Direkt zum Inhalt

Direkt zur Navigation

Professorinnen und Professoren

Alle Professorinnen und Professoren an staatlichen und staatlich anerkannten Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland sind berechtigt, einzelne Studierende vorzuschlagen, die ihnen in Seminaren, Vorlesungen oder Prüfungen durch hervorragende Leistungen und eine weit überdurchschnittliche fachliche Begabung auffallen. Für die Auswahl der Studienstiftung sind darüber hinaus soziale Kompetenz, kommunikative Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement und außerfachliche Interessen entscheidende Kriterien. Bitte gehen Sie in Ihrem Vorschlag auch auf diese Kompetenzen der Studierenden ein.

Studierende an Universitäten können nach dem Abschluss des zweiten Semesters (Bachelor) vorgeschlagen werden. Üblicherweise erfolgt der Vorschlag im dritten bis fünften Semester. Er muss bis spätestens zwei Semester vor Ende der Regelstudienzeit eingehen, (d.h. in der Regel bis zum zweiten Master-Semester).

Studierende an Fachhochschulen können von ihren Hochschullehrern bereits nach dem ersten Semester vorgeschlagen werden, weil diese Studierenden nur teilweise vom Schulvorschlagssystem erfasst werden. Weiter Informationen unter „Fachhochschulen“.

Für die Auswahl werden die Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlseminar oder zu zwei Einzelgesprächen mit Hochschullehrenden eingeladen. Dies hängt von der Semesterzahl und vom Studienfach ab, weil nur für die größeren Fächer Plätze auf Auswahlseminaren vorhanden sind. [ Details ]