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Die Studienstiftung fördert Studierende mit deutscher Staatsbürgerschaft an Universitäten, Fachhochschulen, sowie staatlichen Kunst- und Musikhochschulen in Deutschland. Darüber hinaus können Studierende mit deutscher Staatsbürgerschaft gefördert werden, die ihr gesamtes Studium an einer Hochschule im Ausland absolvieren.
Studentinnen und Studenten aus Mitgliedsstaaten der EU können Stipendiaten werden, sofern sie in Deutschland studieren und einen Abschluss anstreben. Andere ausländische Studierende können gefördert werden, wenn sie die deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben und dauerhaft aufenthaltsberechtigt in Deutschland sind.
Studierende müssen jünger als 35 Jahre sein. Die Studienstiftung fördert Studierende bis zum Ende der Regelstudienzeit (inklusive Master), jedoch nicht für Zweit-, Zusatz- oder Aufbaustudien. Findet nach mehr als vier Semestern ein Fachwechsel statt, ist eine Förderung nicht mehr möglich.