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Die Studienstiftung fördert Studierende mit deutscher Staatsbürgerschaft an Universitäten, Fachhochschulen, sowie staatlichen Kunst- und Musikhochschulen in Deutschland. Darüber hinaus können Studierende mit deutscher Staatsbürgerschaft gefördert werden, die ihr gesamtes Studium an einer Hochschule im Ausland absolvieren.
Studentinnen und Studenten aus Mitgliedsstaaten der EU können Stipendiaten werden, sofern sie in Deutschland studieren und einen Abschluss anstreben. Andere ausländische Studierende können gefördert werden, wenn sie die deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben und dauerhaft aufenthaltsberechtigt in Deutschland sind.
Die Altersgrenze für Bewerber der Studienförderung liegt in der Regel bei 30 Jahren. Ausnahmen sind möglich (z.B. bei Kindererziehung oder zweitem Bildungsweg).
Die Studienstiftung fördert Studierende bis zum Ende der Regelstudienzeit (inklusive Master), jedoch nicht für Zweit-, Zusatz- oder Aufbaustudien.
Doktorandinnen und Doktoranden kommen für ein Stipendium in Frage, wenn sie an einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung promovieren. Die Promotion kann in begründeten Fällen auch an einer Hochschule im Ausland gefördert werden. Der Studienabschluss darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Bei anderweitiger finanzieller Absicherung (z.B. Arbeitsstelle, Doktorandenstipendium eines Graduiertenkollegs) ist eine Förderung durch die Studienstiftung nicht möglich.