Studienstiftung sollte das Stipendium zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Aufnahmebescheid angetreten und damit die Mitgliedschaft in einem anderen Stipendienprogramm bzw. in einem anderen Förderwerk beendet werden.
- Der Vorschlag muss unbedingt folgende Angaben enthalten: Name, Vorname; Geburtsdatum; Adresse, Telefon, E‑Mail; Studienfach; aktueller Studienabschnitt (Bachelor, Master, Konzertexamen/Soloklasse); Studienziel (KA/KPA); Angabe von Hochschul- und Fachsemesterzahl; Angabe und Dauer eventuell bereits zuvor studierter Fächer; Name und Gutachten der Hauptfachlehrer:innen; aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, ggf. Nachweis gem. § 8 BAföG (s.o.)
Hinweise zum Auswahlverfahren
- Die hochschulinterne Vorauswahl im Wintersemester orientiert sich am Verfahren der Bundesauswahl und sollte aus dem Vorspiel/Vorsingen zur Beurteilung der künstlerischen Fähigkeiten und einem Gespräch mit der Kandidat:innen bestehen. Zur Durchführung dieses Gesprächs mag ein Hinweis auf die Satzung der Studienstiftung nützlich sein, in der es heißt: „Die Studienstiftung fördert die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit erwarten lassen; sie ist bestrebt, zu einem über die Berufsausbildung hinausgehenden umfassenden Studium hinzuführen.“
- Alle Vorgeschlagenen werden nach Prüfung der formalen Voraussetzungen zur Bundesauswahl eingeladen, die im September an einer gastgebenden Musikhochschule in Deutschland stattfindet. Eine unabhängige Auswahlkommission entscheidet auf der Basis eines Vorspiels/Vorsingens und eines Gesprächs über die Aufnahme.
- Kandidat:innen der Elementaren Musikpädagogik/Rhythmik stellen sich nach einem verkürzten musikalischen Vortag mit einer ca. fünfminütigen (Bewegungs-) Performance zu einem frei gewählten Thema vor, in der die eigenen Fertigkeiten im gestalterischen Umgang mit Stimme, Bewegung und elementarem Instrumentalspiel gezeigt werden sollen.
- Schulmusiker:innen und Musikpädagog:innen konkurrieren nicht mit Studierenden in der künstlerischen Ausbildung. Schulmusiker:innen werden nach ihrer Hochschulnominierung (wie Lehramtsstudierende generell) zu einem unserer bundesweiten „Auswahlverfahren für Fortgeschrittene“ eingeladen. Bei diesen Wochenendseminaren erfolgen keine erneuten Vorspiele oder Vorsingen (vgl. www.studienstiftung.de/infos-fuer-studierende-und-vorschlagende/bewerbung-und-auswahl/auswahl-fuer-studierende-an-universitaeten-und-hochschulen-fhhaw/auswahlverfahren-fuer-studierende-an-einer-hochschule-fh/haw). Die jeweilige Exzellenz im praktischen/musikalischen Bereich sehen wir mit der erfolgreichen Nominierung durch die Hochschulen als bereits erwiesen an. Die Präsentation vor einer Jury bei unserer zentralen Musiker:innenauswahl entfällt.
- Studierende der Kompositionsklassen können von den Hochschulleitungen ohne interne Vorauswahl gemeinsam mit den Hochschulnominierungen vorgeschlagen werden. Partituren von mindestens zwei Werken sowie Einspielungen und/oder Links zu Aufnahmen und Videos sind zusammen mit einem Vorschlagsgutachten über die besondere künstlerische Persönlichkeit und fachlich-künstlerische Exzellenz einzureichen.
Programm der Vor- und Hauptauswahl
- Vorspielen bzw. Vorsingen dreier vorbereiteter Werke unterschiedlicher Stilepochen analog zur Bundesauswahl (Dauer max. 20 Minuten)
- Allgemeines Auswahlgespräch (Dauer ca. 10-15 Minuten)
Hinweise zur Programmgestaltung für die Bundesauswahl
Instrumentalist:innen müssen komplette Werke – keine Einzelsätze – aus mindestens drei großen Stilepochen mehrerer Jahrhunderte (Renaissance; Barock; Klassik; Romantik inklusive Spätromantik und Impressionismus; Moderne/Neue Musik) vorbereiten. Darunter muss ein Werk dezidiert zeitgenössischer Musik (gerne aus dem 21. Jahrhundert, auf jeden Fall aber komponiert nach 1945; Werke etwa von Schostakowitsch und Prokofjew etc. passen daher mitunter zwar zeitlich, sind aber stilistisch für diesen Bereich keinesfalls geeignet) oder ein bedeutendes Werk aus dem Schaffen von Messiaen, Schönberg, Berg oder Webern sein. Entscheidend sind verschiedene Epochen, nicht lediglich Unterschiede in der Stilistik. Gewünscht wird eine musikalisch möglichst vielseitige Präsentation.
Bei Studierenden aus dem Bereich „Alte Musik“ sollten die Kompositionen ein stilistisch breit gefächertes Spektrum (möglichst) vom 16. bis 18. Jahrhundert abdecken.
Für Nicht-Pianist:innen (Ausnahme: Akkordeon, Gitarre, Mandoline, Harfe, Cembalo, Orgel und Schlagzeug, die auch ein rein solistisches Programm anbieten können) gilt zudem, dass das Programm ein Werk der Kammermusik enthalten muss (in der Regel aus der Sonatenliteratur).
Das Programm der Studierenden des Fachs Gesang muss die Bereiche Oper, Oratorium und Lied umfassen. Dabei müssen drei bis vier Epochen in mindestens drei Sprachen berücksichtigt werden, darunter Werke von Schönberg, Berg, Webern oder Kompositionen nach 1945.
Bei Kandidat:innen im Bereich Jazz/Rock/Popularmusik sollte das Programm Stücke aus mindestens drei unterschiedlichen Stilrichtungen umfassen, darunter dürfen selbstverständlich auch Eigenkompositionen sein.
WICHTIG für alle Studienrichtungen: Die der Kommission zur Auswahl angebotenen Programme sollten eine Dauer von mindestens 45 Minuten haben, auch wenn die reine Aufführungsdauer während des Auswahlverfahrens 20 Minuten nicht überschreiten wird.
Bei Studierenden der künstlerisch-pädagogischen Ausbildung (KPA/IP) folgt nach einem 15‑minütigen Vorspiel ein 15‑minütiges allgemeines Auswahlgespräch mit Schwerpunkt auf die praxisnahe pädagogische Ausbildung. Hier darf das Programm in seiner Länge auf die Vortragsdauer abgestimmt werden (Einzelsätze sind zulässig), wobei die Erwartung einer musikalisch möglichst vielseitigen Präsentation selbstverständlich bestehen bleibt.
Für Dirigentinnen und Dirigenten gliedert sich das Verfahren in folgende Teile:
- Vorspiel auf dem Hauptinstrument (max. 5 Minuten) und Vom-Blatt-Spiel und/oder -Singen (ca. 10 Minuten)
- Simulation einer Chor- bzw. Orchesterprobe mit einem von uns gestellten (Kammermusik-) Ensemble oder zwei Klavieren und/oder Arbeitsprobe mit Sängern vom Klavier aus. Das zu erarbeitende Stück wird (erst im September) vorher bekanntgegeben (ca. 20-25 Minuten).
- Allgemeines Auswahlgespräch (ca. 10 Minuten)
Für Studierende der Elementaren Musikpädagogik/Rhythmik gliedert sich die Vorstellung vor der Auswahlkommission wie folgt:
- Vorspiel bzw. Vorsingen eines vorbereiteten Werkes eigener Wahl und/oder einer Instrumental- oder Vokalimprovisation mit Vorlage eines max. einseitigen Improvisationskonzepts (ca. 10 Minuten)
- 5-minütige (Bewegungs-) Performance zu einem frei gewählten Thema, in der Fertigkeiten im gestalterischen Umgang mit Stimme, Bewegung und elementarem Instrumentalspiel gezeigt werden
- Allgemeines Auswahlgespräch mit Schwerpunkt auf die praxisnahe künstlerisch-pädagogische Ausbildung (Dauer ca. 15 Minuten)
Die Nichterfüllung dieser formalen Voraussetzungen kann zur automatischen Disqualifikation für das Verfahren ohne Vorspiel bzw. Vorsingen führen. Die Qualität des Vorspiels/Vorsingens kann das Fehlen einer geforderten Epoche nicht kompensieren.
Ansprechperson für das hochschulinterne Vorspiel sind die jeweiligen Vertrauensdozent:innen der Hochschule.
Kontakt
Programmleiter
Dr. Marcus Chr. Lippe
Telefon: +49 30 203 70 440
E-Mail: lippe(at)studienstiftung(dot)de
Mitarbeiterin
Janine Braun
Telefon: +49 30 203 70 660
E-Mail: janine.braun(at)studienstiftung(dot)de



