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Die Förderung der Studienstiftung umfasst seit dem Jahr 2010 auch ein Programm für Studierende der Fächer Schauspiel und Tanz.
Die Leiter der Schauspiel- und Tanzhochschulen bzw. die Dekane der Fachbereiche Schauspiel/Tanz haben jährlich die Möglichkeit, nach einem internen Auswahlverfahren die besten zwei ihrer Studierenden für die Förderung der Studienstiftung vorzuschlagen. Die Kandidatinnen und Kandidaten können ab dem ersten Semester vorgeschlagen werden. Vorschläge einzelner Hochschullehrer oder privater Schulen an die Studienstiftung sind nicht möglich. Vorschlagsberechtigt im Bereich Schauspiel sind die deutschen staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, die in der Arbeitsgemeinschaft "Ständige Konferenz Schauspielausbildung" organisiert sind. Bei der Auswahl spielt neben der künstlerischen Begabung, die in einer Präsentation geprüft wird, auch die Gesamtpersönlichkeit der Bewerber eine Rolle.
Für alle Bewerber findet pro Jahr ein Auswahlseminar an einer deutschen Hochschule statt.[ Details ]