Promotionsförderung der Studienstiftung / 

Bewerbung

Wir suchen exzellente und besonders motivierte Promovierende mit weit überdurchschnittlichem Studienabschluss und wissenschaftlich anspruchsvollem Dissertationsprojekt. 

Laut ihrer Satzung fördert die Studienstiftung "die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen". Wofür wir im Einzelnen stehen, wen und wie wir fördern entnehmen Sie bitte unserem Leitbild.

Die Promotionsförderung ist Teil dieses Programms. Sie bietet ein hohes Maß an Flexibilität bei der Ausgestaltung individueller Wege hin zur Promotion. Das Stipendium bietet finanzielle Sicherheit für die gesamte Promotionsphase von drei Jahren und ermöglicht so wertvolle Freiräume bei der Wahl von Thema und Betreuung. Dabei verfügen die Promovierenden über ein hohes Zeitbudget für die wissenschaftliche Arbeit am Dissertationsprojekt.

Hochqualifizierte und engagierte Promovierende aller Fachbereiche können sich mit Unterstützung ihrer/s  Betreuer:in um Promotionsförderung bewerben. Eine frühere Förderung durch die Studienstiftung ist nicht erforderlich.

Bewerbungsvoraussetzungen

Wir erwarten von den Bewerber:innen

  • ein wissenschaftlich außergewöhnlich anspruchsvolles und innovatives Dissertationsprojekt, das innerhalb einer Förderdauer von drei Jahren abschließbar ist,
  • eine zielführende und dem Projekt sowie der/ dem Promovierenden angemessene Betreuung,
  • ein engagiertes Studium mit weit überdurchschnittlich erfolgreichem Abschluss aller absolvierten Studiengänge
  • ein in der Promotions- oder Studienphase nachhaltig verfolgtes Engagement über die eigenen Belange hinaus sowie ein breites Interessenspektrum jenseits des fachlich Geforderten.

Im Einzelnen gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf der letzte Studienabschluss nicht länger als vier Jahre und drei Monate zurückliegen. Diese Frist wird mit der Umstellung auf feste Calls damit um drei Monate verlängert. Die Abstandsfrist soll es ermöglichen, vor einer Bewerbung um ein Promotionsstipendium ggf. Vorbereitungsdienste wie Referendariate oder Vikariate abzuleisten. Ausnahmen von der Abstandsfrist können durch Schwangerschaften, Kindererziehungszeiten, nachgewiesene längere Phasen schwerer Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit sowie durch die nachgewiesene, in häuslicher Umgebung erfolgende Pflege eines oder einer nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 3 (vgl. § 15 Abs. 3 Nr. 2 BAföG) begründet werden.
  • Eine Bewerbung kann bereits im letzten Studiensemester unter Vorlage einer Bescheinigung über bereits erbrachte Leistungen erfolgen. Die finale Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums im Auswahlausschuss für Promovierende erfolgt erst nach Einreichen des Abschlusszeugnisses. Auch bei einer Bewerbung vor dem Studienabschluss erwarten wir ein wissenschaftlich tragfähiges und sorgfältig ausgearbeitetes Exposé des Dissertationsvorhabens.
  • Sofern das Promotionsverfahren an einer deutschen Hochschule durchgeführt wird, spielt die Staatsbürgerschaft keine Rolle. In begründeten Fällen (siehe auch FAQ - Häufige Fragen) können auch Auslandspromotionen gefördert werden; dies setzt bei Promovierenden die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine in Deutschland erworbene Hochschulzugangsberechtigung voraus.
  • Die Förderung muss innerhalb der im Aufnahmeschreiben genannten Annahmefrist angetreten werden, andernfalls erlischt die Förderzusage. 

Darüber hinaus gilt:

  • Die Abschlussförderung von Dissertationsprojekten steht nicht im Fokus unserer Promotionsförderung. Bewerbungen, die uns erst in einem bereits fortgeschrittenen Stadium des Projekts erreichen, werden daher in aller Regel nicht berücksichtigt. Ausgenommen hiervon und in unser Auswahlverfahren einbezogen werden Projekte, bei denen die bereits geleisteten Vorarbeiten unter Anlegung strenger Maßstäbe notwendig sind, damit die angestrebte Promotion in Vollzeit und innerhalb der vorgesehenen Förderdauer von in der Regel drei Jahren fertig gestellt werden kann.
  • Eine rein ideelle Promotionsförderung ist nur für Bewerber:innen möglich, die bereits im Studium von der Studienstiftung oder im Max Weber-Programm Bayern gefördert wurden. Das Auswahlverfahren ist für alle Bewerber:innen gleich.
  • Liegt von anderer Seite eine Finanzierungszusage für das Promotionsvorhaben vor, muss diese vor Förderbeginn aufgegeben werden.
  • Studienbegleitende Doktorarbeiten innerhalb des Medizinstudiums werden nicht im Rahmen der Promotionsförderung unterstützt; es gelten die Regeln der Studienförderung.
  • Die Förderung berufsbegleitender Promotionen ist nicht möglich; dies gilt auch für die oben genannten Vorbereitungsdienste sowie für Fachausbildungen (bspw. psychologische:r Psychotherapeut:in).

Befangenheitsregeln der Studienstiftung

In allen Auswahlverfahren gelten die Befangenheitsregeln der Studienstiftung. Sie werden den an der Auswahl beteiligten Personen im Rahmen des Auswahlprozesses durch die Studienstiftung kommuniziert und zur Verfügung gestellt und bilden eine der Grundlagen für einen fairen Auswahlprozess.

Auf einen Blick:

Bewerbungsverfahren

Die Zahl der eingehenden Bewerbungen für Promotionsstipendien ist seit 2024 stark gestiegen. Um weiterhin eine zeitlich adäquate Bearbeitung der Bewerbungen gewährleisten zu können, hat die Studienstiftung ihr Bewerbungsverfahren im Sommer 2026 auf ein Call-Verfahren mit festen Terminen umgestellt (alle nächsten Termine untenstehend).

Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Bewerbungen, die wir entgegennehmen. Alle vollständigen Bewerbungen, die uns während eines Calls erreichen, werden in das Auswahlverfahren übernommen.

Bitte lassen Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per Post zukommen. Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen ausschließlich einseitig bedruckt und ohne Heftungen, Klammern, Mappen oder Ähnliches zu. Unsere Postadresse lautet: 

Studienstiftung des deutschen Volkes
Team Promotionsförderung
Ahrstr. 41 
53175 Bonn

Für die Aufnahme ins Auswahlverfahren gilt das Datum des Absendetages, das wir über die Frankierung (Poststempel oder Matrixcode) prüfen. Auch Bewerbungen, die ein oder zwei Tage vor der Öffnung des Calls abgeschickt worden sind, werden wir nicht zurückweisen.

Bewerbungen werden i.d.R. in der Ausschusssitzung sieben Monate nach Öffnung des Calls entschieden.

Der Zeitplan für die Calls 2026 und 2027:

Öffnung des Calls  

1.-14. Oktober 2026

1.-14. Februar 2027

1.-14. Juni 2027

1.-14. Oktober 2027

i.d.R. für die Auswahlsitzung*

im Mai 2027

im September 2027

im Januar 2028

im Mai 2028

frühestmöglicher Stipendienbeginn

1. Juli 2027

1. Oktober 2027

1. April 2028

1. Juli 2028

*Sollte es in Einzelfällen nicht gelingen, dass bis zum Zeitpunkt der Auswahlsitzung beide schriftlichen Gutachten vorliegen, wird der Antrag auf der darauffolgenden Sitzung entschieden und das Stipendium setzt in diesem Fall im Monat der Auswahlentscheidung ein.

Mit der Umstellung auf dieses Verfahren schaffen wir volle Transparenz und Planbarkeit für die Bewerber:innen bei gleichzeitig besser kalkulierbarer Belastung für Gutachter:innen und Mitglieder des Auswahlgremiums.

Vorauswahl

Die Begutachtung erfolgt zweistufig: in der Vorauswahl wird in der Geschäftsstelle geprüft, ob die formalen Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen der Studienstiftung erfüllt sind. Hierzu gehören u.a.:

  • ein engagiertes und weit überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossenes Studium,
  • die Unterstützung der/des Betreuer:in,
  • ein weiter Interessenhorizont sowie Hinweise darauf, dass die Bewerber:innen sich in ihrem oder seinem Werdegang über die eigene Person hinaus engagiert hat.

In diesem Stadium wird das Exposé zum Promotionsvorhaben nicht in die Beurteilung einbezogen.

Begutachtung

Nach erfolgreicher Vorauswahl werden zwei schriftliche, externe Gutachten eingeholt – ein Fachgutachten und ein Gesprächsgutachten. Grundsätzlich sollten beide Gutachten zur fachlichen und außerfachlichen Qualifikation der Bewerber:innen sowie zur Qualität und den Rahmenbedingungen des beantragten Promotionsvorhabens Stellung nehmen.

Um Fachgutachten bitten wir den Dissertationsthemen fachlich nahestehende Gutachter:innen, die ihre Einschätzungen auf der Basis der schriftlichen Unterlagen formulieren und besonders die fachliche Qualifikation der Bewerber:innen sowie das vorgelegte Exposé in ihren Gutachten berücksichtigen.

Mit dem Gesprächsgutachten werden Personen betraut, die nicht unbedingt in gleicher Weise fachnah sind. Sie stützen ihre Eindrücke neben den schriftlichen Unterlagen auf ein persönliches Gespräch mit den Bewerber:innen. Um einen übermäßig hohen Zeit- und Kostenaufwand zu vermeiden, finden die Auswahlgespräche i.d.R. digital und videobasiert statt. Bei einer Anreise von unter 2 Stunden können die Gespräche auch in Präsenz durchgeführt werden.

Bewerber:innen, die aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung mit besonderen Herausforderungen bei der Bewältigung des Auswahlgesprächs konfrontiert sind, melden sich bitte nach erfolgreich durchlaufener Vorauswahl bei Dr. Anne-Sophie Käsbauer aus dem Promotionsteam der Studienstiftung. Wir werden uns dann gemeinsam darum bemühen, dass Sie ohne Probleme an einem Auswahlgespräch teilnehmen können.

Bewerbungsunterlagen

Nur vollständige Bewerbungen werden in das Auswahlverfahren einbezogen. Diese Unterlagen sind dafür notwendig:

  • den ausgefüllten Bewerbungsbogen, als Deckblatt der Bewerbung verwenden (DOC, 2.1 MB oder PDF, 0.1 MB);
  • den Fragebogen für Bewerber:innen (DOC, 2.1 MB oder PDF, 0.3 MB);
  • den Fragebogen für Erstgutachter:innen (DOC, 2.1 MB oder PDF, 0.2 MB);
  • die Erklärung zu sicherheitsrelevanten Aspekten des Forschungsvorhabens für Bewerber:innen mit Nicht-EU-Staatsbürgerschaft (PDF, 0.2 MB);
  • (optional) den englischen Fragebogen für Erstgutachter:innen (DOC, 0.1 MB oder PDF, 0.1 MB);
  • eine Kopie der Betreuungs- oder Promotionsvereinbarung, falls vorhanden;
  • den Lebenslauf der Bewerber:innen sowohl tabellarisch als auch ausformuliert;
  • ein belastbares Ranking/eine aussagekräftige Einordnung (i.a.R. ein ECTS-Ranking bzw. eine ECTS-Einstufungstabelle) für den Abschluss, der für die angestrebte Promotion qualifiziert;
  • bei Bewerbung vor Abschluss: für den bisher erreichten und im beigefügten Transcript of Records dokumentierten Leistungsstand;
  • eine Kopie des Abschlusszeugnisses der Bewerber:innen (bzw. eine vorläufige Bescheinigung) mit sämtlichen Einzelnoten der examensrelevanten Leistungen, Prüfungen und der Abschlussarbeit sowie der gewichteten Gesamtnote;
  • eine Kopie des Bachelor-Zeugnisses, mit sämtlichen Einzelnoten der examensrelevanten Leistungen, Prüfungen und der Abschlussarbeit sowie der gewichteten Gesamtnote, falls vorhanden;
  • ein Resümee der schriftlichen Examensarbeit (sofern im jeweiligen Fach die Anfertigung einer Abschlussarbeit üblich ist) – auf zwei bis drei Seiten;
  • das Exposé des Dissertationsvorhabens, (deutsch oder englisch; maximal 20 Seiten inkl. Literaturverzeichnis), welches den zum Zeitpunkt der Bewerbung aktuellen Stand und folgende Teile umfassen sollte:
    • Arbeitstitel,
    • Abstract (ca. eine halbe Seite),
    • Schlüsselbegriffe, die das Arbeitsgebiet umreißen,
    • Einführung,
    • Forschungsfrage / Problemstellung / Arbeitshypothese,
    • Forschungsstand / eigene Vorarbeiten,
    • Methodik / vorläufige Gliederung,
    • Zeit- und Arbeitsplan,
    • Literaturliste bzw. Korpus der einzubeziehenden Archivalien;
  • das Vorschlagsformular für Fachgutachter:innen (PDF, 1.5 MB).

Diese Dokumente müssen uns in der oben angegebenen Reihenfolge erreichen.

Weitere wichtige Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen:

  • Hinweise, wer als Fachgutachter:in in Frage kommt sowie unsere Befangenheitsregeln, entnehmen Sie bitte dem oben verlinkten Vorschlagsformular für Fachgutachter:innen.
  • Da wir nicht in allen Fällen auf die genannten Vorschläge zurückgreifen, sollten weder die Betreuer:in noch Promovierende zu den genannten Gutachter:innen im Vorfeld Kontakt aufnehmen.
  • Zusätzliche Unterlagen (bspw. Fortbildungszertifikate, Referenzschreiben oder Sonderdrucke eigener Publikationen) benötigen wir nicht.
  • Kann keine Förderzusage gegeben werden, verbleiben die Dokumente für eine Frist von einem halben Jahr bei der Studienstiftung und werden im Anschluss vernichtet. Die Unterlagen werden nicht zurückgesandt.

Auf einen Blick:

Benachrichtigung

Bewerber:innen erhalten eine kurze Benachrichtigung per Mail, ob ihre Bewerbung in den Auswahlprozess einbezogen werden konnte oder der Call bereits geschlossen war. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungen in den Auswahlprozess einbezogen werden können. Nachdem die Vorauswahl (ca. sechs Wochen) abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Mitteilung, ob Ihre Bewerbung in die Hauptauswahl einbezogen wird oder nicht. Anschließend werden Gutachten für Ihren Antrag angefragt. Sobald beide Gutachten für Ihren Antrag vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.

Nach der Sitzung des Auswahlausschusses für Promovierende erhalten Sie eine Mitteilung über die Entscheidung Ihres Antrags.

Individuelles Feedback zur Entscheidung kann die Studienstiftung leider nicht gewährleisten.

Weitere Informationen

Kontakt

Sollten Ihre Fragen durch die auf unseren Seiten bereitgestellten Informationen nicht zu beantworten sein, können Sie sich per E-Mail an uns wenden: promotion(at)studienstiftung(dot)de. 

Botschafter:innen stellen sich vor: Erfahrungen zur Bewerbung, Auswahl und zu unserer Förderung

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