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Manche Studentinnen und Studenten entfalten ihre besondere Begabung erst während des Studiums. Natürlich sollen auch diese Studierenden die Möglichkeit haben, in die Förderung der Studienstiftung aufgenommen zu werden. Professorinnen und Professoren innerhalb der Europäischen Union sind berechtigt, einzelne Studierende vorzuschlagen, die in Seminaren, Vorlesungen oder Prüfungen durch hervorragende Leistungen und eine weit überdurchschnittliche fachliche Begabung aufgefallen sind.
Der Vorschlag erfolgt üblicherweise im ersten Drittel des Studiums, frühestens aber nach dem zweiten Semester durch ein formloses Gutachten. Zusätzlich zu ihrer fachlichen Exzellenz sollten sich die Kandidaten durch die Intensität ihrer außerfachlichen Interessen und Aktivitäten auszeichnen.
Für die Auswahl werden die Bewerber zu einem Auswahlseminar oder zu zwei Einzelgesprächen mit Hochschullehrern eingeladen, die sich von ihren fachlichen wie außerfachlichen Qualitäten überzeugen wollen. [ Details ]