Finanzielle Förderung

Finanzielle Förderung im Inland

Als Stipendiatinnen und Stipendiaten der Promotionsförderung der Studienstiftung erhalten die Geförderten des Marianne-Plehn-Programms 1.450 EUR pro Monat. Der Betrag setzt sich aus dem monatlichen Stipendium von 1.350 EUR sowie einer Forschungskostenpauschale von 100 EUR zusammen.

Promovierende mit Kindern erhalten ergänzend Familien- und Kinderbetreuungszuschläge. Zusätzliche Mittel für die Kinderbetreuung können bereitgestellt werden, indem Stipendiengelder des vierten Förderungsjahrs für Eltern umgewidmet werden („Zeit gegen Geld“).

Für Einkünfte (bspw. aus Vermietung und Verpachtung, Renten, Kapitalerträgen) gilt nach Abzug der darauf entfallenden Einkommen- und Kirchensteuer sowie der steuerrechtlich anerkannten Vorsorgeaufwendungen ein Freibetrag von 3.070 EUR pro Jahr, der sich für jedes zu unterhaltende Kind um 1.025 EUR erhöht; darüber hinausgehende Einkünfte müssen auf die finanzielle Förderung angerechnet werden.

Im Rahmen des Marianne-Plehn-Programms wird eine an einer bayerischen Hochschule angesiedelte Stelle finanziert (TVL E13), die finanziellen Mittel werden vom Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt.

Finanzielle Förderung von Auslandsvorhaben

Als Stipendiatinnen und Stipendiaten der Promotionsförderung der Studienstiftung können Geförderte des Marianne-Plehn-Programms, die für Recherchen, Laboraufenthalte oder Konferenzbeiträge ins Ausland reisen, Zuschüsse zum Stipendium für Reise- und Lebenshaltungskosten erhalten.

Dauer der Förderung

Die Dauer des Promotionsstipendiums der Studienstiftung liegt grundsätzlich zunächst bei zwei Jahren. Auf der Grundlage eines Antrags und eines ausführlichen Berichts kann das Stipendium danach noch bis zu zweimal um jeweils ein halbes Jahr verlängert werden. Die Höchstförderungsdauer des Promotionsstipendiums beträgt 36 Monate. Promovierende mit Kindern können bis zu 48 Monate gefördert werden. Wird während der Förderungszeit ein Kind geboren, können Stipendiatinnen weitere drei Stipendienmonate für die Mutterschutzzeit in Anspruch nehmen. Wir rechnen Laufzeiten anderer Stipendien für dasselbe Promotionsvorhaben auf unsere Höchstförderungsdauer an. Flexible Lösungen – zum Beispiel beim vorübergehenden Aussetzen der Förderung – sind möglich.

Die Laufzeit der aus Mitteln des Freistaats Bayern finanzierten Viertelstelle orientiert sich an der voraussichtlichen Laufzeit des Promotionsstipendiums.

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