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Stipendienprogramme / 

Bucerius-Jura-Programm

Bucerius-Jura-Programm

ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius  - Studienstiftung  

Programmziel
Die Kenntnis ausländischer Rechtssysteme, Auslandserfahrungen und sehr gute Sprachkenntnisse werden für die erfolgreiche berufliche Entwicklung von Juristen immer wichtiger. Das Bucerius-Jura-Programm ermöglicht besonders qualifizierten Juristen, Forschungs- und Studienvorhaben im Ausland zu realisieren. Das Programm ist sehr flexibel, so dass auch unkonventionelle Projekte gefördert werden können. Das Projekt sollte auf mindestens sechs Monate angelegt sein. Vorgaben für bestimmte Länder gibt es nicht.

Teilnahmevoraussetzungen
  • Abschluss der Ersten Juristischen Staatsprüfung mit mindestens "vollbefriedigend" vor Antritt des Stipendiums
  • Höchstalter bei Bewerbung: 30 Jahre 
  • ein vom Bewerber selbst konzipiertes Studien- oder Forschungsprojekt 
  • der Erwerb eines LL.M.-Grades oder eines Master-Abschlusses wird nur dann gefördert, wenn das Projekt zusätzlich eine Forschungskomponente beinhaltet 
  • die Bewerbung bei der gewünschten Institution oder Hochschule im Ausland liegt in der Hand des Bewerbers 
  • keine vorherige Förderung durch ein anderes Sonderprogramm der Studienstiftung nach Studienabschluss
    Eine vorherige Förderung durch die Studienstiftung ist nicht notwendig. 
Bewerbung
  • Termin ist der 1. März
  • Bewerbungsunterlagen können bei der Studienstiftung angefordert werden
  • Vorauswahl auf der Basis der schriftlichen Unterlagen
  • Auswahltagung etwa 10 Wochen nach Bewerbungsschluss
Finanzierung
  • monatliches Vollstipendium von 1.000  € (USA 1.500 €, Japan 1.600 €) 
  • ein einmaliges Startgeld in Höhe von 500 € 
  • die Kosten für eine An- und Abreise
  • Studiengebührenzuschuss von maximal 12.500 €; bis 5.000 € vollständig, vom darüber hinausgehenden Anteil 50 %  

Ansprechpartner
Dr. Julia Schütze
Telefon 0228 82096-462
schuetze(at)studienstiftung.de

Sekretariat
Susanne Gülden
Telefon 0228 82096-463
guelden(at)studienstiftung.de

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