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Übersicht über Personen und Institutionen, die Kandidatinnen und Kandidaten für die Studienstiftung vorschlagen können.
Die besten und engagiertesten Abiturientinnen und Abiturienten werden von den jeweiligen Schulleitern für die Aufnahme vorgeschlagen.
Professorinnen und Professoren schlagen einzelne Studierende vor, die durch hervorragende Leistungen und weit überdurchschnittliche fachliche Begabung auffallen.
Studierende mit hervorragenden Leistungen während eines Bachelorstudiums werden von den Vorsitzenden der Prüfungsämter vorgeschlagen.
Rektoren bzw. Präsidenten, Prüfungsbeauftragte und Hochschullehrer der Fachhochschulen schlagen hervorragende Studierende vor.
Kooperation mit Wettbewerbsveranstaltern: Die Siegerinnen und Sieger aus den Wettbewerben werden für die Aufnahme in die Studienstiftung vorgeschlagen.
Alumni können geeignete Studierende, die sie aus dem Unterricht persönlich kennen, für ein Stipendium vorschlagen
Die Leitungen der staatlichen Musikhochschulen können nach einer hochschulinternen Vorauswahl herausragende Musiker in der künstlerischen und pädagogischen Ausbildung vorschlagen.
Hervorragende Studierende der Fächer Kunst, Design und Film werden nach einer von den Vertrauensdozenten organisierten hochschulinternen Vorauswahl für die Aufnahme in die Studienstiftung vorgeschlagen.
Seit 2010 fördert die Studienstiftung Studierende aus den Bereichen Schauspiel, Schauspielregie und Tanz.
Formale Voraussetzungen für die Aufnahme
Kurze Darstellung der Auswahlverfahren und -kriterien
Modalitäten der Anreise zum Auswahlseminar