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Mitglieder des Kuratoriums sind ein Vertreter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (mit drei Stimmen) sowie vier Vertreter der Länderregierungen. Daneben senden die großen deutschen Wissenschaftsinstitutionen je einen Vertreter, so die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, die Alexander von Humboldt-Stiftung, der Deutsche Akademische Austauschdienst, die Hochschulrektorenkonferenz und der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft.
Weitere Mitglieder sind bis zu zehn Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kunst, Schule, Politik, Verwaltung oder Wirtschaft, die nicht Vertreter von Organisationen sein sollen - darunter möglichst ein Mitglied des Auswahlausschusses, ein Vertrauensdozent und ein ehemaliger Stipendiat der Studienstiftung.
Das Kuratorium wählt den Vorstand, bestimmt dessen Vorsitzenden (Präsidenten), seinen Stellvertreter und den Kämmerer. Es kontrolliert und bestätigt die Beschlüsse des Vorstandes, insbesondere bei der Programmgestaltung, bei Fragen der Kooperation der Studienstiftung mit anderen Stiftungen und Unternehmen und beim Haushalt.