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Stipendienprogramm für Altertumswissenschaftler:innen

Das Stipendienprogramm ist ein gemeinsames Projekt der Studienstiftung und der Dr. Papenhoff-Meyenburg-Stiftung. Es richtet sich an Postdoktorand:innen aus dem Bereich der Altertumswissenschaften in ihrer ganzen Breite: der Klassischen Philologie, Alten Geschichte, Klassischen Archäologie, Frühchristlichen Archäologie, Vor- und Frühgeschichte mit geographischem Fokus im Mittelmeerraum, Ägyptologie, Altorientalischen Philologie, Vorderasiatischen Altertumskunde, der Theologie oder Kirchengeschichte mit einem Schwerpunkt auf der Antike und vergleichbarer Studiengänge.

Ziel des Programms ist es, Nachwuchswissenschaftler:innen bei der weiteren Entwicklung ihrer fachlicher Qualifikation und der Schärfung des wissenschaftlichen Profils zu unterstützen. Dafür offeriert das Stipendienprogramm zwei Programmlinien:

Bewerben können sich Ehemalige der Studien- oder Promotionsförderung der Studienstiftung. Die Promotion darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen und muss mit mindestens magna cum laude / sehr gut abgeschlossen worden sein (Äquivalent bei Auslandspromotion).

Für eine erfolgreiche Bewerbung erwarten wir

  • eine aktive und zielführende Gestaltung von Studium und Promotionsphase mit exzellenten Leistungen,
  • wissenschaftliche Produktivität sowie Qualität der bisherigen Forschungsergebnisse,
  • die sichtbare Entwicklung eines eigenständigen Forschungsprofils,
  • die eindeutig an wissenschaftlicher Weiterqualifizierung ausgerichtete Motivation,
  • speziell für das Reisestipendium: ein überzeugend geplantes Vorhaben

Das Auswahlverfahren ist zweistufig: Übersteigt nach einer Vorbewertung in der Geschäftsstelle die Anzahl gleichermaßen geeigneter Kandidat:innen die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel, wird per Los über die Vergabe der Stipendien entschieden.

Die Bewerbungsfrist für im Jahr 2025 geplante oder beginnende Projekte endet am 15. Juni 2025.

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen erreichen uns im portablen Dokumentenformat (PDF) in einer Datei zusammengefasst und in der unten angegebenen Reihenfolge als Anhang einer E-Mail an knaepper(at)studienstiftung(dot)de. Zu diesen Unterlagen gehören

  • der ausgefüllte Bewerbungsbogen (DOC, 2 MB bzw. PDF, 0.1 MB)
  • ein akademischer Lebenslauf (inkl. einer Publikationsliste sowie bisheriger fachspezifischer beruflicher Erfahrungen),
  • eine Kopie des (vorläufigen) Abschlusszeugnisses, aus dem die Promotionsnote bzw. eine äquivalente Bewertung (siehe oben) ersichtlich ist;

darüber hinaus in Programmlinie A:

  • eine konzise und dennoch aussagekräftige Skizze des konkreten Vorhabens, für das die Förderung beantragt wird (inklusive Motivation und Zeitplan, max. 5 Seiten),
  • ein Gutachten einer/s ausgewiesenen Wissenschaftler:in/s, das sich sowohl auf die Person der/des Bewerber:in/s als auch auf die geplante Reise bezieht (ggf. separat an obige Adresse übermittelt),

darüber hinaus in Programmlinie B:

  • der Nachweis der Aufnahme der Dissertation in ein Publikationsorgan (inklusive Verlagsvertrag) oder
  • bei laufendem Prüfverfahren: Nennung der Verlage bzw. Reihen, bei denen die Dissertation zur Veröffentlichung eingereicht wurde (inklusive Kostenvoranschlag),

Bei Publikation der Dissertation ohne Peer Review Verfahren wird zudem ein Fachgutachten einer/s ausgewiesenen Wissenschaftler:in/s eingeholt.

Kontakt

Dr. Katharina Knäpper
Studienstiftung
Team Promotionsförderung
E-Mail: knaepper(at)studienstiftung(dot)de

Programmbeschreibung

Programmlinie A: Reisestipendien für Altertumswissenschaftler:innen

Du kannst dich also nach Belieben in der Welt umsehen,
denn die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen.

Goethe, Wilhelm Meisters Lehrjahre, V 2

Die Idee, dass eine Reise nicht bloß der Weg von einem Punkt zum nächsten, sondern vielmehr eine ganzheitliche Bildungserfahrung darstellt, hat seit der Renaissance niemals ernstlich an Relevanz eingebüßt. Gerade die Mittelmeerwelt als geographischer Raum der Antike stand und steht im Fokus dieser Idee, was in unzähligen Briefen, Aphorismen und literarischen Schöpfungen des ‚Who is Who‘ der prägendsten europäischen Denker wahrgenommen werden kann.

Auch für die moderne Forschung gilt, dass in weitestem Sinne historische Erkenntnis ohne Bewusstsein für die geographischen Bedingungen der untersuchten Räume nicht möglich ist – denn Geschichte spielt sich in Zeit und Raum ab. Darüber hinaus stellen interkulturelle Erfahrungen sowie das Verständnis für soziale Strukturen und Praktiken der jeweiligen Forschungsländer eine unverzichtbare Kernkompetenz für Wissenschaftler:innen dar. Es nimmt daher nicht Wunder, dass Reisestipendien in den Altertumswissenschaften eine lange Tradition haben.

Unser Reisestipendium gibt frisch Promovierten aus dem Bereich der Altertumswissenschaften die Möglichkeit, den Mittelmeerraum und angrenzende Regionen, also den geographischen Raum ihrer Forschungen, ohne finanzielle Sorgen oder eng getaktetes vorgegebenes Programm, antike Landschaften, Stätten und Artefakte im Original sehen und für sich zu erschließen.

Auf diese Art und Weise wird nicht nur ein tieferes Verständnis für historische Zusammenhänge möglich, sondern auch Raum für neue Ideen (etwa für ein Nachfolgeprojekt oder eine Habilitation) geschaffen. Zudem können so Forschungslücken oder Desiderata offengelegt werden – etwa da unpublizierte Grabungsbefunde und Fundstücke oder relevante Fachdiskurse, die außerhalb des Gastlandes noch nicht wahrgenommen werden, zur Kenntnis kommen. Darüber hinaus können Kontakte zu Forschenden, Antikenverwaltungen und Museen geschlossen und ggf. Kooperationen für neue Forschungsprojekte angebahnt werden.

Zuletzt sei auch auf die heute unabdingbare Sensibilisierung für den eigenen Charakter der modernen Kulturen der jeweiligen Länder hingewiesen, die nicht mit den antiken Landschaften, die Altertumswissenschaftler:innen so wohlvertraut sind, verwechselt werden dürfen.

Laufzeit und Ausstattung des Stipendiums

Das Stipendium kann für bis zu drei Monaten verliehen werden. Es umfasst:

  • ein Lebenshaltungsstipendium inkl. Auslandszulage in Höhe von 1.800 EUR pro Monat,
  • einen Zuschuss zu den Reisekosten von 600 EUR pro Monat,
  • für Stipendiat:innen mit Kindern einen monatlichen Familienzuschlag von 155 EUR für das erste und 50,- für jedes weitere Kind,
  • auf Antrag einen Zuschlag für eine begleitende Betreuungsperson in der Höhe von 600 EUR pro Monat.

Einmal im Quartal erwarten wir einen Reisebericht.

Angesichts der aktuell schwer vorhersehbaren pandemischen Situation gelten des Weiteren für das Reisestipendium analoge pandemiebezogene Regelungen und Erwartungen wie für die reguläre Auslandsförderung der Promotionsförderung (vgl. im Daidalosnet „Förderung für Promovierende/Auslandsförderung“).

Vereinbarkeit mit Nebentätigkeiten / Förderung durch andere Institutionen

Das Reisestipendium ist ohne Anrechnung der Einkünfte mit einer Nebentätigkeit im Bereich Lehre und Forschung bis zu einem Viertel des tariflich vorgesehenen wöchentlichen Stellenumfangs kombinierbar, sofern diese Stelle das Reisevorhaben in Route und Ausführung nicht einschränkt. Sonstige Einkünfte (z.B. aus Vermögen) werden nicht angerechnet.

Programmlinie B: Publikationsstipendien für Altertumswissenschaftler:innen

Wie in vielen kultur- und geisteswissenschaftlichen Disziplinen ist auch in den Altertumswissenschaften die Publikation von Forschungsergebnissen in monographischer Form nach wie vor relevant für die weitere wissenschaftliche Karriere. Dabei ist gerade die Publikation von Qualifikationsarbeiten in renommierten Reihen oder Verlagen in aller Regel mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.

Das Publikationsstipendium für Altertumswissenschaftler:innen möchte frisch Promovierten aus dem Bereich der Altertumswissenschaften über die Vergabe von Druckkostenzuschüssen die Drucklegung Ihrer Dissertationen erleichtern.

Neben dem klassischen Format der Buchpublikation und elektronischen Publikationsformen können auch Veröffentlichungen in OpenAccess-Formaten bezuschusst werden.

Laufzeit und Ausstattung des Stipendiums

Das Stipendium wird als Zuschuss zu den Publikationskosten der Dissertation gezahlt und beträgt maximal 3.500,- Euro pro Projekt.

Vereinbarkeit mit Nebentätigkeiten / Förderung durch andere Institutionen

Für den Publikationszuschuss spielen Anstellungsverhältnisse und Nebeneinkünfte keine Rolle. Publikationszuschüsse von dritter Seite für dasselbe Projekt müssen offengelegt werden.

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