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Laut ihrer Satzung fördert die Studienstiftung "die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen". Die Doktorandenförderung ist Teil dieses Programms.
Voraussetzungen für die Bewerbung
Auf einen Blick: Auswahlkriterien der Promotionsförderung zum Herunterladen
Auswahlverfahren
Sie möchten Ihre Doktorandin oder Ihren Doktoranden für die Promotionsförderung der Studienstiftung vorschlagen? Benutzen Sie für den Vorschlag bitte unsere Formulare, die wir zum Herunterladen zur Verfügung stellen. Ein Vorschlag ist jederzeit möglich, es gibt keine Fristen. Für die Vorauswahl benötigen wir eine Reihe von Informationen, die uns in einer mit den Bewerbungen anderer Kandidatinnen und Kandidaten vergleichbaren Form vorliegen sollten. Dazu haben wir zwei Formulare erstellt.
Ein Vorschlag besteht aus:
Füllen Sie als Erstgutachter/-in der Dissertation bitte das entsprechende Formular aus. Das zweite Formular geben Sie bitte zur Ergänzung an Ihre Doktorandin oder Ihren Doktoranden. Beide Formulare müssen eigenhändig unterschrieben werden.
Schicken Sie uns alle Unterlagen bitte in einer Sendung per Post. Eine Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn die Unterlagen vollständig und mit Originalunterschrift bei uns eingehen. Senden Sie uns bitte nur die genannten Unterlagen für die Vorauswahl. Exposé und weitere Unterlagen fordern wir erst für das Hauptverfahren an.
Bei positiver Entscheidung der Vorauswahl erhält die Bewerberin/der Bewerber die Aufforderung, für die Hauptauswahl folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen:
Die Begutachtung erfolgt in der Regel durch zwei von der Studienstiftung bestellte Gutachter, von denen einer, der dem Dissertationsthema fachlich nahe steht, auf der Basis der schriftlichen Unterlagen gutachtet. Der andere, nicht unbedingt gleich fachnah, führt außerdem ein Auswahlgespräch (in Deutschland; Fahrtkosten werden nicht übernommen) und äußert sich vor allem zur Persönlichkeit des Bewerbers. Fertig begutachtete Anträge werden in der jeweils nächsten Sitzung des Doktoranden-Auswahlausschusses beraten und entschieden. Der Doktoranden-Auswahlausschuss tagt viermal jährlich. Die Studienstiftung informiert die Bewerberinnen und Bewerber nach erfolgter Begutachtung über den Termin der entscheidenden Sitzung des Doktoranden-Auswahlausschusses. Die Dauer der Hauptauswahl liegt zwischen 4 und 7 Monaten.
Ansprechpartner
Dr. Hans-Ottmar Weyand
Telefon: 0228 82096-282
weyand@studienstiftung.de
Sekretariat
Frau Schade
Telefon: 0228 82096-281
schade@studienstiftung.de
Interne Links
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