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Finanzielle Förderung
Alle Geförderten erhalten eine monatliche Studienkostenpauschale von 300 Euro. Zusätzlich können sie, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, ein Lebenshaltungsstipendium von monatlich bis zu 855 Euro beziehen. Dies gilt auch für Studienanfänger im Ausland. Außerdem können Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung gewährt werden, wenn die Geförderten nicht über ihre Eltern krankenversichert sind. Geförderte mit Kind werden durch einen Familienzuschlag und eine Kinderbetreuungspauschale zusätzlich gefördert. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden. Auf der von der Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke betriebenen Seite Stipendium Plus finden Sie eine Übersicht über die finanzielle Förderung. Hier können Sie die Höhe des Promotionsstipendiums nachlesen.