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Vorschlag
Vorschlagsberechtigt für die Musikerauswahl der Studienstiftung sind ausschließlich die Leitungen der staatlichen Musikhochschulen in Deutschland. Dem Vorschlag geht eine hochschulinterne Auswahl voraus, die vom Vertrauensdozenten der Studienstiftung vor Ort organisiert wird. Große Musikhochschulen mit mehr als 850 Studierenden können bis zu sechs Studierende, kleinere Musikhochschulen bis zu vier Studierende in jedem Jahr vorschlagen. Studierende der Kompositionsklassen können zusätzlich zu den genannten Maximalzahlen vorgeschlagen werden.
Vorauswahl
Die hochschulinterne Vorauswahl besteht aus dem Vorspiel zur Beurteilung der künstlerischen Fähigkeiten und einem kurzen Gespräch mit der Kandidatin bzw. dem Kandidaten. Beide Teile - das Vorspiel bzw. das Vorsingen und das Gespräch - sind für die Vorschlagsentscheidung maßgeblich.
Auswahlverfahren
Alle Vorgeschlagenen werden zur Endauswahl eingeladen, die im Frühjahr jedes Jahres an einer Musikhochschule in Deutschland stattfindet. Eine unabhängige Auswahlkommission entscheidet auf der Basis eines Vorspiels und eines Gesprächs über die Aufnahme.
Für Schulmusiker gibt es innerhalb der Musikerauswahl ein eigenes Verfahren; sie konkurrieren also nicht mit den Studierenden in der künstlerischen Ausbildung: An ein verkürztes Vorspiel schließen sich in der Auswahl ein Kurzvortrag zu einem musikpädagogischen Thema und ein Gespräch an.
Ansprechpartner
Dr. Jörn Weingärtner
Telefon: 0228 82096-336
weingaertner@studienstiftung.de
Sekretariat
Michael Bethig
Telefon: 0228 82096-468
bethig@studienstiftung.de
Interne Links
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