Finanzielle Förderung
Finanzielle Förderung im Inland
Mit 1.550 EUR pro Monat unterstützt die Studienstiftung ab dem 1. Oktober 2023 ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten der Promotionsförderung. Der Betrag setzt sich aus dem monatlichen Stipendium von 1.450 EUR sowie einer Forschungskostenpauschale von 100 EUR zusammen.
Darüber hinaus können Promovierende ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (etwa über eine Viertelstelle in Forschung und Lehre) ab September 2017 einen Krankenkassenzuschuss in Höhe von 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten beziehen; der maximale Beitrag liegt bei 100 EUR im Monat.
Promovierende mit Kindern erhalten ergänzend Familien- und Kinderbetreuungszuschläge. Zusätzliche Mittel für die Kinderbetreuung können bereitgestellt werden, indem Stipendiengelder des vierten Förderungsjahrs für Eltern umgewidmet werden („Zeit gegen Geld“).
Ergänzend zum Stipendium können wissenschaftliche Tätigkeiten im Umfang einer 25 Prozent-Stelle wahrgenommen werden, um die Einbindung in den Forschungskontext zu fördern. Genauer gilt: Die finanzielle Förderung ist vereinbar mit einer Nebenätigkeit entweder
- im Umfang von maximal einem Viertel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im Fall einer Tätigkeit im Bereich Forschung und Lehre an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung
oder
- im Umfang von maximal fünf Stunden pro Woche im Fall jeder anderen Erwerbstätigkeit (z.B. in Unternehmen, Hochschulverwaltungen, nicht-wissenschaftlichen Einrichtungen).
In beiden Fällen spielt die Höhe der Entlohnung keine Rolle und wird nicht auf die Promotionsförderung angerechnet. Für sonstige Einkünfte (bspw. aus Vermietung und Verpachtung, Renten, Kapitalerträgen) gilt nach Abzug der darauf entfallenden Einkommen- und Kirchensteuer sowie der steuerrechtlich anerkannten Vorsorgeaufwendungen ein Freibetrag von 3.070 EUR pro Jahr, der sich für jedes zu unterhaltende Kind um 1.025 EUR erhöht; darüber hinausgehende Einkünfte müssen auf die finanzielle Förderung angerechnet werden.
Finanzielle Förderung von Auslandsvorhaben
Promovierende, die für Recherchen, Laboraufenthalte oder Konferenzbeiträge ins Ausland reisen, erhalten auf Antrag Zuschüsse zum Stipendium für Reise- und Lebenshaltungskosten sowie Studiengebühren.
Dauer der Förderung
Die Dauer der Förderung liegt ab Oktober 2023 bei drei Jahren. Auf Antrag kann eine sechsmonatige Förderverlängerung gewährt werden. Die Höchstförderungsdauer beträgt 42 Monate. Promovierende mit Kindern können bis zu 54 Monate gefördert werden.
Wird während der Förderungszeit ein Kind geboren, können Stipendiatinnen weitere drei Stipendienmonate für die Mutterschutzzeit in Anspruch nehmen.