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Förderung für Doktoranden / 

Häufige Fragen


Voraussetzungen

Fördert die Studienstiftung bevorzugt bestimmte Fächer, Themen oder Hochschulen?
Nein. Wir haben keine thematischen, fachlichen oder regionalen Schwerpunkte und auch keinerlei Quoten.

Muss ich mein Studium mit der Bestnote oder als Jahrgangsbeste(r) abgeschlossen haben, um eine Chance auf ein Promotionsstipendium der Studienstiftung zu haben? Nein. Wir wünschen uns, dass Sie mit Ihrer Examensnote etwa zu den besten 10% Ihres Jahrgangs zählen. Dies ist nur ein grober Wert, wir berücksichtigen unterschiedliche Fächerkulturen.

Mit sehr guten Noten habe ich eine sehr gute Chance auf ein Stipendium.
Stimmt das?
Grundsätzlich ja. Wir legen jedoch auch Wert darauf, dass Sie Ihr Studium jenseits der universitären Vorgaben individuell gestaltet und trotzdem zügig abgeschlossen haben. Zudem erwarten wir aktiv verfolgte außerfachliche Interessen und gesellschaftliches Engagement.

Kann ich irgendwo die Auswahlkriterien für die Promotionsförderung nachlesen?
Ja! Wir möchten unser Auswahlverfahren so transparent wie möglich gestalten. Hier finden Sie unsere Auswahlkriterien auf einen Blick zum Herunterladen.

Was meinen Sie mit „zügig durchgeführtem Studium“?
Wir orientieren uns zunächst an den in den Prüfungsordnungen festgelegten Regelstudienzeiten und gehen davon aus, dass diese von besonders leistungsfähigen Studierenden einzuhalten sind. Zeiten für Praktika, Auslandsstudien oder andere studienrelevante Aktivitäten berücksichtigen wir angemessen, ebenso längere Krankheiten, Schwangerschaft, Kindererziehungszeiten oder besondere biographische Hindernisse.

Was verstehen Sie unter einer „individuellen Gestaltung des Studiums“?
Wir wünschen uns, dass Sie nicht nur den Vorgaben des allgemeinen Studienplans gefolgt sind, sondern Ihr Studium z.B. durch ein zusätzliches Praktikum, einen Auslandsaufenthalt, bewusste Studienortwechsel, Veranstaltungen im Bereich des Studium Generale oder Forschungsaktivitäten bereichert haben.

Was bedeutet für Sie „gesellschaftliches Engagement“?
Es gibt keine vorgegebenen Kategorien. Wir freuen uns über aktives Engagement, bei dem Sie Verantwortung übernehmen und sich für andere einsetzen. Dies kann beispielsweise in den Bereichen Sport, Politik, Umweltschutz oder Kunst sein; in Schulen, an der Universität, im kirchlichen oder karitativen Bereich, im Rahmen von Sozialprojekten u.a.m. Dagegen genügt es nicht, Fachzeitschriften zu lesen oder regelmäßig die Oper zu besuchen oder Yoga zu betreiben.

Welchen Ansprüchen muss mein Promotionsprojekt genügen? Ist es in Ordnung, wenn ich dabei auf meine Examensarbeit aufbaue?
Ihr Promotionsprojekt soll einen innovativen wissenschaftlichen Beitrag zur aktuellen Forschung leisten und die Fachdebatte inhaltlich bzw. methodisch weiterbringen. In der zweiten Auswahlstufe lassen wir dies von zwei fachlich einschlägigen Professorinnen oder Professoren überprüfen. Ob Sie Ihre Examensarbeit ausbauen oder sich einer neuen Frage zuwenden, ist zweitrangig. Es zählt allein die Qualität Ihres Projekts.

Mein letzter Studienabschluss liegt länger als drei Jahre zurück. Kann ich trotzdem für die Promotionsförderung der Studienstiftung vorgeschlagen werden?
Ja, allerdings benötigen wir dann eine Begründung, warum Sie nicht früher mit der Promotion beginnen konnten, z.B. Kindererziehungszeiten oder eine längere Krankheit. Eine längere Phase der Berufstätigkeit oder Schwierigkeiten beim Erstellen des Exposés können wir nicht als Begründung gelten lassen.

Derzeit habe ich eine Stelle, die zunächst für ein Jahr befristet ist, möglicherweise aber um ein weiteres Jahr verlängert wird. Kann ich trotzdem für die Promotionsförderung der Studienstiftung vorgeschlagen werden?
Ja. Solange Sie keine feste Zusage für eine Finanzierung von zwei Jahren oder länger haben, beziehen wir Sie in die Auswahl ein. Bitte vermerken Sie auf dem Bewerbungsbogen, dass Ihre Anstellung befristet ist.

Ich habe bereits eine Finanzierungszusage für meine Promotion von zwei Jahren oder länger. Kann ich trotzdem für die Promotionsförderung der Studienstiftung vorgeschlagen werden, um an der ideellen Förderung teilzunehmen?
Nein, eine rein ideelle Förderung bieten wir nicht an, es sei denn, Sie wurden bereits im Studium von der Studienstiftung gefördert. Für diese Gruppe ist eine Bewerbung um die rein ideelle Förderung möglich. Das Auswahlverfahren ist in diesem Fall identisch mit dem regulären Verfahren, da Sie nach der Aufnahme jederzeit in die finanzielle Förderung überwechseln können.

Ich habe nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, promoviere aber an einer Hochschule in Deutschland. Kann ich für die Promotionsförderung der Studienstiftung vorgeschlagen werden?
Ja, dies ist möglich.

Ich promoviere an einer Universität im Ausland, werde also nur dort meine Arbeit einreichen. Kann ich trotzdem für die Promotionsförderung der Studienstiftung vorgeschlagen werden?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen: Zum einen müssen Sie deutsche/r Staatsbürger/in sein oder, wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erlangt haben. Darüber benötigen wir zusätzlich zu den Bewerbungsunterlagen eine überzeugende Begründung (etwa eine Seite), warum die Arbeit thematisch am besten an der ausländischen Universität angesiedelt ist, welche Alternativen in Deutschland Sie erwogen und verworfen haben und ob und welche wissenschaftlichen Verbindungen Sie nach Deutschland pflegen. In diesem Sinne ist es nicht ausreichend, dass Sie bereits einen Studienabschnitt im Ausland verbracht haben und sich dort wohl fühlen.

Fördern Sie cotutelle-Promotionen? Welcher Betreuer soll mich für die Förderung vorschlagen und den Betreuerfragebogen ausfüllen?
Wir fördern cotutelles. Der Fragebogen ist in diesem Fall von Ihrem Erstgutachter / Ihrer Erstgutachterin an der deutschen Universität auszufüllen. Eine ergänzende Stellungnahme des/der Zweitgutachters/in begrüßen wir.

Ich bin bereits promoviert. Kann ich für eine zweite Doktorarbeit gefördert werden?
In der Regel fördern wir nur die erste Promotion, es sei denn, Sie haben im Rahmen Ihres Medizinstudiums eine Dissertation angefertigt und streben nach dem Studienabschluss nun eine zweite (z.B. naturwissenschaftliche) Promotion an. In seltenen Ausnahmefällen fördern wir auch bei Nicht-Medizinern eine zweite Promotion; dies muss mit einer besonderen fachlichen Notwendigkeit begründet sein.

Ich studiere Medizin und arbeite an meiner Doktorarbeit parallel zum Studium. Kann ich mit einem Promotionsstipendium gefördert werden?
Nein. Solange Sie Ihr zweites Staatsexamen (und damit Ihr Medizinstudium) noch nicht abgeschlossen haben, können wir Sie im Rahmen der Promotionsförderung nicht unterstützen. Sie können aber bis zwei Semester vor Ende Ihrer Regelstudiendauer für die Studienförderung vorgeschlagen werden.

Bewerbung

Wie hoch sind die Chancen, dass ich ein Promotionsstipendium bekomme?
Derzeit sind etwa ein Fünftel der Bewerberinnen und Bewerber erfolgreich.

Gibt es Bewerbungstermine? Wie lange dauert das Auswahlverfahren?
Wir nehmen jederzeit Vorschläge für die Promotionsförderung entgegen. Die erste Auswahlstufe dauert etwa vier Wochen. Wenn Sie diese erfolgreich durchlaufen haben, müssen Sie für die zweite Stufe mit etwa sechs Monaten rechnen. Im Einzelfall können Bewerbungsverfahren auch kürzer oder länger dauern.

Mein Projekt wird von einer Post-Doktorandin betreut, die aber nicht formale Erstgutachterin im Promotionsverfahren sein wird. Welche Person soll den Betreuerfragebogen ausfüllen?
Der Fragebogen soll vom Erstgutachter oder der Erstgutachterin ausgefüllt werden, der/die Ihre Dissertation begutachten wird.

Muss ich zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Universität eingeschrieben sein?
Nein. Voraussetzung ist nur die Zulassung zur Promotion. Die Regelungen zur Immatrikulation sind von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich.

Kann ich bereits vor dem formalen Abschluss meines Studiums für die Promotionsförderung vorgeschlagen werden, um die Wartezeit auf das Stipendium zu verkürzen?
Nein. Wir benötigen bereits für die erste Auswahlstufe Ihr Abschlusszeugnis mit allen Einzelnoten. Eine Ausnahme machen wir für diejenigen, die bereits im Studium von der Studienstiftung gefördert wurden. Diese Gruppe kann sich bereits im letzten Studiensemester um die Promotionsförderung bewerben. Die Stipendienzusage erfolgt allerdings erst nach Vorlage des Abschlusszeugnisses.

Kann ich meine Unterlagen auch auf Englisch einreichen?
Ja, Sie können alle Unterlagen auch auf Englisch einreichen. Auf Anfrage senden wir Ihnen auch einen englischen Betreuerfragebogen zu.

Ich habe gelesen, dass die Regelförderungsdauer zwei Jahre beträgt. Muss ich meinen Zeitplan für das Promotionsprojekt auf zwei Jahre anlegen, obwohl in vielen Fächern mindestens drei Jahre an der Promotion gearbeitet wird?
Wir erwarten, dass Sie Ihr Projekt innerhalb der Höchstförderdauer von drei Jahren (wenn Sie ein Kind haben innerhalb von vier Jahren) abschließen können. Sie können Ihren Zeitplan also auch auf 2,5 oder 3 Jahre anlegen; wichtig ist allerdings, dass der vorgelegte Plan realistisch ist.

Ich habe ein Kind / mehrere Kinder. Wird dies bei der Bewerbung und den Förderbedingungen berücksichtigt?
Ja. Schwangerschafts- und Erziehungszeiten berücksichtigen wir im Rahmen des Auswahlverfahrens. Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Kind erhalten zudem Zuschläge zum Stipendium und können eine längere Förderdauer in Anspruch nehmen.

Ich bin zu einem Auswahlgespräch in der zweiten Auswahlstufe eingeladen. Was wird der Inhalt des Gesprächs sein? Übernimmt die Studienstiftung die Kosten für die Anreise?
Im Gespräch werden Sie einerseits zu Ihrem Projekt befragt, andererseits wird es um Ihre Interessen und Aktivitäten jenseits Ihrer fachlichen Spezialisierung. Die Reisekosten können wir leider nicht tragen.

Meine Bewerbung um ein Promotionsstipendium der Studienstiftung wurde bereits einmal abgelehnt. Kann ich mich ein zweites Mal bewerben oder eine überarbeitete Fassung einreichen?
Nein. Wir lassen nur eine Bewerbung zu, die Ablehnung in der Vor- oder Hauptauswahl ist endgültig. Ein zweiter Vorschlag für die Förderung ist nur möglich, wenn Sie von einer anderen Person betreut ein anderes Thema bearbeiten als in der ersten Bewerbung dokumentiert.

Förderung

Ich habe die Arbeit an meiner Dissertation bisher mit einer Anstellung an der Universität bzw. einem Stipendium finanziert. Hat dies Auswirkungen auf die Förderdauer der Studienstiftung?
Ja. Wir rechnen die Zeiten einer Promotionsfinanzierung vor Beginn der Förderung durch die Studienstiftung in bestimmten Fällen auf die mögliche Höchstförderdauer von drei Jahren (mit Kind vier Jahren) an. Die Laufzeit anderer Promotionsstipendien müssen wir zu 100% anrechnen, die Zeit einer Anstellung als Wissenschaftliche(r) Mitarbeiter(in) zu 50%, Hilfskraftstellen rechnen wir dagegen nicht an.

Darf ich als Stipendiatin einer Nebentätigkeit nachgehen?
Ja. Eine Nebentätigkeit in Forschung und Lehre ist bis zu einer Viertelstelle (entspricht i.d.R. 10 Wochenstunden) zulässig, in allen anderen Bereichen liegt die Grenze bei einer Achtelstelle (entspricht i.d.R. 5 Wochenstunden).

Kann ich die Förderung unterbrechen, um beispielsweise ein längeres Praktikum zu machen?
Ja. Eine Unterbrechung der Förderung ist auf Antrag für bis zu einem Jahr möglich, wobei in der Regel sechs Monate davon nicht auf die Förderdauer der Studienstiftung angerechnet werden. Erfolgt die Unterbrechung der Förderung aus gesundheitlichen oder familiären Gründen, kann die Förderung auch bis zu einem vollen Jahr unterbrochen werden, ohne dass dies auf die Höchstförderdauer angerechnet wird.

Darf ich während der Förderzeit ein Aufbau- oder Ergänzungsstudium absolvieren, z.B. einen LLM, MBA oder eine Psychotherapieausbildung?
Nein. Unsere Promotionsförderung ist nicht mit einem weiteren Studium oder einer Ausbildung kompatibel, auch nicht mit einem Teilzeitstudium.

Bin ich als Stipendiatin über die Studienstiftung krankenversichert und/oder unfallversichert?
Nein. Die Studienstiftung bietet keinen institutionellen Versicherungsschutz.

Gibt die Studienstiftung Zuschüsse zu Reisen, die für mein Promotionsprojekt wichtig sind?
Ja. Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrem Projekt zu Tagungen oder Forschungsaufenthalten ins Ausland reisen, können Sie einen Zuschuss zum Stipendium beantragen. Um Unkosten für Reisen innerhalb Deutschlands abzudecken, erhalten Sie eine Forschungskostenpauschale von monatlich 100 €, die wir zusätzlich zum Lebenshaltungsstipendium zahlen.

Was geschieht, wenn ich während der Förderzeit ein Kind bekomme?
Wir freuen uns über die Geburt Ihres Kindes und sehen für Mütter und Väter eine um 12 Monate verlängerte Höchstförderdauer vor. Mütter können zusätzlich drei Monate Mutterschutz in Anspruch nehmen. Für Eltern gibt es zudem finanzielle Zuschüsse.

Kann ich von der Studienstiftung einen Zuschuss für die Veröffentlichung meiner Dissertationsschrift erhalten?
Nein. Die Studienstiftung zahlt keine Druckkostenzuschüsse, weder für Externe noch für Stipendiaten.