Direkt zum Inhalt

Direkt zur Navigation

Förderung für Doktoranden / 

Bewerbung

Die Doktorandenauswahl

Laut ihrer Satzung fördert die Studienstiftung "die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen". Die Doktorandenförderung ist Teil dieses Programms.

Voraussetzungen für die Bewerbung

  • ein wissenschaftlich deutlich überdurchschnittlich anspruchsvolles und innovatives Dissertationsprojekt, das innerhalb von drei Jahren abschließbar ist
  • ein weit überdurchschnittlicher Studienabschluss, der in der Regel nicht länger als drei Jahre zurückliegen sollte
  • ein zügig durchgeführtes Studium
  • intensiv verfolgte außerfachliche Interessen und gesellschaftliches Engagement
  • die Zulassung zur Promotion an einer deutschen Hochschule, an der die Dissertation auch eingereicht wird. In begründeten Fällen können auch Auslandspromotionen gefördert werden.
  • Der Beginn der Arbeit an der Dissertation darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
  • Liegt von anderer Seite bereits eine Finanzierungszusage der Promotionsarbeit für mindestens zwei Jahre vor (z.B. Stelle, Stipendium), so ist eine Förderung durch die Studienstiftung nicht möglich. Eine rein ideelle Promotionsförderung ist nur für Bewerberinnen und Bewerber möglich, die bereits im Studium von der Studienstiftung gefördert wurden. Das Auswahlverfahren ist für alle Bewerber gleich.
  • Die Förderung berufsbegleitender Promotionen ist grundsätzlich nicht möglich; dies gilt auch bei Referendariaten.

Auf einen Blick: Auswahlkriterien der Promotionsförderung zum Herunterladen

Auswahlverfahren

Sie möchten Ihre Doktorandin oder Ihren Doktoranden für die Promotionsförderung der Studienstiftung vorschlagen? Benutzen Sie für den Vorschlag bitte unsere Formulare, die wir zum Herunterladen zur Verfügung stellen. Ein Vorschlag ist jederzeit möglich, es gibt keine Fristen. Für die Vorauswahl benötigen wir eine Reihe von Informationen, die uns in einer mit den Bewerbungen anderer Kandidatinnen und Kandidaten vergleichbaren Form vorliegen sollten. Dazu haben wir zwei Formulare erstellt.

Ein Vorschlag besteht aus: 

  • Formular des Erstgutachters (Download word-Datei / pdf-Datei)
  • Formular des Bewerbers (Download word-Datei / pdf-Datei
  • Lebenslauf des Bewerbers (tabellarisch, in deutscher Sprache, bis 2 Seiten) 
  • Kopie des Abschlusszeugnisses des Bewerbers bzw. einer vorläufigen Bescheinigung (mit sämtlichen Einzelnoten der examensrelevanten Leistungen, Prüfungen und der Abschlussarbeit sowie der gewichteten Gesamtnote)
  • ggf. zusätzliche Kopie des Bachelor-Zeugnisses

Füllen Sie als Erstgutachter/-in der Dissertation bitte das entsprechende Formular aus. Das zweite Formular geben Sie bitte zur Ergänzung an Ihre Doktorandin oder Ihren Doktoranden. Beide Formulare müssen eigenhändig unterschrieben werden.

Schicken Sie uns alle Unterlagen bitte in einer Sendung per Post. Eine Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn die Unterlagen vollständig und mit Originalunterschrift bei uns eingehen. Senden Sie uns bitte nur die genannten Unterlagen für die Vorauswahl. Exposé und weitere Unterlagen fordern wir erst für das Hauptverfahren an.

Bei positiver Entscheidung der Vorauswahl erhält die Bewerberin/der Bewerber die Aufforderung, für die Hauptauswahl folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen: 

  • einen ausformulierten Lebenslauf mit zusätzlicher tabellarischer Übersicht (in deutscher Sprache)
  • ein Exposé des Dissertationsvorhabens mit Angaben zum Stand der Forschung und zu den eigenen Vorarbeiten, zur Methode, zum geplanten zeitlichen Ablauf mit Anführung einschlägiger Literatur 
  • eine Kopie des Studienabschlusszeugnisses (ggf. auch des Bachelor-Zeugnisses)
  • ein Resümee der schriftlichen Examensarbeit (soweit eine solche angefertigt wurde) auf zwei bis drei Seiten. 

Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch zwei von der Studienstiftung bestellte Gutachter, von denen einer, der dem Dissertationsthema fachlich nahe steht, auf der Basis der schriftlichen Unterlagen gutachtet. Der andere, nicht unbedingt gleich fachnah, führt außerdem ein Auswahlgespräch (in Deutschland; Fahrtkosten werden nicht übernommen) und äußert sich vor allem zur Persönlichkeit des Bewerbers. Fertig begutachtete Anträge werden in der jeweils nächsten Sitzung des Doktoranden-Auswahlausschusses beraten und entschieden. Der Doktoranden-Auswahlausschuss tagt viermal jährlich. Die Studienstiftung informiert die Bewerberinnen und Bewerber nach erfolgter Begutachtung über den Termin der entscheidenden Sitzung des Doktoranden-Auswahlausschusses. Die Dauer der Hauptauswahl liegt zwischen 4 und 7 Monaten.

Ansprechpartner 
Dr. Hans-Ottmar Weyand 
Telefon: 0228 82096-282 
weyand@studienstiftung.de

Sekretariat 
Frau Schade 
Telefon: 0228 82096-281 
schade@studienstiftung.de