Bewerbung und Auswahl / 

Auswahlverfahren für Schülerinnen und Schüler im Abschlussjahrgang

Wenn Sie von Ihrer Schulleitung für das Pilotprojekt „Vorabitur-Auswahl“ vorgeschlagen worden sind, können Sie bereits vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachabitur) am Auswahlverfahren für Schülerinnen und Schüler im Abschlussjahrgang teilnehmen. Es ist Ihnen freigestellt, ob Sie sich für dieses vorgezogene Auswahlverfahren entscheiden, oder ob Sie sich erst bei Studienbeginn bewerben und dann regulär am Auswahlverfahren für Studienanfängerinnen und -anfänger teilnehmen. Falls Sie sich nicht direkt bewerben möchten, bleibt Ihr Vorschlag bis zu drei Jahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung gültig. Sie müssen sich spätestens im Kalenderjahr Ihres Studienbeginns bewerben.

Den aktuellen Bewerbungsschluss für beide Verfahren finden Sie auf unserer Bewerbungsseite, für die Sie die Zugangsdaten in unserem Einladungsbrief erhalten haben.

Vom Vorschlag zur Bewerbung

  1. Nachdem der Vorschlag Ihrer Schulleitung bei uns eingegangen ist, laden wir Sie im Laufe des Sommers per Brief dazu ein, Ihre Bewerbung über unsere Bewerbungsseite einzureichen.
  2. Nachdem Ihre Bewerbung bei uns eingegangen ist, prüfen wir, ob die formalen Voraussetzungen für die Bewerbung erfüllt sind. Es kann sein, dass wir Sie zu diesem Zeitpunkt nochmals per E-Mail kontaktieren, um etwaige Rückfragen zu klären. Daher bitten wir Sie, Ihren Posteingang sowie auch Ihren Spam-Ordner regelmäßig auf neue Nachrichten zu kontrollieren.
  3. Sind die Unterlagen vollständig und steht der Teilnahme am Auswahlverfahren nichts entgegen, laden wir Sie zu einem Auswahlseminar ein. Die digitalen Seminare für Schülerinnen und Schüler im Abschlussjahrgang finden voraussichtlich Ende November 2025 statt. 

Was passiert auf dem Auswahlseminar?

Während des Wochenendes möchten wir Sie, mit allen Facetten Ihrer Persönlichkeit, Ihren Interessen und Fähigkeiten gerne genauer kennenlernen. Dazu führen Sie mit unseren Kommissionsmitgliedern zwei voneinander unabhängige Gespräche und nehmen gemeinsam mit vier bis fünf anderen Bewerberinnen und Bewerbern an sogenannten „Gruppenrunden“ teil.

Die beiden Einzelgespräche knüpfen an Ihre Bewerbungsunterlagen an und dauern etwa jeweils eine halbe Stunde. Im Dialog mit jeweils einem Kommissionsmitglied haben Sie die Gelegenheit, Ihre Person und Ihren Werdegang vorzustellen, über Ihre Interessen, Ihr Engagement und Ihre Motivation für ein späteres Studium zu sprechen. 

Die Gespräche sind nicht als Prüfungen angelegt und testen kein Allgemeinwissen. Vielmehr möchte die Kommission Sie als Person kennenlernen. Das heißt auch: Eine besondere Vorbereitung auf die Gespräche ist weder möglich noch nötig. Seien Sie einfach Sie selbst.

In einer der bis zu sechs Gruppenrunden halten Sie einen zu Hause vorbereiteten Kurzvortrag zu einem Thema Ihrer Wahl und diskutieren anschließend mit den anderen Gruppenmitgliedern über das Vortragsthema. Sie können das Thema Ihres Vortrages frei wählen. Wichtig ist, dass es für alle Teilnehmende eine gute Diskussionsgrundlage bietet und Sie den Gesprächsverlauf in der Gruppe moderieren. In den weiteren Runden diskutieren Sie über die Vortragsthemen der anderen Bewerber:innen. Hier geht es darum, Ihre Perspektiven und Argumente einzubringen und während der Diskussion Stellung zu beziehen. Die Gruppenrunden werden von einem Kommissionsmitglied beobachtet, welches allerdings nicht in das Geschehen eingreifen wird.

Wie geht es nach dem Auswahlseminar weiter?

Nach dem Auswahlseminar teilen wir Ihnen mit, ob Sie in die Förderung der Studienstiftung aufgenommen wurden oder nicht. Die Entscheidungsfindung unserer Auswahlkommission basiert dabei auf unseren Auswahlkriterien. Eine individuelle Rückmeldung zu Ihrer Leistung beim Auswahlseminar können wir aufgrund der insgesamt sehr hohen Bewerberzahlen leider nicht geben. Wenn Sie nicht aufgenommen werden, können Sie nach dem (Fach-)Abitur von Ihrer Schulleitung erneut vorgeschlagen werden oder an der Selbstbewerbung mit Auswahltest teilnehmen.

Wenn Sie in die Förderung der Studienstiftung aufgenommen werden, wird sich eine Referentin aus der Geschäftsstelle zeitnah bei Ihnen melden und Sie über das weitere Vorgehen informieren. Für Fragen zur Förderung sowie Studienplanung stehen Ihnen ebenfalls Ansprechpersonen zur Verfügung. Das Stipendium setzt ein, sobald Sie ein förderfähiges Studium aufnehmen (ein Vollzeitstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland [Universität, Fachhochschule, Hochschule für angewandte Wissenschaften] oder an einer Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz). Falls Sie nicht direkt in Ihr Studium starten, sondern beispielsweise zunächst einen Auslandsaufenthalt absolvieren, eine Lehre oder ein Praktikum machen, bleibt unsere Förderzusage bis zu drei Jahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung gültig.

FAQs

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Bewerbung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bevor Sie jedoch eine Anfrage per E-Mail oder Telefon an uns richten, werfen Sie bitte einen kurzen Blick in unsere FAQs. Hier haben wir die häufigsten Fragen bereits beantwortet – vielleicht ist Ihre Frage ja auch schon dabei.

Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen

Unsere Telefonsprechzeiten sind am Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag und Freitag jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr! 

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass wir aufgrund des hohen Anrufaufkommens Ihren Anruf gegebenenfalls nicht umgehend annehmen können. Schreiben Sie uns diesem Fall gerne eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an die unten genannten Adresse. Gerne geben wir Ihnen dann zeitnah per E-Mail Auskunft. 

Leitung
Dr. des. Magnus Altschäfl und Dr. Leonard Michael

Kontakt
E-Mail: abi-auswahl(at)studienstiftung(dot)de

Anett Colell
Telefon: +49 (0)228 820 96-478

Sonja Hauschild
Telefon: +49 (0)228 820 96-376

Sophie Krings
Telefon: +49 (0)228 820 96-392

Gabriele Lichtenberg
Telefon: +49 (0)228 82096-375

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