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Doktorandinnen und Doktoranden erhalten ein monatliches Stipendium von 1050 €. Dazu kommt in der Regel eine monatliche Forschungskostenpauschale von 100 €. Gegebenenfalls können Familien- und Kinderbetreuungszuschläge gewährt werden.
Die Regelförderungsdauer beträgt zwei Jahre. Das Stipendium kann höchstens zweimal um je maximal sechs Monte verlängert werden, nicht jedoch über drei Jahre hinaus (Höchstförderungsdauer). Eine Ausnahme von dieser Regelung ist möglich, wenn eine Stipendiatin/ein Stipendiat im eigenen Haushalt ein Kind im Alter von bis zu zwölf Jahren betreut, für das sie/er das Personensorgerecht hat. In diesem Fall kann die Förderung bei Bedarf maximal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Für die Geburt eines Kindes während der Förderung können Stipendiatinnen eine Verlängerung um drei Monate für den Mutterschutz in Anspruch nehmen. Eine Förderung länger als vier Jahre (+ drei Monate Mutterschutz) ist ausgeschlossen.
Eine frühere Förderung desselben Promotionsvorhabens aus anderen Mitteln muss auf die Höchstförderungsdauer angerechnet werden.