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Förderung / 

Promotionsstipendien

Finanziell

Doktorandinnen und Doktoranden erhalten ein monatliches Stipendium von 1050 €. Dazu kommt in der Regel eine monatliche Forschungskostenpauschale von 100 €. Gegebenenfalls können Familien- und Kinderbetreuungszuschläge gewährt werden.

Dauer

Die Regelförderungsdauer beträgt zwei Jahre. Das Stipendium kann höchstens zweimal um je maximal sechs Monte verlängert werden, nicht jedoch über drei Jahre hinaus (Höchstförderungsdauer). Eine Ausnahme von dieser Regelung ist möglich, wenn eine Stipendiatin/ein Stipendiat im eigenen Haushalt ein Kind im Alter von bis zu zwölf Jahren betreut, für das sie/er das Personensorgerecht hat. In diesem Fall kann die Förderung bei Bedarf maximal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Eine Förderung länger als vier Jahre ist ausgeschlossen.
Eine frühere Förderung desselben Promotionsvorhabens aus anderen Mitteln muss auf die Höchstförderungsdauer angerechnet werden.

Ideell

Kernstück der Förderung sind die Doktorandenforen. Doktoranden können darüber hinaus an Sommerakademien teilnehmen und sich für Sprachkurse bewerben. An ihrem Hochschulort sind sie Mitglied einer Vertrauensdozentengruppe. Über das Intranet stehen Doktoranden in regem fachlichem Austausch.

Bewerbung

Für die Promotionsförderung der Studienstiftung muss man vom Dissertationsbetreuer vorgeschlagen werden. Weitere Informationen erhalten Sie über den unten stehenden Link.