Wer kann vorschlagen? /
Alumni
Über viele Jahre wurden Stipendiatinnen und Stipendiaten mit dem Abschied aus der Förderung auf ihr Vorschlagsrecht hingewiesen und damit zu Vorschlägen ermutigt. Mit dieser Initiative sollten Lücken im Vorschlagsystem geschlossen werden. Seit die Studienstiftung nicht nur jährlich alle zur Hochschulreife führenden Schulen um Vorschläge bittet, sondern auch mit dem Auswahltest eine Möglichkeit zur Selbstbewerbung geschaffen hat, ist der Ehemaligenvorschlag als Zugangsweg nur eingeschränkt möglich. Wir würden uns freuen, wenn Sie geeignete Studierende in Ihrem Umfeld ermutigen, sich im ersten oder zweiten Semester für den Auswahltest anzumelden und damit für die Studienstiftung zu bewerben.
Als ehemalige Stipendiatin oder ehemaliger Stipendiat der Studienstiftung können Sie weiterhin geeignete Studierende für ein Stipendium vorschlagen, wenn Sie diese aus Ihrem Unterricht persönlich kennen. Wenn Sie als Lehrende oder Lehrender an einer Schule oder Hochschule tätig sind, können Sie daher auch dann jemanden vorschlagen, wenn Sie (noch) nicht zur Schulleitung oder zur Professorenschaft zählen. Die Einschränkung auf Studierende, die Sie aus einem Lehrkontext kennen, verhindert den Anschein, dass jemand aus Gefälligkeit vorgeschlagen werden könnte. Falls Sie Studierende einer Universität oder einer Hochschule (FH/HAW) vorschlagen wollen, orientieren Sie sich bitte an den gültigen Regelungen für Lehrende an Hochschulen. Auf diesen Seiten finden Sie auch unsere Leitfragen zur Erstellung eines Vorschlagsgutachtens. Schülerinnen oder Schüler können Sie vorschlagen, wenn Sie die betreffenden Personen innerhalb der letzten zwei Schuljahre vor dem Abitur/dem Erreichen der Fachhochschulreife/dem Erreichen der fachgebundenen Hochschulreife selbst unterrichtet haben. Der Unterricht muss an derjenigen Schule erfolgt sein, an der die Schülerinnen oder Schüler dann auch den studienqualifizierenden Abschluss erreicht haben.