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Befangenheitsregeln für die Auswahlprozesse der Studienstiftung

Befangenheitsregeln für die Auswahlprozesse der Studienstiftung

In allen Auswahlverfahren der Studienstiftung (Auswahl Studienförderung, Promotionsauswahl, Kunst-, Musik- und Designauswahl, Auswahlverfahren für Sonderprogramme, Auswahl des Max Weber-Programms) sowie in den Arbeitsgruppen der Vertrauensdozierenden für den Antrag auf Weiterförderung gelten die Befangenheitsregeln der Studienstiftung. Sie werden den an der Auswahl beteiligten Personen im Rahmen des Auswahlprozesses durch die Studienstiftung kommuniziert und zur Verfügung gestellt und bilden eine der Grundlagen für einen fairen Auswahlprozess.

Hier können Sie die Befangenheitsregeln für die Auswahlprozesse der Studienstiftung (PDF, 0.1 MB) herunterladen.