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Vorschlag durch einen Hochschullehrer
Einmal pro Jahr schreibt die Studienstiftung die Rektoren bzw. Präsidenten
sowie Fachbereiche aller staatlich anerkannten Fachhochschulen sowie
pädagogischen Hochschulen in Deutschland an und bittet sie um Unterstützung bei
der Benennung geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten. Vorschlagsberechtigt
sind alle Hochschulprofessoren aller staatlich anerkannten Fachhochschulen
sowie pädagogischen Hochschulen in Deutschland.
Zum Zeitpunkt des Vorschlages sollten die Kandidaten das erste Fachsemester abgeschlossen haben. Ein Vorschlag kann frei formuliert sein, es können aber auch die von der Studienstiftung bereitgestellten Formulare genutzt werden, die wir Hochschulprofessoren auf Anfrage gerne zusenden.
Vorschlag durch das Prüfungsamt/den Prüfungsbeauftragten
Einmal pro Jahr im Sommer
bittet die Studienstiftung zudem die Prüfungsbeauftragten um Nominierung der
Jahrgangsbesten der jeweiligen Studiengänge. Die Anzahl der möglichen
Vorschläge richtet sich nach der Gesamtzahl der Studierenden an der
Fachhochschule.
Vorgeschlagen werden können Studierende, die das zweite Hochschulsemester abgeschlossen haben. Für die Prüfungsbeauftragten stellt die Studienstiftung Bögen zur Nominierung der besten Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung.
Bewerbungsunterlagen
Nachdem der Vorschlag bei der Studienstiftung eingegangen ist, werden die
Kandidaten schriftlich gebeten, folgende Bewerbungsunterlagen einzureichen: den
sorgfältig ausgefüllten Bewerbungsbogen der Studienstiftung mit farbigem
Passfoto, einen ausführlichen und ausformulierten - nicht tabellarischen -
Lebenslauf, eine unbeglaubigte Kopie des Reifezeugnisses, weitere Zeugnisse und
Leistungsnachweise aus dem Studium. Wurde ein Kandidat über das Prüfungsamt
nominiert, fordert die Studienstiftung zusätzlich ein Fachgutachten eines Hochschulprofessors
an.
Alle Unterlagen sollten uns vollständig und in einer Postsendung erreichen. Bitte schicken Sie keine Originale! Das Fachgutachten kann uns auch direkt vom jeweiligen Hochschulprofessor zugeschickt werden. Nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen erhalten die Bewerber eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Auswahlverfahren
Alle Bewerber werden, sofern die formalen Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt
sind, zu einem Auswahlseminar eingeladen. Eine unabhängige Auswahlkommission
entscheidet über die Aufnahme. Die Auswahlseminare finden im Zeitraum Oktober
bis Ende März statt. Sie beginnen am Freitagabend und enden am
Sonntagnachmittag. Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Einzelgesprächen und
aus Gruppendiskussionen mit Kurzreferat.
Eigenbeteiligung
Die Studienstiftung kann leider keine Reisekosten erstatten und muss eine Eigenbeteiligung für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von 30 € erbitten.
Ansprechpartner
Silke Krummel
Telefon: 0228/82096-377
krummel@studienstiftung.de
Sekretariat
Dorothee Steinheuer
Telefon: 0228/82096-384
steinheuer@studienstiftung.de
Interne Links
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