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Eine Vorauswahl auf Basis der schriftlichen Unterlagen erfolgt nur in der Doktorandenauswahl und im Rahmen der Stipendienprogramme.
Für alle anderen Auswahlverfahren gilt: Alle Bewerberinnen und Bewerber, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, werden zu einem Auswahlverfahren der Studienstiftung eingeladen und haben die Chance, im persönlichen Gespräch zu überzeugen. Die Auswahlverfahren bestehen in der Regel aus zwei Einzelgesprächen und aus Gruppendiskussionen mit Kurzreferaten.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie sich durch Leistung, Initiative und Verantwortungsbewusstsein auszeichnen. Studierende müssen ausgezeichnete Kenntnisse in ihrem Studienfach nachweisen. Darüber hinaus erwartet die Studienstiftung, dass die Bewerber Interessen und Aktivitäten außerhalb ihres Studienfaches entwickelt haben und weiterführen werden.
Keine Rolle bei der Auswahl spielen politische Überzeugung, Weltanschauung und Religion.