Bewerbung
Auswahlverfahren für die Promotionsförderung
Laut ihrer Satzung fördert die Studienstiftung "die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen". Die Promotionsförderung ist Teil dieses Programms. Sie bietet ein hohes Maß an Flexibilität bei der Ausgestaltung individueller Wege hin zur Promotion. Das Stipendium ermöglicht wertvolle Freiräume bei der Wahl von Thema und Betreuung sowie ein hohes Zeitbudget für die wissenschaftliche Arbeit am Dissertationsprojekt. Hochqualifizierte und gesellschaftlich engagierte Promovierende können gemeinsam mit der Betreuerin oder dem Betreuer den Antrag auf ein Promotionsstipendium stellen. Eine frühere Förderung durch die Studienstiftung ist nicht erforderlich. Für das Einsetzen der Promotionsförderung ist es nötig, dass die Promovierende oder der Promovierende an der Hochschule, an welcher die Dissertation eingereicht wird, zur Promotion zugelassen wurde.
Voraussetzungen für den Antrag
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf der letzte Studienabschluss nicht länger als vier Jahre zurückliegen (monatsweise Rechnung); Ausnahmen hiervon können durch Schwangerschaften, Kindererziehungszeiten oder nachgewiesene längere Phasen schwerer Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit sowie durch die nachgewiesene, in häuslicher Umgebung erfolgende Pflege eines oder einer nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 3 (vgl. § 15 Abs. 3 Nr. 2 BAföG) begründet werden. Die vierjährige Abstandsfrist soll es nicht zuletzt ermöglichen, vor einer Bewerbung um ein Promotionsstipendium ggf. Vorbereitungsdienste wie Referendariate (z.B. im Anschluss an ein Jura- oder Lehramtsstudium) oder Vikariate abzuleisten.
- Eine Bewerbung kann bereits im letzten Studiensemester erfolgen. Anstelle des noch ausstehenden Abschlusszeugnisses ist in diesem Fall eine vorläufige Bescheinigung über die bislang erbrachten Studienleistungen mit sämtlichen Einzelnoten einzureichen, die dann als Grundlage für die Vorauswahl in der Geschäftsstelle sowie für die externe Begutachtung gelten. Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums im Auswahlausschuss für Promovierende erfolgt erst, nachdem anhand des Abschlusszeugnisses (oder eines vergleichbaren Dokuments) der Studienabschluss inklusive aller Einzelnoten nachgewiesen wurde.
Zudem ist zu beachten, dass auch bei einer Bewerbung vor Studienabschluss ein wissenschaftlich tragfähiges und sorgfältig ausgearbeitetes Exposé des Dissertationsvorhabens erwartet wird; weder ist eine Aktualisierung der Unterlagen im laufenden Bewerbungsprozess möglich noch eine aktualisierte bzw. verbesserte Wiederbewerbung nach einer Ablehnung. - Wir erwarten, dass die Förderung spätestens sechs Monate nach dem Zusagetermin angetreten wird. Andernfalls verfällt die Förderzusage.
- Sofern das Promotionsverfahren an einer deutschen Hochschule durchgeführt wird, spielt die Staatsbürgerschaft keine Rolle. In begründeten Fällen (siehe auch „Häufige Fragen“) können auch Auslandspromotionen gefördert werden; dies setzt bei der Promovierenden oder dem Promovierenden die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine in Deutschland erworbene Hochschulzugangsberechtigung voraus.
- Eine rein ideelle Promotionsförderung ist nur für Bewerberinnen und Bewerber möglich, die bereits im Studium von der Studienstiftung oder im Max Weber-Programm Bayern gefördert wurden. Das Auswahlverfahren ist für alle Bewerberinnen und Bewerber gleich. Liegt von anderer Seite eine Finanzierungszusage der Promotionsarbeit vor, muss diese nach positiv abgeschlossener Bewerbung spätestens sechs Monate nach der Förderzusage aufgegeben werden; andernfalls verfällt die Förderzusage.
- Studienbegleitende Doktorarbeiten innerhalb des Medizinstudiums werden nicht im Rahmen der Promotionsförderung unterstützt; es gelten die Regeln der Studienförderung.
- Die Förderung berufsbegleitender Promotionen ist nicht möglich; dies gilt auch für die oben genannten Vorbereitungsdienste sowie für Fachausbildungen (bspw. Psychologische Psychotherapeutin oder psychologischer Psychotherapeut).
Wir erwarten
- ein wissenschaftlich außergewöhnlich anspruchsvolles und innovatives Dissertationsprojekt, das innerhalb einer Förderdauer von drei Jahren abschließbar ist
- eine zielführende und dem Projekt sowie der Promovierenden oder dem Promovierenden angemessene Betreuung
- ein engagiertes und weit überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossenes Studium
- ein in der Promotions- oder Studienphase nachhaltig verfolgtes Engagement über die eigenen Belange hinaus sowie ein breites Interessenspektrum jenseits des fachlich Geforderten
Wofür wir stehen, wen und wie wir fördern entnehmen Sie bitte unserem Leitbild.
Auf einen Blick: Auswahlkriterien der Promotionsförderung
Ein Antrag ist jederzeit möglich, es gibt keine Fristen. Die dafür notwendigen Formulare stellen wir zum Herunterladen zur Verfügung.
Für alle am Bewerbungs- und Auswahlprozess beteiligten Personen gelten die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, wie sie an den Hochschulen bzw. im Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der DFG verankert sind.
Wir erwarten, dass das mit der Bewerbung eingereichte Exposé des Dissertationsvorhabens auf der Autorschaft der Bewerberin / des Bewerbers beruht.
Verlauf des Auswahlverfahrens
Die Begutachtung erfolgt zweistufig: Im ersten Schritt, der Vorauswahl, wird in der Geschäftsstelle geprüft, ob die formalen Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen der Studienstiftung erfüllt sind. Hierzu gehören u.a.:
- ein engagiertes und weit überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossenes Studium
- die Unterstützung der Betreuerin oder des Betreuers
- ein weiter Interessenhorizont sowie Hinweise darauf, dass die Bewerberin oder der Bewerber sich in ihrem oder seinem Werdegang über die eigene Person hinaus engagiert hat
In diesem Stadium wird das Exposé zum Promotionsvorhaben nicht in die Beurteilung einbezogen. Ist ein Antrag in der Vorauswahl erfolgreich, holen wir im nächsten Schritt zwei schriftliche, externe Gutachten ein – ein Fachgutachten und ein Gesprächsgutachten. Grundsätzlich sollten beide Gutachten zur fachlichen und außerfachlichen Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers sowie zur Qualität und den Rahmenbedingungen des beantragten Promotionsvorhabens Stellung nehmen.
Begutachtung
Um Fachgutachten bitten wir den Dissertationsthemen fachlich nahestehende Gutachterinnen oder Gutachter, die ihre Einschätzungen auf der Basis der schriftlichen Unterlagen formulieren und besonders die fachliche Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers sowie das vorgelegte Exposé in ihren Gutachten berücksichtigen. Mit dem zweiten Gutachten, dem Gesprächsgutachten, werden Personen betraut, die nicht unbedingt in gleicher Weise fachnah sind. Sie stützen ihre Eindrücke neben den schriftlichen Unterlagen auf ein persönliches Gespräch. Das Gesprächsgutachten äußert sich daher nicht nur zur fachlichen Dimension, sondern geht auch ausführlicher auf die Persönlichkeit und den Werdegang der Bewerberin oder des Bewerbers ein.
Wir bemühen uns, bei der Auswahl der Gesprächsgutachter/-innen lange Fahrtwege zu vermeiden; Um einen übermäßig hohen Zeit- und Kostenaufwand zu vermeiden, finden diese Auswahlgespräche i.d.R. digital und videobasiert statt (Zoom, Skype o.a. Anbieter). Bei einer Anreise von unter 2 Stunden können die Gespräche auch in Präsenz durchgeführt werden.
Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung mit besonderen Herausforderungen bei der Bewältigung des Auswahlgesprächs konfrontiert sind, melden sich bitte nach erfolgreich durchlaufener Vorauswahl bei Dr. Katharina Knäpper. Wir werden uns dann gemeinsam darum bemühen, dass Sie ohne Probleme an einem Auswahlgespräch teilnehmen können.
Sobald beide Gutachten vorliegen, wird über den Förderantrag in der jeweils nächsten Sitzung des Auswahlausschuss für Promovierende beraten und entschieden. Dieser tagt viermal im Jahr. Das Auswahlverfahren beansprucht im Schnitt etwa vier bis sechs Monate, kann im Einzelfall aber auch kürzer oder länger dauern.
Auf einen Blick: Rahmenbedingungen des Auswahlverfahrens (PDF, 0.1 MB)
Art und Umfang der Antragsunterlagen
Um die Bearbeitungszeiten gering zu halten, bitten wir darum, uns gleich zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Bestandteile eines Stipendienantrags und die notwendigen Formulare sind unten aufgeführt. Wir bitten darum, zwei oder mehr Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler zu benennen, die nach fachlichen Gesichtspunkten als Gutachterinnen oder Gutachter in Frage kommen.
Vorschlagformular für Fachgutachterinnen und Fachgutachter
Hinweise, wer als Fachgutachterin oder Fachgutachter in Frage kommt sowie unsere Befangenheitsregeln, entnehmen Sie bitte dem Vorschlagsformular. Da wir nicht in allen Fällen auf die genannten Gutachtervorschläge zurückgreifen, sollten weder die Betreuerin oder der Betreuer noch die Promovierende oder der Promovierende zu den genannten Gutachterinnen und Gutachtern im Vorfeld Kontakt aufnehmen.
Alle genannten Unterlagen benötigen wir in Papierform mit Originalunterschriften. Die Dokumente sollten uns in der unten angegebenen Reihenfolge erreichen. Bitte verwenden Sie KEINE doppelseitigen Ausdrucke, Heftungen, Klarsichtfolien, Büroklammern oder Bewerbungsmappen.
Alle Unterlagen sollten in einer Sendung per Post an die folgende Adresse gesandt werden:
Studienstiftung des deutschen Volkes
Promotionsförderung
Ahrstraße 41
53175 Bonn
Benachrichtigungen
Wir möchten um Ihr Verständnis bitten, dass wir Ihnen den Eingang der Bewerbungsunterlagen nicht bestätigen. Nur vollständig eingegangene Bewerbungen werden weiterbearbeitet und in die Vorauswahl einbezogen. Unvollständige Bewerbungsunterlagen bleiben unbearbeitet, in diesem Fall werden die jeweiligen Absender hierzu nach einiger Zeit benachrichtigt.
Nachdem die Vorauswahl (Dauer ab Eingang der vollständigen Unterlagen ca. sechs Wochen) abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Mitteilung, ob Sie in die Hauptauswahl einbezogen werden oder nicht.
Sobald der Antrag fertig begutachtet wurde, informieren wir darüber, in welcher Sitzung des Auswahlausschusses für Promovierende über den Antrag entschieden wird.
Nach der Sitzung des Auswahlausschusses für Promovierende erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung Ihres Antrags.
Individuelles Feedback zur Entscheidung kann die Studienstiftung leider nicht gewährleisten.
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- den ausgefüllten Bewerbungsbogen (Deckblatt der Bewerbung) (Download word-Datei / pdf-Datei)
- den Fragebogen für Bewerberinnen und Bewerber (Download word-Datei / pdf-Datei)
- den Fragebogen für Erstgutachterinnen und Erstgutachter (Download word-Datei / pdf-Datei)
- optional den englischen Fragebogen für Erstgutachterinnen und Erstgutachter (Download word-Datei / pdf-Datei)
- falls vorhanden, eine Kopie der Betreuungs- oder Promotionsvereinbarung
- den Lebenslauf der Bewerberin oder des Bewerbers sowohl tabellarisch als auch ausformuliert
- eine Kopie des Abschlusszeugnisses der Bewerberin oder des Bewerbers (bzw. eine vorläufige Bescheinigung) mit sämtlichen Einzelnoten der examensrelevanten Leistungen, Prüfungen und der Abschlussarbeit sowie der gewichteten Gesamtnote
- falls vorhanden, eine Kopie des Bachelor-Zeugnisses, mit sämtlichen Einzelnoten der examensrelevanten Leistungen, Prüfungen und der Abschlussarbeit sowie der gewichteten Gesamtnote
- ein Resümee der schriftlichen Examensarbeit (sofern im jeweiligen Fach die Anfertigung einer Abschlussarbeit üblich ist) – auf zwei bis drei Seiten
- das Exposé des Dissertationsvorhabens, (deutsch oder englisch; maximal 20 Seiten inkl. Literaturverzeichnis), welches folgende Teile umfassen sollte:
- Arbeitstitel
- Abstract (ca. eine halbe Seite)
- Schlüsselbegriffe, die das Arbeitsgebiet umreißen
- Einführung
- Forschungsfrage / Problemstellung / Arbeitshypothese
- Forschungsstand / eigene Vorarbeiten
- Methodik / vorläufige Gliederung
- Zeit- und Arbeitsplan
- Literaturliste bzw. Korpus der einzubeziehenden Archivalien - Vorschlagsformular für Fachgutachter/-innen (Download word-Datei / pdf-Datei)
Checkliste für die Bewerbungsunterlagen zum Download
Zusätzliche Unterlagen – seien es Fortbildungszertifikate, CD-Roms, Referenzschreiben oder Sonderdrucke eigener Publikationen – benötigen wir nicht.
Kann keine Förderzusage gegeben werden, verbleiben die Dokumente für eine Frist von einem halben Jahr bei der Studienstiftung und werden im Anschluss vernichtet. Die Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Kontakt
Leiterin Team Promotionsförderung
Dr. Sandra Schmitt
Ansprechpartnerin
Martina Lang
Vorübergehend können wir leider per E-Mail und telefonisch keine weitere Auskunft anbieten. Wir bitten Sie, sich für alle Fragen rund um die Bewerbung auf unserer Website zu orientieren. Wenn sich Ihre Bewerbung bereits im Auswahlverfahren befindet, so wenden Sie sich bitte an die/den für Ihr Promotionsfach zuständigen Ansprechpartner/in.