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Offene Stipendienprogramme / 

Bucerius-Jura-Programm

Bucerius-Jura-Programm

ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius - Studienstiftung  

Programmziel
Die Kenntnis ausländischer Rechtssysteme, Auslandserfahrungen und sehr gute Sprachkenntnisse werden für die erfolgreiche berufliche Entwicklung von Juristen immer wichtiger. Das Bucerius-Jura-Programm ermöglicht besonders qualifizierten Juristen, Forschungs- und Studienvorhaben im Ausland zu realisieren. Das Programm ist sehr flexibel, so dass auch unkonventionelle Projekte gefördert werden können. Das Projekt sollte auf mindestens sechs Monate angelegt sein, gefördert werden maximal zwölf Monate. Vorgaben für bestimmte Länder gibt es nicht.

Teilnahmevoraussetzungen
  • Abschluss der Ersten Juristischen Staatsprüfung mit mindestens "vollbefriedigend" vor Antritt des Stipendiums
  • Höchstalter bei Bewerbung: jünger als 35 Jahre
  • ein vom Bewerber selbst konzipiertes Studien- oder Forschungsprojekt 
  • der Erwerb eines LL.M.-Grades oder eines Masterabschlusses wird nur dann gefördert, wenn das Projekt zusätzlich eine Forschungskomponente beinhaltet 
  • die Bewerbung bei der gewünschten Institution oder Hochschule im Ausland liegt in der Hand des Bewerbers 
  • keine vorherige Förderung durch ein anderes Sonderprogramm der Studienstiftung nach Studienabschluss
Kandidatinnen und Kandidaten ohne deutsche Staatsangehörigkeit können sich bewerben, wenn sie
  • ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben ("Bilduungsinländer")
  • gemäß den in §8 BAföG genannten Voraussetzungen Deutschen gleichgestellt sind oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder der Schweiz besitzen und ihren letzten Hochschulabschluss (Bachelor/Master/Diplom/Staatsexamen) in Deutschland erworben haben.
Eine vorherige Förderung durch die Studienstiftung ist nicht notwendig.

Bewerbung
  • Termin ist der 1. Februar. Es zählt das Eingangsdatum.
  • Bewerbungsunterlagen können hier heruntergeladen werden (download word-Datei)
  • Vorauswahl auf der Basis der schriftlichen Unterlagen
  • Auswahltagung etwa 10 Wochen nach Bewerbungsschluss
Finanzierung
  • monatliches Vollstipendium von 1.000 € (GB und USA 1.500 €) 
  • ein einmaliges Startgeld in Höhe von 500 € 
  • die Kosten für eine An- und Abreise
  • Studiengebührenzuschuss von maximal 12.500 €; bis 5.000 € vollständig, vom darüber hinausgehenden Anteil 50%  

Ansprechpartner
Dr. Frank Habermann
Telefon 0228 82096-460
habermann@studienstiftung.de

Mitarbeit
Susanne Gülden
Telefon 0228 82096-463
guelden@studienstiftung.de