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FAQs - Bewerbung und Auswahl

Hier finden Sie die FAQs rund um das Bewerbungs- und Auswahlverfahren für wissenschaftliche Fächer.

Bitte beachten Sie, dass die konkrete, für Sie gültige Antwort bei einigen Fragen davon abhängen kann, welchem Auswahlverfahren Sie zugeteilt werden bzw. wurden. Wir unterscheiden die folgenden Auswahlverfahren:

Studienanfängerinnen und Studienanfänger (1. oder 2. Fachsemester), die an einer Universität studieren und für die Aufnahme in die Studienstiftung vorgeschlagen wurden.

Studierende ab dem 3. Fachsemester, die für die Aufnahme in die Studienstiftung vorgeschlagen wurden und an einer Universität studieren.

Studierende, die an einer Fachhochschule (hierzu zählen z. B. auch Duale Hochschulen oder Hochschulen für öffentliche Verwaltung) oder einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften studieren (sowohl Anfänger als auch Fortgeschrittene).

Studienanfängerinnen und Studienanfänger (1. oder 2. Fachsemester), die nicht zur Aufnahme in die Studienstiftung vorgeschlagen wurden, sondern den Zugangsweg der Selbstbewerbung über den Auswahltest wahrnehmen.

 

Fragen zum Vorschlag

Von wem kann ich vorgeschlagen werden?

Folgende Personen oder Institutionen können für ein Stipendium der Studienstiftung vorschlagen:
Schulleitungen, Personen aus der Hochschullehre, Prüfungsämter der Hochschulen, Kooperationspartner und Schülerwettbewerbe, Alumni. Studierende im ersten oder zweiten Fachsemester können sich über unseren Auswahltest selbst um ein Stipendium bewerben. Für künstlerische bzw. gestalterische Studiengänge gibt es ein gesondertes Vorschlagsprozedere und Auswahlverfahren.

Wie lange ist mein Vorschlag gültig?

Der Vorschlag durch eine Schulleitung hat grundsätzlich eine Gültigkeit von drei Jahren, allerdings erwarten wir Ihre Bewerbung im Kalenderjahr Ihres Studienbeginns bis Ende September/Anfang Oktober. Das genaue Datum für das laufende Kalenderjahr finden Sie auf unserer Bewerbungsseite. Die Zugangsdaten haben Sie per Post erhalten.

Vorschläge von Seiten der Hochschulen (Prüfungsamtsvorschläge sowie Vorschläge von Personen aus der Hochschullehre) haben eine Gültigkeit von einem Jahr. Innerhalb dieses Jahres muss die vollständige Bewerbung eingereicht werden.

Ich studiere an einer Kunsthochschule, Musikhochschule oder Fachhochschule in den Fachbereichen Bildende oder Darstellende Kunst, Design, Film oder Musik/Komposition. Kann ich trotzdem am Bewerbungsverfahren teilnehmen?

Die hier aufgeführten FAQs beziehen sich auf wissenschaftliche Fächer. Für Studierende an Kunst- und Musikhochschulen sowie Fachhochschulen in den Bereichen Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Design und Film sowie Musik gibt es spezifische Wege in die Studienstiftung.

Eine Besonderheit bilden Lehramtsstudierende künstlerischer und musikalischer Fächer: Hier prüfen wir, ob der Schwerpunkt im Studium ein theoretischer bzw. pädagogischer ist. Ist dies der Fall, dürfen Sie in der Regel am regulären Auswahlverfahren für wissenschaftliche Fächer teilnehmen. Bei einem künstlerischen Schwerpunkt gelten die oben aufgeführten Zugangswege.

Wenn Sie am Auswahlverfahren mit Auswahltest teilnehmen möchten und ein wissenschaftliches Fach an einer Kunst- oder Musikhochschule studieren, beachten Sie bitte zusätzlich den Punkt „Besonderheiten bei der Selbstbewerbung mit Auswahltest“.

Ich habe bereits an einem Auswahlseminar teilgenommen und wurde nicht in die Förderung aufgenommen. Kann ich erneut vorgeschlagen werden?

Ja, Sie können erneut für unsere Förderung vorgeschlagen werden. Über welchen Vorschlagsweg der erneute Vorschlag erfolgen kann, hängt davon ab, über welchen Weg Sie bereits am Auswahlverfahren teilgenommen haben und in welchem Semester Sie sich befinden:

Ein erneuter Vorschlag durch die eigene Schulleitung ist nicht möglich. Auch nach einer Selbstbewerbung mit Teilnahme am Auswahltest können Sie sich nicht erneut selbst bewerben. Ein erneuter Vorschlag zu einem späteren Zeitpunkt durch das Prüfungsamt oder durch eine Person aus der Hochschullehre ist jedoch möglich.

Sofern Sie vom Prüfungsamt vorgeschlagen wurden, kann ein erneuter Vorschlag durch eine Person aus der Hochschullehre erfolgen.

Für den Fall, dass Sie von einer Person aus der Hochschullehre vorgeschlagen wurden, können Sie erneut durch das Prüfungsamt vorgeschlagen werden, sofern Sie sich im 3. oder 4. Fachsemester befinden. Auch ein erneuter Vorschlag durch eine Person aus der Hochschullehre ist möglich. 

Bitte beachten Sie jedoch, dass zwischen der Teilnahme an zwei Auswahlseminaren mindestens ein Jahr vergehen muss – der erneute Vorschlag und die erneute Bewerbung können jedoch bereits früher erfolgen. Die Ablehnungsentscheidung nach Ihrem ersten Auswahlseminar wird Ihnen bei einer erneuten Teilnahme am Auswahlverfahren selbstverständlich nicht negativ angelastet.

Ich studiere parallel in zwei Studiengängen, kann ich aus beiden Studiengängen für ein Stipendium vorgeschlagen werden?

Studierende können in parallel studierten Bachelor- und Staatsexamensstudiengängen grundsätzlich aus beiden Fächern vorgeschlagen werden, wenn diese zeitgleich aufgenommen wurden. Wenn der zweite Studiengang erst später hinzugenommen wurde, gelten folgende Regelungen:

  • Für Studierende, die im Sommersemester 2024 höchstens im vierten Hochschulsemester waren oder noch nicht studiert haben, gilt: Studierende, die spätestens nach dem 4. Hochschulsemester den zweiten Studiengang hinzugenommen haben, können auch aus dem zweiten Studiengang vorgeschlagen werden.
  • Für Studierende, die im Sommersemester 2024 mindestens im fünften Hochschulsemester waren, gilt: Studierende, die spätestens nach dem 3. Hochschulsemester den zweiten Studiengang hinzugenommen haben, können auch aus dem zweiten Studiengang vorgeschlagen werden.

Wenn der zweite Studiengang später als oben aufgeführt hinzugenommen wurde, entspricht dies einem späten Fachwechsel. Ein Vorschlag aus dem zweiten Studiengang und eine Teilnahme am Auswahlverfahren sind deshalb nicht möglich. Bei parallel studierten Masterstudiengängen ist ein Vorschlag nur im 1. Fachsemester des zuerst begonnen Masterstudiums möglich.

Ist ein Vorschlag in der Pause zwischen Bachelor- und Masterstudium möglich?

Ja, Sie können auch während einer Unterbrechung zwischen Bachelor- und Masterstudium vorgeschlagen werden. Allerdings darf das Bachelorstudium (Datum des Zeugnisses) zum Zeitpunkt des Vorschlags nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Auch die Teilnahme am Auswahlverfahren ist bereits während der Pause zwischen Bachelor- und Masterstudium möglich. Bei einer Aufnahme in die Förderung würde diese solange ruhen, bis Sie das Masterstudium beginnen.

Ich studiere bereits im Master. Kann ich mich noch für eine Förderung vorschlagen lassen?

Dies hängt vom Fortschritt Ihres Masterstudiums ab. Informationen zu Vorschlägen im Masterstudium finden Sie unter www.studienstiftung.de/infos-fuer-studierende-und-vorschlagende/hochschullehrende.

Fragen zu den Bewerbungsvoraussetzungen

Zum Zeitpunkt des Bewerbungsverfahrens bin ich minderjährig. Was bedeutet das für mich?

Bitte lassen Sie Ihre Erziehungsberechtigten die Erklärung für Minderjährige ausfüllen und unterzeichnen. Das entsprechende Formblatt finden Sie auf der Bewerbungsseite. Die Zugangsdaten zur Bewerbungsseite erhalten Sie von uns mit der Aufforderung zur Bewerbung. Bitte vergessen Sie nicht, die unterschriebene Erklärung Ihren Bewerbungsunterlagen hinzuzufügen. Andernfalls können wir Sie nicht in unser Auswahlverfahren einbeziehen.

Gibt es eine Altersgrenze für einen Vorschlag oder eine Bewerbung?

Nein.

Darf ich auch am Bewerbungsverfahren teilnehmen, wenn ich nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitze?

Sofern Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, können Sie am Auswahlverfahren teilnehmen.

Ich studiere im Ausland. Kann ich trotzdem am Bewerbungsverfahren teilnehmen?

Sofern Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, können Sie am Auswahlverfahren teilnehmen.

Ich besitze die deutsche Staatsangehörigkeit, aber keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung, sondern einen gleichwertigen ausländischen Schulabschluss oder ein „International Baccalaureate Diploma“ (IB). Kann ich am Auswahlverfahren teilnehmen?

Sofern Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, können Sie am Auswahlverfahren teilnehmen.

Wenn Sie am Auswahlverfahren mit Auswahltest teilnehmen möchten, aber im Ausland studieren und keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, beachten Sie bitte zusätzlich den Punkt „Besonderheiten bei der Selbstbewerbung mit Auswahltest“.

Ich überlege, mein Studienfach zu wechseln bzw. habe es schon getan. Kann ich trotzdem am Auswahlverfahren teilnehmen?

Das hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt Sie das Studienfach gewechselt haben bzw. wechseln wollen. Infolge einer entsprechenden Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) im Juli 2024, an dem sich die Zulassungs- und Förderkriterien der Studienstiftung orientieren, gelten je nach Ihrer Hochschulsemesterzahl ab sofort folgende Regelungen: 

  • Für Studierende, die im Sommersemester 2024 höchstens im vierten Hochschulsemester waren oder noch nicht studiert haben, gilt: Erfolgt ein Fachwechsel bis zum Beginn des fünften Hochschulsemesters, ist die Teilnahme am Bewerbungsverfahren möglich. Studierende, die einen Fachwechsel nach Beginn des fünften Hochschulsemesters vorgenommen haben, können i. d. R. nicht gefördert werden. 
  • Für Studierende, die im Sommersemester 2024 mindestens im fünften Hochschulsemester waren, gilt: Eine Zulassung zum Auswahlverfahren ist möglich, wenn der Fachwechsel bis zum Beginn des vierten Hochschulsemesters erfolgt ist. Studierende, die einen Fachwechsel nach Beginn des vierten Hochschulsemesters vorgenommen haben, können i. d. R. nicht gefördert werden. 

Ausnahmen sind ggf. möglich, wenn Sie bei einem Fachwechsel in ein höheres Fachsemester eingestuft wurden. Wir prüfen in solchen Fällen, ob eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren trotz des späten Fachwechsels möglich ist. Maßgeblich bei der Prüfung ist die Einstufung in das Fachsemester im neuen Studiengang gemäß Immatrikulationsbescheinigung. Ein Fachwechsel im Masterstudium schließt eine Förderung aus. Ausgenommen von diesen Regeln sind Fachwechsel aus einem unabweisbaren Grund nach §7 Abs. 3 BAföG

Ich habe mich nur aus formalen Gründen eingeschrieben (Parkstudium). Soll ich mich trotzdem jetzt schon bewerben?

Sofern Sie sich in ein Erststudium nur aus formalen Gründen eingeschrieben haben, müssen Sie sich auf jeden Fall spätestens in Ihrem ersten Fachsemester nach dem Fachrichtungswechsel bewerben. Grundsätzlich erwarten wir von allen Geförderten, dass sie ordentlich in Vollzeit studieren (durchschnittlich ca. 30 ECTS pro Semester) und ihr Studium ernsthaft mit Blick auf den angestrebten Studienabschluss verfolgen. Ein nicht ordentlich geführtes Studium wird nicht gefördert. Ein Fachrichtungswechsel ist bis zum Beginn des fünften Hochschulsemesters möglich (s. vorherige Frage). 

Was ist ein Zweitstudium?

Bei einem Zweitstudium handelt es sich um ein weiteres grundständiges Studium, das nach dem erfolgreichen Abschluss eines ersten Studiums aufgenommen wird. Wenn Sie z.B. nach einem Bachelorstudium im Fach Biologie ein Medizinstudium aufnehmen, handelt es sich bei dem Medizinstudium um ein Zweitstudium. Setzen Sie Ihr Studium hingegen mit einem vertiefenden Masterstudium im Fach Biologie fort, zählt dies nicht als Zweitstudium. Eine Bewerbung zur Förderung eines Zweitstudiums ist ausgeschlossen.

Ich werde die Regelstudienzeit meines Studiums überschreiten. Steht das einer Bewerbung im Wege?

Eine Überschreitung der Regelstudienzeit steht einer Bewerbung nicht grundsätzlich im Wege. Bitte fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen eine Begründung für die Verzögerung des Studienabschlusses bei.

Ich studiere momentan in Teilzeit. Ist eine Bewerbung möglich?

Nein, die Studienstiftung fördert lediglich ein Vollzeitstudium. Sobald Sie vom Teilzeit- ins Vollzeitstudium wechseln, können Sie aber wieder vorgeschlagen werden.

Ich studiere dual. Ist dies mit einem Stipendium der Studienstiftung vereinbar?

Duale Studiengänge können in der Regel durch die Studienstiftung gefördert werden, wenn diese in Vollzeit an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, zu denen beispielsweise auch die DHBW zählt, absolviert werden. Einen Nachweis über die Studienform (Vollzeit vs. Teilzeit/berufsbegleitend) stellt Ihnen Ihre Hochschule in der Regel in Form einer Immatrikulationsbescheinigung nach BAföG §9 aus.

Ich habe ein Orientierungsstudium begonnen. Hat dies Einfluss auf den Bewerbungszeitpunkt im Auswahlverfahren für Studienanfänger*innen bzw. für die Anmeldung zum Auswahltest?

Sofern Sie ein nicht-BAföG-fähiges Orientierungsstudium absolvieren (z.B. Leibniz Kolleg Tübingen oder Salem-Kolleg), können Sie erst mit der Aufnahme eines BAföG-fähigen Studiums am Auswahlverfahren teilnehmen.

Wenn Sie ein BAföG-fähiges Orientierungsstudium (z.B. „Studium Naturale“, TU München, oder „EinS@FU“, FU Berlin) absolvieren, sollten Sie am Auswahlverfahren teilnehmen. Dies gilt auch, wenn Sie die „Classe Préparatoire aux Grandes Écoles“ in Frankreich besuchen.

Bitte beachten Sie, dass wir im Auswahlverfahren für Studienanfänger*innen in BAföG-fähigen Orientierungsstudiengängen Ihre Bewerbung bis Ende September/Anfang Oktober im Kalenderjahr Ihres Studienbeginns erwarten. Das genaue Datum für das laufende Kalenderjahr finden Sie in unserem Bewerberportal.

Die Anmeldung zum Auswahltest muss im ersten Fachsemester (bei Studienbeginn zum Wintersemester) oder im zweiten Fachsemester (bei Studienbeginn zum Sommersemester) eines BAföG-fähigen Orientierungsstudiums erfolgen.

Ich studiere an einer Fernuniversität. Kann ich am Auswahlverfahren teilnehmen?

Ein Fernstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule kann gefördert werden, sofern es sich um ein Vollzeitstudium handelt und Sie die sonstigen Voraussetzungen für die Förderung erfüllen. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie das Studium in Teilzeit oder berufsbegleitend absolvieren.

Ich studiere an einer Hochschule (des Bundes) für öffentliche Verwaltung. Kann ich am Bewerbungsverfahren teilnehmen?

Personen, die an einer Hochschule (des Bundes) für öffentliche Verwaltung in Vollzeit studieren und im Rahmen ihrer Ausbildung Bezüge erhalten, können am Auswahlverfahren teilnehmen. Im Falle einer Aufnahme wäre allerdings nur eine ideelle Förderung, nicht aber eine finanzielle Förderung, möglich.

Ich studiere an der Universität der Bundeswehr München oder an der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr Hamburg. Kann ich am Bewerbungsverfahren teilnehmen?

Wenn Sie an einer der beiden Universitäten der Bundeswehr im Rahmen einer Offizierslaufbahn in Vollzeit studieren, können Sie sich bewerben. Im Falle einer Aufnahme wäre allerdings nur eine ideelle Förderung, nicht aber eine finanzielle Förderung, möglich.

Als zivil Studierende an den Universitäten der Bundeswehr können Sie im Falle einer Aufnahme die ideelle und ggf. auch eine finanzielle Förderung erhalten.

Ich werde bereits durch das Deutschlandstipendium oder von einem anderen Begabtenförderwerk gefördert bzw. befinde mich im Bewerbungsprozess. Kann ich trotzdem am Bewerbungsverfahren teilnehmen?

Informationen zur Vereinbarkeit verschiedener Stipendienprogramme finden Sie auf unserer Homepage.

Ich wurde für das Max Weber-Programm vorgeschlagen oder werde bereits im Rahmen des Programms gefördert. Kann ich trotzdem am Bewerbungsverfahren teilnehmen?

Ja, Sie können am Bewerbungsverfahren der Studienstiftung teilnehmen, auch wenn Sie Aussicht auf eine Förderung im Max Weber-Programm haben oder bereits im Rahmen des Max Weber-Programms gefördert werden. Da Max Weber-Geförderte nicht automatisch Geförderte der Studienstiftung sind, können Sie so Ihr Netzwerk erweitern und am Bildungsprogramm beider Institutionen teilnehmen. Eine Doppelförderung durch das Max Weber-Programm und die Studienstiftung ist also möglich.

Ich bin nicht sicher, ob mein soziales Engagement ausreichend ist. Ab wann ergibt eine Bewerbung Sinn?

Für die Auswahlkommission ist es wichtig zu sehen, dass Sie sich neben dem Studium über Ihre eigenen Belange hinaus einsetzen, sei es in einer Interessensvertretung wie einer Fachschaft, einer Partei oder einem Studierendenparlament, sei es als Trainer*in oder bei der Pflege von Familienangehörigen (um einige Beispiele zu nennen).

Welche Rolle spielt meine Abiturnote für das Auswahlverfahren?

Die Abiturnote spielt im Auswahlverfahren selbst keine Rolle. Wenn Sie erfolgreich vorgeschlagen wurden und die formalen Voraussetzungen erfüllen, werden wir Sie zu einem Auswahlseminar einladen, unabhängig von Ihrer Abiturnote.

Ich wurde in meinem letzten Bachelorsemester vorgeschlagen. Ergibt eine Bewerbung jetzt noch Sinn?

Ja, denn unsere Förderzusage gilt im Falle einer Aufnahme nach dem vollständig abgeschlossenen vierten Fachsemester auch für ein späteres Masterstudium. Wenn Sie nach Ihrem Bachelorabschluss innerhalb von drei Jahren ein Masterstudium (in Vollzeit, an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule) aufnehmen, können wir Sie in der Regel in diesem Studium fördern. Auch wenn Sie planen, Ihr Studium nach dem Bachelorabschluss zu beenden, könnten Sie im Falle einer Aufnahme in die Förderung noch bis zum Ende des Kalenderjahres unser Bildungsangebot nutzen.

Fragen zur Bewerbung

Was passiert mit meinen Bewerbungsunterlagen und personenbezogenen Daten?

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden Ihre Bewerbungsunterlagen den Mitarbeitenden der Auswahlabteilung der Studienstiftung und auch den Mitgliedern unserer Auswahlkommission als digitale Akte für das Auswahlseminar zur Verfügung gestellt. Alle Beteiligten behandeln diese Unterlagen vertraulich und haben eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet.

Sollten Sie nach dem Auswahlseminar keine Förderzusage erhalten, werden Ihre Bewerbungsunterlagen nach Ablauf von 15 Monaten vernichtet. Über die Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten werden Sie im Zusammenhang mit dem Download Ihrer Bewerbungsunterlagen informiert und um Ihre Zustimmung gebeten.

Zu welchem Zeitpunkt muss ich mich bewerben, wenn ich von meiner Schulleitung vorgeschlagen wurde?

Wir erwarten Ihre Bewerbung im Kalenderjahr Ihres Studienbeginns bis Ende September/Anfang Oktober. Das genaue Datum für das laufende Kalenderjahr finden Sie auf unserer Bewerbungsseite. Die Zugangsdaten haben Sie per Post erhalten. Sie müssen sich auf jeden Fall spätestens in Ihrem ersten (bei Studienbeginn im Sommersemester: spätestens in Ihrem zweiten) Fachsemester bewerben.

Was ist im Bewerbungsbogen mit „Studiengang“ und „Studienfächern“ gemeint?

Im Feld „Studiengang“ tragen Sie bitte den Namen Ihres Studiengangs ein, wie er auf Ihrer Immatrikulationsbescheinigung angegeben ist (z.B. Bachelor Soziale Arbeit). Im Feld „Studienfächer“ können Sie dann einzelne Fächer spezifizieren (z.B. Hauptfach Soziale Arbeit, Nebenfach Kulturarbeit).

Was ist der Unterschied zwischen Hochschulsemestern und Fachsemestern?

Mit Hochschulsemestern ist die Anzahl der Semester gemeint, die Sie insgesamt an einer Hochschule eingeschrieben waren. Die Anzahl der Fachsemester bezieht sich auf die Semester, die Sie in Ihrem aktuellen Studiengang eingeschrieben sind. Wenn Sie zum Beispiel nach zwei Semestern Elektrotechnik zum Fach Maschinenbau gewechselt haben und sich dort im 5. Semester befinden, beträgt die Zahl Ihrer Hochschulsemester 7, die Zahl Ihrer Fachsemester hingegen 5.

Was ist im Bewerbungsbogen mit „Reifezeugnis“ bzw. „Hochschulreife“ gemeint?

Hierbei handelt es sich um eine Urkunde Ihrer Hochschulreife, die Sie zum Studium an einer Hochschule in Deutschland berechtigt. Beispiele sind das Abiturzeugnis, das Zeugnis über die Fachhochschulreife, die Matura oder das International Baccalaureate Diploma (IB).

Was soll ich im Bewerbungsbogen unter „Bisheriger Studienverlauf“ eintragen?

Bitte tragen Sie hier sämtliche Hochschulsemester ein, die Sie seit Erhalt Ihrer Hochschulreife an einer Universität oder einer Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften verbracht haben. Hierzu zählen auch Semester, die Sie in einem anderen Fach als dem aktuellen studiert haben, sowie Semester, die Sie an einer Hochschule im Ausland verbracht haben. Sollte der Platz auf dem Bewerbungsbogen nicht ausreichen, schreiben Sie bitte auf einem separaten Blatt weiter.

Allgemeine Fragen zum Auswahlseminar

Nach welchen Kriterien wird ausgewählt?

Informationen zu den Auswahlkriterien finden Sie auf unserer Homepage.

Wie hoch sind die Aufnahmechancen?

Auf unseren Auswahlseminaren gibt es keine feste Aufnahmequote, Sie stehen also nicht in direkter Konkurrenz zu den anderen Bewerberinnen und Bewerbern.

Ich habe noch keine Einladung zum Auswahlseminar erhalten. Muss ich mir Sorgen machen?

Nachdem Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist und geprüft wurde, versuchen wir Sie so schnell wie möglich zu einem Auswahlseminar einzuladen. Angesichts der Vielzahl an Bewerbungen kann es dennoch etwas dauern, bis Sie eine Einladung erhalten.

Was gilt als Absagegrund, wenn ich an meinem vorgesehenen Auswahlseminar nicht teilnehmen kann?

Wir gehen davon aus, dass Sie unsere Einladung zum Auswahlseminar am genannten Termin wahrnehmen können; in begründeten Ausnahmefällen (etwa im Krankheitsfall oder einem nachweislich nicht verschiebbaren Prüfungstermin am Samstag oder Sonntag des Auswahlwochenendes) bemühen wir uns um einen Ausweichtermin. Wenn Ihre Prüfungen in der darauffolgenden Woche – nach dem Auswahlwochenende – stattfinden, gilt dies nicht als Entschuldigung für eine Nicht-Teilnahme. Ein zweiter Termin zu einem Auswahlseminar wird Ihnen nur unter Vorlage eines ärztlichen Attests bzw. eines Nachweises über die am Samstag oder Sonntag stattfindende Prüfung gegeben. Wir bitten um Verständnis, dass wir nur in so begründeten Ausnahmefällen zu einem zweiten Termin einladen können.

Wie ist der zeitliche Rahmen eines Auswahlseminars?

Die Auswahlseminare finden immer an einem Wochenende statt. Sie beginnen am Freitagabend und enden am Sonntagnachmittag. Genauere Informationen zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn.

Darf ich die Kommissionsmitglieder kontaktieren, beispielsweise um aktualisierte Bewerbungsunterlagen einzureichen oder Feedback zu erhalten?

Wir bitten Sie ausdrücklich, die Kommissionsmitglieder weder vor noch nach dem Auswahlseminar zu kontaktieren. Ein Verstoß kann dazu führen, dass Sie (auch nachträglich) vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden. Alle relevanten Informationen zum Auswahlseminar werden Ihnen vor dem Seminar und/oder im Rahmen der Begrüßungsveranstaltung mitgeteilt, sodass eine vorherige Kontaktaufnahme zu den Kommissionsmitgliedern nicht notwendig sein wird.

Sollten Sie im Vorfeld des Auswahlseminars ein dringendes Anliegen haben, welches nicht durch unsere FAQs oder die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen beantwortet wird, wenden Sie sich bitte per E-Mail an diejenige Ansprechperson, die Ihnen in unserem Anschreiben genannt wurde. Bitte beachten Sie, dass auch die Studienstiftung Ihnen kein persönliches Feedback zu Ihrer Leistung auf dem Auswahlseminar geben kann und wird.

Kann ich die Kontaktdaten der anderen Bewerberinnen und Bewerber in meiner Gruppe bekommen, um mich bereits vor dem Seminar mit diesen auszutauschen?

Nein, dies ist aus datenschutzrechtlichen Gründen und aus Gründen der Verfahrensgerechtigkeit nicht möglich.

Sind meine Daten während des Auswahlseminars geschützt?

Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Hinweise zum Datenschutz:

https://www.studienstiftung.de/datenschutz/

Darf ich Gespräche mitschneiden, um sie mir im Nachhinein noch einmal anzuhören oder auch anderen Personen vorzuspielen?

Nein. Audiomitschnitte, Fotografien, Videoaufnahmen oder vergleichbare Aufnahmen von Teilen des Auswahlseminars sind verboten, führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren und können strafrechtliche Konsequenzen haben.

Welche Hilfsmittel sind für meinen Vortrag erlaubt?

Bei Ihrem Vortrag sind keine computergestützten Präsentationen erlaubt. Auch wird das Teilen des Bildschirms über die Videokonferenzsoftware Zoom bei digitalen Auswahlseminaren nicht gestattet sein. Bitte bereiten Sie daher keine Präsentationen über PowerPoint o.Ä. vor. Selbstverständlich dürfen Sie jedoch bei Ihrem Vortrag einen Notizzettel verwenden.

Kann ich meine Gespräche auch auf Englisch führen und/oder den Vortrag in der Gruppenrunde auf Englisch halten?

Die Seminarsprache ist Deutsch. Bei einem nachvollziehbaren und begründeten Antrag (spätestens vier Wochen vor Ihrem Auswahlseminar) bemühen wir uns, dass Sie Einzelgespräche auf Englisch führen und auch den eigenen Vortrag in der Gruppenrunde auf Englisch halten können. Die sich an die Vorträge anschließenden Diskussionen in allen Gruppenrunden finden auf Deutsch statt, lediglich eigene Wortbeiträge des Antragsstellers / der Antragstellerin können in Englisch erfolgen.

Werde ich während des Auswahlwochenendes Zeit zum Lernen haben?

Im Laufe des Seminarwochenendes haben Sie neben einer Begrüßungs- und Informationsveranstaltung etwa acht halbstündige Termine. Das Programm auf dem Auswahlseminar lässt Ihnen also zwischendurch genügend Zeit, um sich zum Lernen zurückzuziehen. Bitte halten Sie sich jedoch grundsätzlich das gesamte Wochenende frei, da es in seltenen Fällen zu notwendigen Verschiebungen von Gesprächsterminen kommen kann.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich besonderen Unterstützungsbedarf habe und/oder auf Hilfsmittel, einen Nachteilsausgleich oder Ähnliches angewiesen bin?

Sofern Sie bei der Bewältigung des Auswahlseminars mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, möchten wir Sie darum bitten, sich frühzeitig bei uns zu melden (nachteilsausgleich@studienstiftung.de). Wir werden uns dann gemeinsam darum bemühen, für Sie eine individuelle Lösung zu finden, sodass Sie möglichst ohne Hindernisse an einem Auswahlseminar teilnehmen können.

Ich habe das Gefühl, dass mir während des Auswahlseminars Unrecht widerfahren ist. An wen kann ich mich wenden?

Sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie bei einem Ihrer Auswahlgespräche nicht fair behandelt wurden, wenden Sie sich bitte schnellstmöglich und noch während des Auswahlseminars an Ihre Seminarleitung. Nach dem Auswahlseminar können Sie sich an diejenige Ansprechperson wenden, die in unserem Anschreiben genannt ist.

Bei Anliegen zum Thema Gleichstellung und/oder Diskriminierung können Sie sich auch an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Geschäftsstelle der Studienstiftung wenden.

Fragen zum Auswahlseminar in Präsenz

Wer trägt die Reise- und Übernachtungskosten bei einem Auswahlseminar im Präsenzformat?

Für Auswahlseminare für Studienanfänger*innen an Universitäten sowie für  Auswahlseminare für Studierende an Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften gilt:

Für die Auswahlseminare in einem Tagungshaus erheben wir eine Eigenbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung von 30 Euro, die Sie bitte am Seminarort bar begleichen. Die Reisekosten tragen Sie selbst.

Für Auswahlseminare für fortgeschrittene Studierende an Universitäten gilt:

Für die Auswahlseminare in einem Tagungshaus erheben wir eine Eigenbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung von 30 Euro, die Sie bitte am Seminarort bar begleichen. Die Fahrtkosten tragen Sie grundsätzlich selbst. Sofern die (Bahn-) Fahrt (2. Klasse) zum/vom Auswahlort (Start/Ziel: Ihr Wohn- oder Studienort) einen Betrag von 50,00 € überschreitet, können wir die Mehrkosten auf Antrag und unter Vorlage der Belege bis zu einem Maximalbetrag von 150,00 € erstatten. Das Formular erhalten Sie beim Auswahlseminar.

Für Auswahlseminare im Auswahlverfahren für Testteilnehmer*innen gilt:

Es wird vor Ort keine Eigenbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Verpflegung erhoben. Die Reisekosten tragen Sie selbst.

 

Allgemeiner Hinweis zu Reisekosten:

Wenn Ihre Reisekosten mit der Deutschen Bahn 40,50 € pro Fahrt innerhalb Deutschlands übersteigen, empfehlen wir die Nutzung unseres Veranstaltungstickets der Deutschen Bahn, das Ihnen die Anreise zu einem vergünstigten Festpreis ermöglicht. Die Buchung eines Veranstaltungstickets erfolgt über folgende Website: https://www.studienstiftung.de/anreise/.

Die Studienstiftung übernimmt für die An- und Abreise wie auch für die Teilnahme am Auswahlseminar keine Haftung.

Darf ich mein Kind mitbringen?

Ja. Wenn Sie für die Dauer des Seminars keine Betreuung für Ihr Kind organisieren können, dürfen Sie es gerne mitbringen. Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei uns, damit wir organisatorische Details mit Ihnen besprechen können.

Fragen zum digitalen Auswahlseminar

Was sind die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem digitalen Auswahlseminar?

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über das gesamte Auswahlwochenende hinweg auf eine stabile Internetverbindung zurückgreifen können. Für die Teilnahme am Seminar benötigen Sie keinen eigenen Zoom-Account.

Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld des Seminars mit den grundlegenden Funktionen der Software Zoom vertraut zu machen; eine Einführung in die Grundfunktionen finden Sie bspw. hier: https://support.zoom.us/hc/de. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie mit Bild und Ton am Auswahlseminar teilnehmen, achten Sie also bitte darauf, dass Ihre Hardware (Mikrofon, Webcam, Lautsprecher) funktionsfähig ist. Einen ersten Test können Sie unter https://zoom.us/test durchführen.

Es empfiehlt sich, im Rahmen der Videotelefonie während des Auswahlwochenendes stets einen neutralen Hintergrund zu wählen und darauf zu achten, dass sich keine anderen Personen im gleichen Raum aufhalten.

Falls Sie nicht über die o.g. technische Ausstattung verfügen und für das Auswahlseminar auch nicht leihweise auf die nötige Technik zugreifen können, wenden Sie sich bitte per E-Mail an diejenige Ansprechperson, die Ihnen in unserem Anschreiben genannt wurde.

Wo soll ich mich während der Auswahlgespräche am besten aufhalten, insbesondere, wenn ich mit anderen Personen zusammen wohne?

Am besten halten Sie sich dort auf, wo Sie sich wohlfühlen. Wir empfehlen, einen ruhigen und ablenkungsarmen Raum zu wählen, in dem Sie während der Auswahlgespräche nicht gestört werden. Andere Personen dürfen sich nicht im gleichen Raum aufhalten. Beachten Sie, dass es als Täuschungsversuch gewertet werden kann, wenn sich andere Personen im gleichen Raum befinden, während Ihre Auswahlgespräche laufen.

Meine Internetverbindung ist während eines Auswahlgespräches abgebrochen oder meine Kamera bzw. mein Ton funktionierte nicht mehr. Was passiert jetzt?

Generell ist bei allen Auswahlgesprächen ein zeitlicher Puffer für etwaige technische Störungen vorgesehen. Falls die Verbindung während Ihres Gesprächs abbricht, versuchen Sie bitte dem entsprechenden Zoom-Meeting erneut beizutreten. Bleibt dies nach mehreren Versuchen erfolglos, wird das Kommissionsmitglied bei Einzelgesprächen telefonisch Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Falls die technischen Probleme gravierend sind, melden Sie dies bitte der Seminarleitung Ihres jeweiligen Auswahlseminars, d.h. derjenigen Person, die Sie in der Eröffnungsveranstaltung mit allen Bewerber*innen begrüßt hat.

Besonderheiten bei der Selbstbewerbung mit Auswahltest

Zu welchem Zeitpunkt im Studium kann ich mich für den Test anmelden?

Die Selbstbewerbung ist nur für Studierende im ersten und zweiten Fachsemester Ihres grundständigen Studiums (Bachelor, Staatsexamen, Magister) vorgesehen. Semester in einem nicht BAföG-fähigen Junior-, Früh- oder Schülerstudium werden nicht mitgerechnet. Vor Antritt eines Vollzeitstudiums an einer Hochschule ist eine Bewerbung nicht möglich.

Was erwartet mich beim Test?

Der Test am Computer prüft Fähigkeiten, die für ein erfolgreiches Studium wichtig sind. Der Test besteht insgesamt aus vier verschiedenen Aufgabengruppen:

  • Planen in Studium und Beruf
  • Erkennen von Sprachstrukturen
  • Interpretieren von Diagrammen und Tabellen
  • Erschließen von Regeln

Detaillierte Informationen zum Test inkl. Beispielaufgaben finden Sie in unserer Broschüre zum Test.

Ich bin für den Test angemeldet. Wo finde ich den genauen Zeitplan für den Ablauf?

Sie finden alle Informationen rund um den Auswahltest in unserer Broschüre.

Warum muss ich für den Test zahlen?

Die Teilnahme am Test kostet 30 €; damit wird ein Teil der Kosten für Testentwicklung, Testzentren, Aufsichtspersonal und Auswertung abgedeckt.

BAföG-Empfänger und Studierende aus nicht-akademischen Elternhäusern zahlen eine reduzierte Teilnahmegebühr von 10 €.

Ich bin für den Test angemeldet, nehme dann aber nicht daran teil. Was für eine Regelung gilt in diesem Fall?

Eine Abmeldung vom Test ist nur aus triftigen Gründen (z. B. bei einer Krankheit, bescheinigt durch ein ärztliches Attest) möglich. Liegt uns das Attest bis 20 Kalendertage nach dem Testtermin vor, werden die Testgebühren zurückerstattet. Ihnen stehen ggf. die sonstigen Möglichkeiten einer Bewerbung um ein Stipendium offen.

Was passiert, wenn ich während der Testteilnahme abbreche?

Personen, die den Test abbrechen, erhalten ein Testergebnis entsprechend der bis zum Abbruch erreichten Punktzahl. Eine erneute Teilnahme am Test ist nicht möglich.

Ich wurde bereits für die Studienstiftung vorgeschlagen und/oder habe bereits an einem Auswahlseminar teilgenommen. Kann ich mich zusätzlich selbst bewerben?

Nein. Wenn Sie bereits an einem Auswahlseminar der Studienstiftung teilgenommen haben, ist eine Selbstbewerbung ausgeschlossen. Eine erneute Bewerbung nach Vorschlag durch einen Professor / eine Professorin oder durch das Prüfungsamt der Hochschule ist hingegen möglich.

Falls ich mich über die Selbstbewerbung nicht für das Auswahlverfahren qualifiziere, welche weiteren Chancen habe ich dann und wie oft kann ich am Auswahltest teilnehmen?

Sollten Sie nach der Teilnahme am Auswahltest nicht zu den Testbesten gehören und deshalb keine Einladung zu einem Auswahlseminarwochenende erhalten, können Sie von Ihrem Prüfungsamt oder einer Person aus der Hochschullehre für ein Stipendium vorgeschlagen werden.

Das gilt auch, wenn Sie nach der Teilnahme am Auswahltest mit den Testbesten zu einem Auswahlseminar eingeladen und nach diesem nicht in unsere Förderung  aufgenommen wurden.

Am Selbstbewerbungsverfahren kann jede/r Studierende nur einmal teilnehmen.

Ich habe die deutsche Staatsbürgerschaft, aber keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung, sondern einen gleichwertigen ausländischen Schulabschluss. Außerdem studiere ich im Ausland. Kann ich mich selbst bewerben?

Ja, wenn Sie in einem Land der EU oder in der Schweiz studieren und wenn im Einzelfall besondere Hinweise auf hinreichende Verbundenheit zum Inland vorliegen. Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen, bevor Sie sich zum Test anmelden unter selbstbewerbung@studienstiftung.de.

Ich studiere ein nicht künstlerisches, wissenschaftliches Fach an einer Kunst- oder Musikhochschule. Darf ich am Auswahlverfahren mit Auswahltest teilnehmen?

Bitte kontaktieren Sie uns in diesen Fällen, bevor Sie sich zum Test anmelden unter selbstbewerbung@studienstiftung.de.